Fixkauf Rechte?
Hallo zusammen,
folgende Situation: wir haben Ware zum 01.04. fix bestellt, am 03.04. ist sie noch immer nicht eingetroffen, wir würden sie am 05.04. benötigen.
Welche Rechte haben wir hier? Ist überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen? Im Text steht nichts von einem vorhergehenden Angebot oder einer Auftragsbestätigung. Gilt das Schweigen des Verkäufers als Annahme?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Der 01. April war Gründonnerstag! Wenn ihr beispielsweise erst nachmittags oder abends bestellt habt, ist die Bestellung vermutlich gar nicht mehr bearbeitet worden. Am 02. April war ein gesetzlicher Feiertag (Karfreitag). Am 03. April ist möglicherweise auch nicht gearbeitet worden. Am 04. und 05. April waren ebenfalls gesetzliche Feiertage (Ostern). Wie also hätte die Bestellung am 03. April bei euch sein sollen?
Eure Gedanken sind sehr realitätsfern! Habt ihr keine Ahnung, wie die Arbeitswelt funktioniert und dass an gesetzlichen Feiertagen niemand arbeitet? Wenn gesetzliche Feiertage im Spiel sind, müßt ihr das akzeptieren, ob ihr wollt oder nicht. Dann gibt es keine Rechte für euch, sondern nur das Recht für den Verkäufer, nicht zu arbeiten!
Ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann dir niemand beantworten. Warum erkundigst du dich nicht beim Verkäufer, ob die Bestellung eingetroffen ist?
Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Willenserklärung.
Das ist einfach eine Übungsaufgabe aus der Schule, mit fiktiven Daten... :) Das Bestelldatum in der Aufgabe ist Anfang März, der 01.04. ist der fixe Liefertermin