Kann man die Warenannahme nachträglich verweigern?

6 Antworten

Du kannst zur Post gehen, das ungeöffnete Paket dort abgeben, sagen, dass es abgestellt wurde am vereinbarten ablageort, du die Annahme aber verweigerst.

nein. Du kannst jedoch vom Widerrufsrecht gebrauch machen. Möglicherweise musst Du den Rückversand bezahlen, abhängig was ihr vereinbart habt.

Gehe noch mal über den Text, du hast etwas gekauftes selbst als warensendung verschickt?

Wenn in eurem Vertrag keine Lieferfrist verbindlich vereinbart ist, kannst du natürlich umhausen, aber du hast kein natürliches Recht darauf innerhalb von drei Tagen irgendetwas zu bekommen

Einfach von deinem Widerrufsrechtgebrauch machen.

Entweder hat der Verkäufer zum Download ein Vordruck oder du schreibst formlos, dass du vom Widerruf Gebrauch machst (du musst keine Gründe nennen), gibst dein Konto für die Rückerstattung an und schickst es zurück.

Nein, wenn es mit Genehmigung abgelegt wurde, gilt es als zugestellt. Du kannst versuchen, die Post zu kontaktieren (zB eine Umleitung in einen Paketshop/Filiale, da wird es zurück geschickt wenn du es nicht abholst) oder du hängst am Ablageort einen großen Zettel auf, das du das Paket von Absender xy nicht annimmst und es nicht abgelegt werden soll und drückst die Daumen, das es klappt