Wohnung zu früh gekündigt?

9 Antworten

Er darf das. Er muß die Kündigung gar nicht zurücknehmen. Bei einer Neuvermietung hätte er auf jeden Fall auch die Miete erhöht.

Du hast doch bestimmt noch rund drei Monate Zeit, eine andere Wohnung zu finden. Somit musst Du nicht gleich auf die Knie vor Deinem jetzigen Vermieter. Versuche aber, möglichst klug den Zeitpunkt abzuschätzen und auch wieviel Du an höherer Miete akzeptieren würdest, wenn Du die jetzige Wohnung weiter behalten willst.

In jedem Fall hat der Vermieter die Möglichkeit, einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen mit Dir abzuschließen, denn der jetzige Vertrag endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Logisch darf der das, was für eine Frage. Dein Ex-Vermieter braucht keine Kündigung zurückzunehmen - er hat ja keine geschrieben. Du hast eine geschrieben - er hat sie akzeptiert.  Nun könnte er weitervermieten - zu anderen Konditionen. Er kann sie auch dir zu seinen Konditionen neu vermieten. Er ist ganz bestimmt nicht verpflichtet, die die Wohnung zu den bisherigen Konditionen zu überlassen. Entweder unterschreibst du den Vertrag zu neuen Konditionen oder du lässt es und musst selbst zusehen, wo du bleibst. Wenn du "auf der Straße sitzt" hast du das doch selbst zu verschulden, nicht dein Vermieter. 

Juristisch ist die Mietsache gekündigtDein neuer Vermieter kann (muss aber nicht, kann dich auch vor die Türe setzen unter bestimmten Bedingungen) einen neuen Vertrag mit dir abschließen. solanger er keine Wucherpreise (siehe Mietspiegel) verlangt.

Zu prüfen lohnt sich allerdings, ob der potentiell neue Vermieter, der da im Nachhinein abgsagt hat. mit dir bereits einen gültigen Vertrag geschlossen hatte (dies geht auch mündlich), hier ist aber der Nachweis schwierig (Zeugen?) Ggf. wäre dieser dann schadensersatzpflichtig, weil er seiner Vertragserfüllung nicht nachkommt.

Was kann ich tun?

Du hast mehrere Möglichkteiten.

  1. Du kannst nachweisen, dass es eine übereinstimmende mündliche Willenserklärung zwischen dir und dem neuen Vermieter gab einen Mietvertrag zu schließen, dann kannst du auf Erfüllung klagen.
  2. Du suchst dir eine neue Wohnung
  3. Du nimmst das Angebot deines alten Vermieters an (hier aber prüfen, denn bei Neuvermietung ist nur eine bestimmte höhere Miete zulässig).
SchwarzerPetr  22.12.2019, 02:29

ja, aber wenn er weg wollte!