Wo kann man sich über einen Hundebesitzer beschweren?
Hallo zusammen, Seit einiger Zeit wohnt in der Nähe eines Parks ein Mann mit einem belgischen Schäferhund. Dieser ist vom Verhalten her genau wie der Besitzer- bekloppt. Der Mann lässt ihn ca. 50 Meter vorlaufen, und wenn der Hund einen Spaziergänger sieht ist vorbei. Er knurrt von weitem und beobachtet einen, dann rennt er los und bleibt ca 10 Meter vor einem stehen und ist in Angriffsposition. Man sollte vorher schauen dass man ihn meidet. Ich habe den Besitzer schonmals darauf versucht anzusprechen aber es klappt nicht. Daraufhin habe ich beim Ordnungsamt Düsseldorf angerufen, doch diese fühlen sich nicht zuständig! Wo kann man sich denn nun jetzt beschweren? Der Besitzer ist unverantwortlich. Es gibt hier zig Hundewiesen... Auch andere Hundebesitzer gehen der Person aus dem Weg...
7 Antworten
Geb mal in der Googlesuche,Ordnungsamt Düsseldorf,ein.Da klickste den ersten Link.Der Belgische Schäferhund gehört zu den sogenannten Listenhunden.Das bedeutet solche Hunde müssen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden.Hinzu kommt das der Hundehalter einen Sachkundenachweis haben muß.Hilfreich ist wenn du noch Fotos hast die deine Behauptung belegen.Wenn Möglich auch mit Datum,Uhrzeit,Name und Anschrift vom Hundehalter.Damit gehst du zum Ordnungsamt.Machen die nichts geh damit zur Polizei. Gruß Ralf
Ja stimmt.In Deutschland nicht.Da der Belgische Schäferhund über 40cm groß ist und über 20kg wiegt fällt der Hund unter das Landeshundegesetzt.Ist fast das gleiche. Gruß Ralf
Hier muss der 20/40 Hund aber nur einen Chip haben und eine Haftpflichtversicherung. Und der Halter muss die Sachkunde nachweisen. Ist nicht das selbe wie bei einem Listenhund.Diese Regeln , außer die sachkunde, gilt eigentlich für jeden Hund.
Außerdem muss nur die Sachkundeprüfung abgelegt werden, wenn der Halter wenioger als 3 jahre Hunde gehalten hat.
In NRW sieht das etwas anders aus.Da muß jeder Hundehalter der einen 20/40 Hund hat über einen Sachkundenachweis verfügen.Hinzu kommt das die Bundesländer das teilweise unterschiedlich regeln.Das hat mit Städtisch und Ländlich zu tun. Gruß Ralf
Also Ich hatte jetzt eine nette Mitarbeiterin , die sagte man könne es erst machen wenn Ich die Hausnummer habe. Die werde ich jetzt rausfinden... Danke für die Hilfe
Wende Dich schriftlich an das Ordnungsamt und weise sie nochmals darauf hin. Du könntest auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, vielleicht reagieren sie dann.
Wenn was passiert ist dort das Gejammer dann groß.
Ich finde den Hund übrigens nicht "bekloppt" ... der kann auch nichts für sein Herrchen.
Das ordnungsamt der entsprechendne Gemeinde ist zuständig. Notfalls auch die Polizei, wenn man sich bedroht fühlt.
SOLCHE Hundebesitzer schaden im Endeffekt allen vernünftigen.
mach Dienstaufsichtsbeschwerde wenn die nichts tun
Gibt es in dem Park Anleinpflicht?
Dann ist das O-Amt sehr wohl zuständig.
Bist Du sicher? In einigen Teilen der Schweiz vielleicht aber in der Rasseliste für Deutschland steht von der Rasse nichts.