Wohnung und Jobcenter (Bremen)?

4 Antworten

Das ist korrekt, dass ist die aktuelle Angemessenheitsgrenze ab 2020 für 2 Personen und dazu kommt dann noch der monatliche Abschlag für die Heizkosten, diese sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, solange er als angemessen gilt.

Du solltest also diese angemessene KDU - inkl. Heizkosten einhalten, wenn du auf Kaution und Erstausstattung usw. angewiesen bist.

Solange du im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters bleibst und da nach angemessenen Wohnraum suchst, ist das kein Problem, solltest du da in einem anderen Ortsteil etwas passendes finden und bekommen, dann steht dir dann bei Bedarf auch Kaution, Erstausstattung usw. zu.

Würdest du deinen Zuständigkeitsbereich verlassen müssen, dann müsstest du schon einen anderen wichtigen Grund haben.

Lanazig 
Fragesteller
 24.12.2020, 06:54

in meinem Fall ist es so ich habe mich von meinem Partner getrennt und daher brauch ich ja eine neue Wohnung ich denke mal das ist schon ein „guter Grund“

ich find es aber nicht wirklich angemessen diese 481€ Jeder weiß doch mittlerweile wie der Wohnungsmarkt zurzeit ist

schrecklich man bekommt keine 2 Zimmer Wohnung plus Nebenkosten und alles für 481€ das ist wirklich unmöglich und auf Erstausstattung bin ich ja aber dann trotzdem angewiesen weil ich ja die Wohnung von meinem ex Partner mit allem drum und dran verlassen habe und für mich und meine Tochter Ausstattung brauche :/

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isomatte  25.12.2020, 06:13
@Lanazig

Sicher ist die Trennung vom Partner ein wichtiger Grund für eine eigene angemessene Unterkunft bzw. die Übernahme der Kosten dafür, aber eben nur im Zuständigkeitsbereich deines bisherigen Jobcenters.

Und zu diesen 481 € kommt ja noch der monatliche Abschlag für die Heizkosten, weil diese 481 € nur die sogenannte Brutto Kaltmiete ist, darin ist nur die Grundmiete für die Wohnung inkl. kalten Nebenkosten enthalten.

Es kommt natürlich immer darauf an wo man wohnt, ich z.B. zahle in Thüringen für meine ca. 49 qm Dachwohnung für die Warmmiete ca. 370 €, eine Wohnung für 2 Personen würde man da angenommen für unter 500 € warm bekommen.

Zu den 481 € kämen dann bei 2 Personen sicher noch um die 100 € für den Abschlag Heizung, bei mir liegt dieser ( Single ) derzeit bei fast 70 € pro Monat, bedeutet, deine Warmmiete dürfte sicher bei um die 580 € liegen, damit diese noch als angemessen angesehen würde.

Würde es für diese Summe bei euch gar keine Wohnungen geben, dann müsste das Sozialgericht bei euch viel zu tun haben, denn dann müsste das Jobcenter höhere Kosten übernehmen.

Sollte es also keine angemessenen Wohnung für angenommen um die 580 € für 2 Personen geben, dann müsstest du das deinem Jobcenter anhand von ernsthaften Eigenbemühungen nachweisen.

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Normalerweise hat der Sachbearbeiter auch noch "Ermessenspielraum". Was zahlst du denn JETZT an Miete? Geht es darum, dass du umziehst, oder das erste Mal eine Wohnung anmietest? Die Kaution kannst du auch anders regeln. Wenn du nur vorübergehend arbeitslos bist, wäre auch ein Kautionsdarlehen deiner Bank möglich.

Lanazig 
Fragesteller
 23.12.2020, 18:10

Ich habe eine 1 jährige Tochter also heißt es das ich jetzt derzeit noch nicht arbeiten kann leider , ich habe mich von meinem Partner getrennt und daher brauche ich eine neue Wohnung und abgesehen von der Kaution benötige ich Hilfe bei der Erstausstattung( habe noch nie eine Wohnung alleine gehabt bzw. Sowas beantragt also müsste es mir theoretisch zustehen)

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DerHans  23.12.2020, 18:11
@Lanazig

Hol dir das Jugendamt mit ins Boot. Wenn von dort bescheinigt wird, dass diese Wohnung und die Erstausstattung notwendig ist, bekommst du sie auch.

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Lanazig 
Fragesteller
 23.12.2020, 18:12
@DerHans

ich Werde mich informieren danke✌🏻

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DerHans  23.12.2020, 18:15
@Lanazig

Bei einer Bankbürgschaft für eine Kaution zahlst du nur für die Zeit der Inanspruchnahme eine Gebühr. Auch die Kaution gehört ja nicht dem Vermieter. Der muss sie ja in deinem Namen anlegen. Das wäre auch nicht anders, wenn das JobCenter sie bezahlt. Dann bleibt dieses Geld ja im Eigentum der Arbeitsagentur.

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Mir scheinen 481 für zwei wenig, schaue mal unter "KDU Bremen" ... wenn's dann wirklich so ist ist das ein hartes Los.

Lanazig 
Fragesteller
 23.12.2020, 18:10

Ja finde ich auch :( der Wohnungsmarkt sieht zurzeit echt schlimm aus man bekommt nichts gescheites mehr

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Unholdi  23.12.2020, 19:09
@Lanazig

Der Sprung von 1 auf 2 Bewohner ist auch fragwürdig - 10 € plus, das müssten heuer ja wenigstens 6€ /qm - kaum zu glauben was Vadder Staat da treibt.

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Lanazig 
Fragesteller
 24.12.2020, 01:52
@Unholdi

Wenn ich arbeiten könnte würde ich es sofort tun aber meine Tochter ist noch zu jung und dann würde ich mir die scheisse vom Jobcenter nicht geben das ist echt schlimm wirklich man findet keine Wohnungen und dann hat man mal eine und dann sowas

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Sag dem Vermieter 481,00 € plus 119,00 € Heizkostenvorschuss in die Mietbescheinigung eintragen.

Dann dem Jobcenter vorlegen und genehmigen lassen.

Lanazig 
Fragesteller
 23.12.2020, 18:11

Meinst du das geht ?

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DogDiego  23.12.2020, 18:24
@Lanazig

Mit etwas gutem Willen und 119€ ist auch im Bereich des angemessenen Heizkostenvorschuss.

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