Wird Zeitversetztes Tv tatsächlich deutschlandweit abgeschafft?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage in die Runde:
Ich habe im Januar meinen bestehenden M-net Vertrag um TV Plus erweitert – hauptsächlich wegen der Funktion für zeitversetztes Fernsehen, die mir sehr wichtig ist.
Jetzt (nach nur 8 Monaten!) wurde IPTV von M-net einfach eingestellt, ohne Vorankündigung. Ich kann den Dienst also nicht mehr nutzen – obwohl ich nur deshalb den Vertrag erweitert habe.
M-net sagt, es gäbe kein Sonderkündigungsrecht, und behauptet sogar, IPTV sei „deutschlandweit abgeschafft“ – was so nicht stimmt- da Telekom über magenta es noch weiterhin anbietet.
Jetzt stecke ich noch dazu in einem „neuen“ 24-Monats-Vertrag fest, der für mich keinen Nutzen mehr hat.
Hat jemand von euch Erfahrung mit sowas?
Gibt es in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht? Oder ist das leider rechtens?
Danke euch schon mal!
LG Sassi
4 Antworten
Hallo Sassi444,
beim Wegfall einer Zubuchoption wird sehr wahrscheinlich keine Anwendung des Sonderkündigungsrecht greifen.
Da hier MagentaTV schon mehrfach genannt wurde: Das geht auch ohne Vertrag bei uns zu buchen, mit und ohne Laufzeit. :)
Es grüßt Wiebke
Du hast Anspruch auf die Vereinbarte Leistung. m-net muss dir diese liefern.
Kann m-net das nicht, so kannst du vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen oder den Preis mindern.
Bei derartigen verträgen handelt es sich üblicherweise um Formverträgen. Diese unterliegen der Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB.
Eine Klausel, welche vertragswesentliche Bestandteile abändert ist nicht ohne weiteres zulässig. Ein Sonderkündigungsrecht wäre unter Umständen eine Möglichkeit der Umsetzung, aber selbst diese wäre rechtlich noch fragwürdig.
Im Vertrag ist natürlich die Klausel - etwaige Änderungen von den Öffis sind ausgeschlossen. Das ist ja verständlich. Nur ist dem wirklich so? Ich habe nichts dazu eruieren können. Nichts in den Medien.
Es handelt sich um einen Formvertrag (sehr wahrscheinlich, außer ihr hättest explizit Klauseln verhandelt und gemeinsam einen vertarg gebaut). Entsprechend gilt die Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB.
Und nach der wäre so eine Klausel wahrscheinlich unzulässig. Für genaueres wende dich am besten an eine Rechtsberatungsstelle z.B. an eine Verbraucherzentrale, die können dir genauer sagen, ob die Klausel gültig wäre bzw. welche rechte du hast und sie können dich bei der Durchsetzung dieser rechte unterstützen.
Gut möglich, dass du auch nicht der einzige betroffene bist.
Ich würde folgendes probieren
Telekom hat IPTV ja noch .
Gehe in eine Filiale und bitte die Tel , das für dich zu regeln . Interessiert müssten sie ja sein. Vielleicht erfährst du dann ja auch , ob ein Sonder-K-Recht überhaupt besteht.
Das wäre eine Idee- aber falls Telekom das gleiche Problem hat- es aber vorher nicht zugibt? Ich hatte schon einen Kundenservice Chat, da war davon nicht die Rede. Hat hier jmd magenta Tv?
Natürlich ist IPTV nicht abgeschafft.
In deinem speziellen Fall würde ich mich anwaltlich beraten lassen.
Also ich meinte mit iPad tv die Replay funktion von vergangenen Sendungen. Z.b Nachrichten von 17h - um 19h gucken. Nur als Beispiel.
das dachte ich auch - aber Mnet behauptet fest, dass alle Anbieter davon betroffen sind.
Hallo Zusammen,
ich konnte bis jetzt noch nicht herausfinden, ob es sich wirklich um eine Nruerung der Öffis handelt. Gerne bitte Bescheid geben, wenn jmd etwas weiss.
Folgendes Problem hat sich heute ergeben:
zeitversetztes Tv geht ja nicht mehr bei meinem Mnet - Programm-App.
Aber man kann immer noch laufende Nachrichtensendungen von Beginn an über Timeshift anschauen.
Wenn es dann am Ende der Tagesschau zum Wetterbericht kommt- friert der Bildschirm abrupt ein .
Also gehört laut neuer Regelung der Wetterbericht der Tagesschau nicht mehr zur Sendung und timeshift geht nicht mehr - da der Wetterbericht ja nur 3 Minuten läuft kann man ihn nicht mehr über das zeitversetzte Fernsehen anschauen. da separate Sendung??
In der Mediathek gehört der Wetterbericht zur Nachrichtensendung dazu.
Diese kann man nun aber nicht mehr zu einer Stelle vorspulen -(auch eine Neuerung des Apps/ Mediathek ?. )
Folglich muss man sich die komplette Sendung erneut ansehen? Hallo?
Wer hat bitte hier eine Lösung - das kann es ja nicht sein.
ich könnte natürlich überhaupt nicht mehr über das Mnet App schauen - aber ich zahle dafür ja 60 eur monatlich bis 2027 !!!
☹️☹️☹️☹️☹️
es sei denn im Vertrag ist das Wegfallen von einzelnen Leistungen ausdrücklich erlaubt