Wohnung unrenoviert und bunt übernommen. Muss sie beim Auszug weiß sein?

5 Antworten

Wer nachweislich in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist, muss nicht renovieren, 

aber wer einen finanziellen Ausgleich erhalten hat, muss renovieren.

Ebenso muss der Vermieter bunte Wände (dezente Farben sind erlaubt) laut aktuellem BGH-Urteil nicht dulden.

Wenn ihm Mietvertrag steht, dass die Wände weiß gemalt sein müssen, musst du das auch tun. Ganz egal, wie du diese damals übernommen hast. Du hättest ja den Vormieter ebenfalls darauf hinweisen können.

Aber wahrscheinlich wolltest du die Wohnung eben haben und hast das si akzeptiert. Den Vermieter muss das aber nicht interessieren.

verreisterNutzer  23.05.2017, 18:15

Nunja, hier habe ich etwas gefunden, das vielleicht relevant ist:

https://www.gutefrage.net/frage/wohnung-unrenoviert-und-bunt-uebernommen-muss-sie-beim-auszug-weiss-sein

Den auch mal unabhängig der Rechtslage, ist es schon irgendwie merkwürdig, dass man beim Auszug renovieren muss, obwohl die Wohnung auch renoviert beim Einzug war.

Da stellt man sich nämlich schon die Frage, warum der Vermieter nicht ebenso vom vorherigen Mieter die Renovierung gewünscht hat.

albatros  24.05.2017, 14:07

Wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter bei Mietende alles weiß gestrichen werden soll, ist die Klausel gemäß Rechtsprechung des BGH unwirksam und die Wohnung nur besenrein zurück zu geben.

Im Mietvertrag steht auch nichts von vorzunehmenden Renovierungen während der Mietdauer..

Das kann ich mir kaum vorstellen.

Von wem hast du die Wohnung so übernommen? Vom Vormieter oder vom Vermieter?

diefragende76  29.11.2018, 19:35
Das kann ich mir kaum vorstellen.

warum nicht???? Wir sind schon 3 Mal umgezogen (von privat) und hatten auch in jeder neuen Wohnung bzw Haus irgendwelche Tapeten oder Farben an den wänden dran. Als wir ausgezogen sind, hatten die wände teilweise noch bunter, als vorher. Hat keinen gejuckt. Die zeiten, daß man alles vor dem Auszug weiß streichen muss, sind doch schon längt vorbei. Das war glaub ich vor 30 jahren mal so.

Es ist im Übergabeprotokoll dokumentiert, dass dir die Wohnung unrenoviert und teilweise mit bunten Wänden übergeben wurde. Du musst dem Vermieter die Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurück geben als erhalten. Demzufolge ist sie lediglich besenrein und mit ungeputzten Fenstern und unverschlossenen Dübellöchern (Dübel müssen entfernt werden!).