Wohnungsüberschreibung, was muss alles offen gelegt werden?

5 Antworten

Da ihr sowieso zunächst ein Beratungsgespräch beim Notar macht: wird der Notar euch auch sagen, was ihr mitbringen sollt.

Was ich empfehle: ist eine aktuelle Katasterkarte.

Der Notar macht sowieso eine Grundbucheinsicht vor Beurkundung, daher benötigst du in dieser Richtung überhaupt nichts. Erleichterst dem Notar nur die Arbeit, wenn du den Grundbuchauszug mitbringst.

Wenn der Notar euch dann einen Entwurf übersendest, erkundigst du dich über die Dinge, die du nicht verstanden hast.

Was der Notar noch benötigt, wenn die Eltern dir das Haus schenken: einen aktuellen Wert des Hauses.

Sollen die Eltern ein Wohnrecht bekommen: wird auch hierfür ein Wert benötigt. Der Notar berät, wie man diesen berechnen könnte.

Geht es um eine Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) und du hast Geschwister: sollte man diese mit einbinden.

Unter Umständen wird noch eure SteuerID benötigt.

Nimm alles mit, was Du meinst. Der Notar wird begeistert sein.

Er wird im übrigen alles was beurkundet werden soll, vorlesen und Dich zum Schluss fragen ob Du alles verstanden hast. Wenn nicht, dann liest er noch einmal vor. Ist dann noch etwas unklar, dürft ihr ihn fragen oder nach Hause gegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Klar muss die Besitzurkunde und der Grundbuchauszug zum Notar mitgebracht werden.

Es gibt keine Besitzurkunde (und auch keine Eigentumsurkunde). Und den Grundbuchauszug holt sich der Notar selbst (aktuell).

wahrscheinlich müssen wir noch unsere Personalausweise mitbringen.

Nicht nur wahrscheinlich, sondern nur das. Oder eben den Reisepass. Der Vertrag wird davor als Entwurf gefertigt und euch zugesandt. Die sonstigen benötigten Informationen werden vorab abgefragt.

Will der Notar trotz abbezahlter Wohnung Kontoauszüge sehen?

Den Notar interessiert euer Konto nicht.

Meine Eltern wollen mir eine Wohnung überschreiben.

Das ist nett.

Klar muss die Besitzurkunde

Gibt es nicht.

und der Grundbuchauszug zum Notar mitgebracht werden.

Das ja. Der muss zudem aktuell sein, was i.d.R. bedeutet, der Notar holt sich den aktuellen Auszug mehr oder weniger tagesgenau selbst, sofern die Eltern nicht dort bereits bekannt sind.

Da die Wohnung schon seit 19 Jahren abbezahlt ist, muss da ja nur nachgewiesen werden, dass die Wohnung abbezahlt ist.

Nein. Die Frage ist eher, ob auf dem Objekt noch Belastungen ruhen, etwa Grundschulden. Und das steht im Grundbuch. Sofern diese existieren, aber ruhen (Darlehen abbezahlt), muss die Löschungsbewilligung der Bank vorgelegt werden.

wahrscheinlich müssen wir noch unsere Personalausweise mitbringen.

Sogar ganz sicher, und zwar gültige PA aller Beteiligten.

muss noch irgendwas mitgebracht werden? Will der Notar trotz abbezahlter Wohnung Kontoauszüge sehen?

Nein. Aber das erklärt euch doch alles der Notar.

Michaela9 
Fragesteller
 07.11.2019, 16:31

Die Wohnung ist soweit Schuldenfrei. Klar muss 4 mal im Jahr die Grundsteuer bezahlt werden. Aber da meine Eltern da sehr hinterher sind, wird da dann höchstens eine Viertel Jahresgebühr offen sein.

Die Frage ist, will der Notar von mir Aktuelle Kontoauszüge sehen?

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albatroz1102  07.11.2019, 16:35
@Michaela9

Die Frage ist, will der Notar von mir Aktuelle Kontoauszüge sehen?

Wozu denn das? ...Du verwechselst das mit dem Jobcenter.

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Michaela9 
Fragesteller
 07.11.2019, 16:38
@albatroz1102

was hat der Notar mit dem Jobcenter zu tun? Der Notar muss doch sicher stellen, dass ich die Grundsteuer zahlen kann, oder nicht.

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FordPrefect  07.11.2019, 16:38
@Michaela9
Die Wohnung ist soweit Schuldenfrei.

*seufz*

Dasi ist nicht entscheidend, sondern ob das Grundbuch bereinigt wurde. Lies nochmal.

Die Frage ist, will der Notar von mir Aktuelle Kontoauszüge sehen?

Wozu? Die Frage ist sinnfrei.

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albatroz1102  07.11.2019, 16:39
@Michaela9

Nein, das muß er nicht! Zudem...wie hoch ist denn die Grundsteuer? Ist das nicht ein mini Betrag in Vergleich zu dem was Du an Notarkosten zahlen mußt!

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Da Du sowieso zum Notar mußt, solltest Du Dich von dem beraten lassen. Er bekommt sogar anständig Geld dafür.

Woher ich das weiß:Recherche
Michaela9 
Fragesteller
 07.11.2019, 16:32

Wüsste es halt vorher schon, damit ich beim ersten Termin alles schon vollständig ist.

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Michaela9 
Fragesteller
 07.11.2019, 16:35
@albatroz1102

wie gesagt, beim ersten Gespräch hätte ich gerne alles vollständig dabei. Um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, weil nein zweiter Termin notwendig wird. Die Überschreibung an sich ist ja schon nicht billig. Da will ich so wenig Arbeitsstunden für den Notar wie möglich haben

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albatroz1102  07.11.2019, 16:36
@Michaela9

Ich wiederhole mich. Ein Gespräch mit dem Notar hilft viel mehr als hier noch auf Antworten zu warten, denn Du zahlst für den Notar und die Kosten werde sich wegen einer telefonischen Aufklärung auch nicht erhöhen.

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Michaela9 
Fragesteller
 07.11.2019, 16:39
@albatroz1102

Telefonisch gibt der keine Auskunft, weil er ein Telefongespräch nicht abrechnen kann. Hab ich nämlich Schon probiert

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Michaela9 
Fragesteller
 07.11.2019, 16:43
@albatroz1102

ich Hab es bei 5 verschiedenen versucht. Und alle wollen, dass wir vorbeikommen, um das Gespräch in Rechnung stellen zu können. Komm zwar mit meinem Gehalt als Altenpflegerin gut zurecht. Aber unnötig rausschmeißen will ich es auch nicht

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albatroz1102  07.11.2019, 16:45
@Michaela9

Die werden Dich vor dem Termin sicherlich informieren was alles mitzubringen ist. Ich habe das telefonisch und auch per E-Mail gemacht und Antworten bekommen. Natürlich habe ich auch schon einen festen Termin gehabt.

Zudem solltest D Dich über deren Gebührenordnung informieren, und zwar gehen die über den % Verkehrswert der Wohnung und nicht pro Beratungssitzung.

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FordPrefect  07.11.2019, 17:06
@Michaela9
Telefonisch gibt der keine Auskunft, weil er ein Telefongespräch nicht abrechnen kann. Hab ich nämlich Schon probiert

Selbstverständlich gibt ein Notar ohne Mandat am Telefon keine Fachauskunft. Ihr müsst doch sowieso zum Notar und dort einen Termin vereinbaren zwecks Umschreibung - dann regelt das eben gleich mit der Terminvereinbarung. Üblicherweise erhält man zudem mit der Terminbestätigung die Auflistung der notwendigen Unterlagen bzw. der Eckdaten, die der Notar zur Vorbereitung der Schenkung (denn darum handelt es sich) benötigt. Die Überschreibung ist nämlich nur die Hälfte der Chose. Steuerrechtlich handelt es sich um eine Schenkung auf dem Weg der vorweggenommenen Erbfolge. Auch dafür braucht man den Notar.

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kabbes69  07.11.2019, 20:54
@Michaela9

Quatsch. Die Beratung beim Notar ist kostenfrei. Es entstehen dann Kosten, wenn du dich beraten lässt und der Beratung KEINE Beurkundung folgt..

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