Wo im Ausbildungsvertrag steht ob man einen nebenjob 450 Euro melden muss?
5 Antworten
Auszubildende können durchaus noch eine Nebenbeschäftigung beginnen, haben aber fast immer im Ausbildungs- oder Tarifvertrag ihres Betriebes oder dem Vertrag mit der IHK die Bedingung stehen, dass eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss!
Dies kann der Arbeitgeber aber nur in seltenen Fällen verbieten. Wenn der nebenjobbende Azubi morgens müde zu seinem Ausbildungsplatz kommt, oder die Noten in der Berufschule leiden, endet die Genehmigung allerdings schneller, als sie erteilt wurde.
Im Vertrag ... lesen.
Wenn es nicht drin steht, bist Du nicht verpflichtet es zu melden.
Unter Umständen steht in dem Vertrag, dass Du generell Deine Arbeitsleistung nur für das Unternehmen aufbringen darfs, oder, dass alle Nebentätigkeiten angemeldet werden müssen. In guten Arbeitsverträgen ist das leider so mit aufgeführt.
Wenn Du das nicht genehmigen lässt kann das ein Kündigungssgrund sein. Also generell besser genehmigen lassen.
Du musst in jedem Fall den Ausbildungsbetrieb informieren. Und wenn der dadurch das Ausbildungsziel gefährdet sieht, kann er die Genehmigung auch verweigern (oder zurück ziehen)
Wo steht geschrieben, das ein Nebenjob generell beim AG meldepflichtig ist ?
Das wäre mir neu...
Rechtsprechung. Frag nicht, welches Arbeitsgericht. Google selbst.