Wo sehe ich die Beendigung meiner Probezeit?

3 Antworten

ich musste jedoch den Führerschein nach dem Unglück abgeben

Ich gehe mal von einem Entzug der Fahrerlaubnis aus, nicht von einem Fahrverbot. Bei einem Fahrverbot würde die Probezeit normal weiterlaufen (in deinem Fall also am 07.10.24 enden). Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis gilt folgendes:

§ 2a Abs. 1 StVG

Die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung von Führerscheinen nach § 94 der Strafprozessordnung, die vorläufige Entziehung nach § 111a der Strafprozessordnung und die sofort vollziehbare Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde hemmen den Ablauf der Probezeit. Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

Deine Probezeit wäre normalerweise am 07.10.24 abgelaufen. Von dem Tag an, an dem dein Führerschein sichergestellt wurde, läuft die Probezeit aber nicht mehr weiter. Du musst jetzt die Dauer berechnen, vom Tag der Sicherstellung bis zum 07.10.24.

Von dem Tag an, als du die Fahrerlaubnis wiederbekommen hast, läuft die Probezeit jetzt noch für die eben berechnete Dauer.


Dnkvslc 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 14:10

Das wären ca 3 jahre , Sicherstellung 13.10.2021 . Ein Jahr war ja schon vorbei heißt bleiben 3 weitere , ist die Probezeit also nicht vorbei sondern tatsächlich erst in 1.5 Jahren ? Dann wäre es ja insgesamt 6 Jahre Probezeit mit der Zeit ohne Führerschein dazwischen

AntonAntonsen  19.10.2024, 14:41
@Dnkvslc

Das liegt eben daran, dass die Probezeit während der Zeit ohne Fahrerlaubnis ruhte und erst mit Neuerwerb der Fahrerlaubnis wieder zu laufen begann.

Die Probezeit dient ja dazu, sich im Straßenverkehr zu bewähren. Ein Zeitraum, in dem man keine Fahrerlaubnis hat und daher aus rechtlichen Gründen nicht am entsprechenden Straßenverkehr teilnehmen kann, kann natürlich nicht als Bewährungszeit angerechnet werden.

Nach meiner Berechnung endet deine Probezeit am 23.03.2026. Wobei ich mir ein paar Tage Toleranz zugestehe.

Von Experte Knochi1972 bestätigt

Das musst Du ausrechnen.

Die Probezeit beginnt am Tag der Erteilung der Fahrerlaubnis und dauert 2 Jahre.
Wird sie verlängert, kommen weitere 2 Jahre hinzu.

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, ruht während dieser Zeit die Probezeit und wird bei Neuerteilung fortgesetzt. Ein Fahrverbot hat keinen Einfluss, da läuft die Probezeit weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Dnkvslc 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 20:38

Also ich hab’s so verstanden , habe meinen Führerschein am 7.10.2020 bekommen , am 13.10.2021 entzogen , das war schon ein Jahr Probezeit, hab den neuen Führerschein wiederbekommen am 29.03.2023, heißt ich bin seit März schon raus weil das ja sozusagen mein 2 Jahr der Probezeit war ?

Crack  18.10.2024, 21:15
@Dnkvslc

Nein.

Deine Probezeit begann am 07.10.2020.
Mit der Verlängerung wäre sie am 07.10.2024 abgelaufen.

Im Zeitraum vom 13.10.2021 bis 29.03.2023 ruhte die Probezeit aber, die insgesamt 4 Jahre liefen also nicht weiter.

Vom 07.10.2020 bis zum 13.10.2021 verging rund ein Jahr. Dann wurde nichts von der Probezeit abgezogen. Ab Neuerteilung 29.03.2023 bis heute kannst Du dann rund 1 Jahr und 6 Monate rechnen, macht insgesamt etwa 2 Jahre, 6 Monate und 2 Wochen der Probezeit, die vorbei sind.

Du hast also noch fast 1,5 Jahre vor Dir.

Wie schon gesagt wurde: Die Zeit des Entzuges wird hinten "draufgepackt", weil die Probezeit ruht, wenn du sowieso nicht fahren darfst.

Aufgrund der von dir genannten Daten habe ich einen Ablauf der Probezeit am 23.03.2026. Das ist allerdings ohne Gewähr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig