Wohnung unrenoviert und bunt übernommen. Muss sie beim Auszug weiß sein?
ich habe damals, als ich in meine Wohnung eingezogen bin, die Wohnung mit bunten Tapeten übernommen, da mir die Maklerin und die Vormieterin gesagt haben, dass die Wohnung in unrenoviertem Zustand übergeben wird. So ist es auch im Vertrag und im Übergabeprotokoll vereinbart. Nun ziehe ich aus und de Vermieter besteht darauf, dass ich alles weiß übergebe. Ich habe die bunten Tapeten in der Wohnung behalten, da sie mich nicht gestört haben und ich sie daher nicht abgemacht habe. Nun soll ich beim Auszug jedoch alles abmachen. Im Übergabeprotokoll von damals stehen die Tapeten auch drin. Nun ist meine Frage, ob ich wirklich alles weiss machen muss und die bunten Tapeten runter müssen, da ich ja die Wohnung ja auch unrenoviert übernommen habe. Im Mietvertrag steht auch nichts von vorzunehmenden Renovierungen während der Mietdauer... I Wäre super wenn mir jemand helfen kann! Danke und liebe Grüße!
5 Antworten
Wer nachweislich in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist, muss nicht renovieren,
aber wer einen finanziellen Ausgleich erhalten hat, muss renovieren.
Ebenso muss der Vermieter bunte Wände (dezente Farben sind erlaubt) laut aktuellem BGH-Urteil nicht dulden.
Wenn ihm Mietvertrag steht, dass die Wände weiß gemalt sein müssen, musst du das auch tun. Ganz egal, wie du diese damals übernommen hast. Du hättest ja den Vormieter ebenfalls darauf hinweisen können.
Aber wahrscheinlich wolltest du die Wohnung eben haben und hast das si akzeptiert. Den Vermieter muss das aber nicht interessieren.
Nunja, hier habe ich etwas gefunden, das vielleicht relevant ist:
Den auch mal unabhängig der Rechtslage, ist es schon irgendwie merkwürdig, dass man beim Auszug renovieren muss, obwohl die Wohnung auch renoviert beim Einzug war.
Da stellt man sich nämlich schon die Frage, warum der Vermieter nicht ebenso vom vorherigen Mieter die Renovierung gewünscht hat.
Wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter bei Mietende alles weiß gestrichen werden soll, ist die Klausel gemäß Rechtsprechung des BGH unwirksam und die Wohnung nur besenrein zurück zu geben.
Im Mietvertrag steht auch nichts von vorzunehmenden Renovierungen während der Mietdauer..
Das kann ich mir kaum vorstellen.
Von wem hast du die Wohnung so übernommen? Vom Vormieter oder vom Vermieter?
Das kann ich mir kaum vorstellen.
warum nicht???? Wir sind schon 3 Mal umgezogen (von privat) und hatten auch in jeder neuen Wohnung bzw Haus irgendwelche Tapeten oder Farben an den wänden dran. Als wir ausgezogen sind, hatten die wände teilweise noch bunter, als vorher. Hat keinen gejuckt. Die zeiten, daß man alles vor dem Auszug weiß streichen muss, sind doch schon längt vorbei. Das war glaub ich vor 30 jahren mal so.
Es ist im Übergabeprotokoll dokumentiert, dass dir die Wohnung unrenoviert und teilweise mit bunten Wänden übergeben wurde. Du musst dem Vermieter die Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurück geben als erhalten. Demzufolge ist sie lediglich besenrein und mit ungeputzten Fenstern und unverschlossenen Dübellöchern (Dübel müssen entfernt werden!).
Hier habe ich über Google etwas gefunden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-schoenheitsreparaturen-bei-auszug-aus-der-wohnung_067805.html
Vielleicht hilft dir das weiter, kannst dir das ja mal in Ruhe anschauen.LK