Wo melde ich eine Lärmbelästigung - am Feiertag?

2 Antworten

Öffentliche und vor allem laute Arbeiten sind an Feiertagen wie dem 9.Mai verboten.

Kleinere Arbeiten auf dem eigenen Grundstück, etwa Unkraut entfernen oder Blumen gießen, sind meist kein Problem.

Tätigkeiten innerhalb der eigenen Wohnung sind erlaubt, solange sie nicht zu laut sind.

Die Polizei oder das Ordnungsamt sorgen bei Verstößen für Ruhe.

Die Polizei ist normalerweise für solche Angelegenheiten zuständig.