Wird Spanien jetzt eine Strafe bezahlen müssen?
Lamine Yamal ist ja 16 und er musste bei den Spielen, die meist spät am Abend waren mitspielen, obwohl das gegen das deutsche Jugenschutzgesetz verstößt
Das verbietet, dass Nicht-Volljährige nach 20 Uhr arbeiten. Für Sportler gilt zwar die Ausnahme, dass sie bis 23 Uhr einer Arbeit nachgehen dürfen – doch selbst das kann bei 21-Uhr-Spielen nicht eingehalten werden.
Bis 23 Uhr sind Partien wie Albanien – Spanien zwar abgepfiffen, doch auch die Dusche nach dem Spiel und die Medientermine gehören zur Arbeitszeit. Die wurde also bereits bei Spanien – Italien deutlich überschritten. Und sie wird es beim letzten Gruppenspiel am Montagabend (24. Juni) erneut.
2 Antworten
Es gibt die Regel, dass wenn Yamal in Deutschland bei einem Spiel nach 23 Uhr auf dem Platz eingesetzt worden wäre, das örtliche Ordnungsam eine Strafe verhängen hätte können. Die deutschen Behörden gaben jedoch auch da schon im Vorfeld an, dass dies nicht automatisch sei und ggf. geprüft werden müsste.
Dennoch: Es ist ein internationales Turnier. In Spanien, Yamal ist Spanier, ist 23 Uhr überhaupt keine späte Uhrzeit. Da sitzt man beim Abendessen, es ist vergleichbar mit 20 Uhr in Deutschland. Es wäre mehr als lächerlich hier örtliche Bestimmungen in so einem Turnier überzustülpen. Das würde nur dazu führen, dass man in Deutschland eben kein internationales Turnier stattfinden lassen könnte.
Dennoch: Im Notfall hätte der spanische Verband eben die Geldbuße bezahlt. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Wichtiger ist, dass der Fußball vor solcher lokalen Einflussnahme neutral bleibt.
Anfahrt, Abfahrt (Arbeitswege), Dusche etc. gehören natürlich nicht zur Arbeitszeit. Wenn er Werbe- oder Medientermine wahrnimmt, liegt das in seinem Ermessen und er verdient daran. Er wird nicht dazu gezwungen, vor die Presse zu treten. Wenn dein Job um 18 Uhr endet und danach noch was über deinen Job erzählen willst, ist das deine Sache, in diesem Fall seine. Es gibt keine Verpflichtung hierfür für ihn.
Wie kommst Du auf das Jugendschutzgesetz (JuSchG)? Da steht etwas über Rauchen, Alkohol und Filme, aber nicht über Arbeitszeiten.
Was Du wohl meinst, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Und wer sagt, dass die Dusche zur Arbeitszeit gehört? Das tut sie nach dem Gesetz sogar nichtmal im Bergbau, wo die Arbeitszeit mit dem Verlassen des Förderkorbs endet. Und geduscht wird sicher nicht unter Tage.
Abgesehen davon ist das mal wieder ein absolutes Null-Thema. Der Deutsche sieht halt gerne den Splitter im Auge des anderen. Lieblingsfrage: "Darf der das?"
Darf der das?
da gibt es doch sogar ein Lied von den Prinzen 😁