Wo ist der Kaufvertrag bei Automaten?
Bei Automaten oder automatischen Kassen kommt ein Kaufvertrag zustande. Aber es gibt nur eine Person, die andere ist nur ein gerät, dass keine Annahme machen kann und auch keinen Realakt (Übereignung).
wie funktioniert das rechtlich?
5 Antworten
Das Aufstellen des Automaten stellt ein Angebot da, sowohl bzgl. des Kaufpreises als auch bzgl. der Übereignung unter der Bedingung der Bezahlung.
Nein, keine Invitatio ad offerendum. Ein echtes Angebot an jedermann.
Also nicht so wie beim Schaufenster, sondern schon direkt ein angebot?
Genau, beim Schaufenster ist es ja kein Angebot, das Aufstellen des Automaten und das Befüllen mit Ware ist es hingegen durchaus.
Der kommt durch konkludentes Handeln zustande. Automatisch quasi ;)
Das nennt man Kongludentes Handlen oder auch in sich selbst schlüssiges Handeln der Kaufvertrag ist mit deinem einwurf des Geldes abgeschlossen
Ja, aber normalerweise muss der Verkäufer durch schlüssiges verhalten seinen Willen zeigen. Das bleibt aber bei Automaten aus.
Das ist mir schon klar.
ich verstehe nicht, wie die Annahme funktioniert.
Meistens findest du einen Hinweis dort steht "Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der xy GmbH. Wenn du den angezeigten Betrag einwirfst gehst du so gehen auf die Willenserklärung der Firma dir dieses Produkt zu verkaufen ein.
Dein Angebot ist, das Geld einzuwerfen und an der Lade zu ziehen, die Annahme kommt dadurch zustande, dass der Automat dann die Zigaretten freigibt. Du kannst, bevor du ziehst, das Geld ja auch wieder rauslassen.
Kaufvertrag ist vollendet, wenn Geld eingeworfen und Ware frei gegeben.
Der KV kann dann zutande, nachdem du Geld und dann die Sache ausgewählt hast, zustande.
Ja, aber normalerweise muss der Verkäufer durch schlüssiges verhalten seinen Willen zeigen. Das bleibt aber bei Automaten aus.
Der Wille ist die Entgegennahme des Geldes. Und der Scan der Ware.
Der Automat nimmt das Geld an und gibt dir die gewählte Sache frei.
Hallo, das Angebot des Verkäufers ist bereits das Aufstellen des Automaten;
Du meinst so wie beim Schaufenster, ein angebot zum antrag. Das ist dann aber noch keine Annahme oder kein antrag. oder verstehe ich hier was falsch.