Wird die Rentenversicherung meine 20 jährige Berufserfahrung als Beruf anerkennen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

HAllo,

du schreibst du wurdest vor 1961 geboren und hast den beruflichen Nachweis als Berufskraftfahrer gemacht.

Zuletzt hast du als Autotransporteur gearbeitet.

Die DRV wird feststellen, das du deinen Facharbeiterberuf verlassen hast und eine Anlerntätigkeit ausübst.

Sie werden dich demzufolge nach neunen Rentenrecht beurteilen, dass heisst, wie viel Stunden kannst du an 5 Tagen in der Woche irgendeine Tätigkeit ausüben.

Hast du den Beruf Berufskraftfahrer (Achtung, gebunden an hoher Qualifizierung nach Berufsbildungsgesetz) aus gesundheitlichen Gründen verlassen, was du nachweisen musst, dann wird nach dem Beruf geprüft.

Wenn dein Rentenantrag abgelehnt wird, kannst du dich gern an mich wenden, ich habe 25 Jahre ehrenamtlich in Widerspruchsausschüßen zur Erwerbsminderung gesessen und konnte bisher hier 3 Usern helfen und eine Erwerbsminderungsrente erwirken. Das ist ehrenamtlich!

Beste sGrüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Huggy894 
Fragesteller
 06.08.2018, 16:55

Hallo Dicke!

Danke für deine Nachricht.

Mein erlernter Beruf ist Blechschlosser. Nach der Lehre habe ich als Kraftfahrer mit Führerschein klasse 3 gearbeitet. 1986 hatte ich eine Bandscheiben OP. 4 Jahre habe ich danach intensiv mich wieder fit gemacht, habe dann versucht mich selbstständig zu machen. Das hat nicht funktioniert. Dann habe ich eine Umschulung als Kraftfahrer angefangen, und in der Firma, in der ich das Praktikum gemacht habe, da habe ich nach dem Praktikum gleich 4 Jahre als Kraftfahrer (Umzugsspedition) gearbeitet, ohne die Prüfung als Kraftfahrer zu absolvieren. Dannach habe ich einen Kühlzug im internationalen Fernverkehr gefahren, und dann ca. 15-16 Jahre einen Autotransporter. 2014 hatte ich einen Arbeitsunfall. 2te Halswirbel gebrochen, und den 4ten Brustwirbel angebrochen. Es wurden schon mehrere Gutachten gemacht. In einem Gutachten stellte man eine Blutung im Gehirn fest. Auf Anfrage der BG, nahm der Arzt die Aussage zurück, hielt aber an der Mde von 30% fest. In 2 Begutachtungen und einer Untersuchung von Seiten der BG, stellte man kognitive Störungen fest. Der beratende Arzt der BG ist der Meinung: Da ist nichts. Ich könnte eine leichte Tätigkeit 8 Stunden am Tag verrichten. 2018 war ich wieder bei der BG im Krankenhaus zu einer 4 tägigen Untersuchung. Die BG ist der Meinung, ich hätte eine psychische Störung, die aber nichts mit dem Unfall zu tun hat. Die Rentenversicherung ist auch der Meinung, das ich eine leichte Tätigkeit 8 Stunden am Tag verrichten kann. Ich bin über 1 Jahr ausgesteuert, und auch von einem Neurologen krank geschrieben. Ich Klage im Moment gegen BG, AA und Rentenversicherung. Ich hatte mein Haus verkaufen müssen, und jetzt kann ich Hartz-IV beantragen.

Ich bin völlig fertig. Ich bin krank und kann nicht arbeiten, und weiß auch nicht wie es weiter gehen soll.

Danke für deine Hilfe

Dickie59  07.08.2018, 12:16
@Huggy894

ich habe dir ein PN geschrieben

Dickie59  14.08.2018, 15:51

Danke für den Stern, bei Fragen im weiteren Verlauf melde dich gern.

Du kannst nicht mehr arbeiten? Dann ist es völlig egal was Du vorher gemacht hast.

Die Frage die Du Dir stellen solltest ist, kannst Du in keinem Beruf der auf dem Arbeitsmarkt angeboten wird mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten, dann bekommst Du die volle Erwerbsminderungsrente. Sollte es nur bis zu 6 Stunden am Tag sein, dann bekommst Du nur die halbe Rente. Also stelle einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente und der Gutachter der DRV wird Dich einschätzen. Daher ist es auch sinnvoll sich Atteste und Befunde von Ärzten zu besorgen die Dein Vorhaben unterstützen.

Es spielt keine Rolle, was Du gemacht hast. Wichtig ist nur, dass Du während dieser Zeit Versicherungsbeiträge in die RV eingezahlt hast.

Warst Du zum Beispiel selbständig und von der Versicherungspflicht befreit, wäre das nicht der Fall.

Dickie59  07.08.2018, 12:23

doch, spielt eine Rolle für vor 1961 geborene versicherte, wenn sie unter gewissen Vorraussetzungen noch den Berufsschutz geniessen. als Selbstäniger habe ich zu Beginn noch eine Nachversicherung von 24 Monaten ohne Beitragszahlung wenn ich in den letzten 5 Jahren 36 Monate Beiträge gezahlt habe.

bei der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit geht es darum, ob du überhaupt irgendwas machen kannst. im Notfall als Pförtner oder gar nach einer Umschulung ins Büro für einfache Tätigkeiten.

was du vorher gemacht hast ist der Rentenkasse relativ egal. sie wird dann zwar sagen, ja im letzten Beruf nicht mehr erwerbsfähig, aber alles mögliche andere geht noch in Vollzeit. damit ist dann die Erwerbsunfähigkeit ausgeschlossen.

wenn du ein älteres Baujahr bist, selbst da machen die Rententräger keine Ausnahmen mehr.

mein Vater ist auch Kraftfahrer gewesen und 2015 mit seinem LKW verunglückt. da war er 60. nach Reha usw. Gutachten durch Rentenversicherung und Arbeitsamt, dass er zwar kein LKW mehr fahren darf und auch so keine körperlichen Arbeiten machen kann. aber Pförtner ginge rein therotisch immer. damit keine Erwerbsunfähigkeit und musste sich beim Arbeitsamt erwerbsfähig für einen leidensgerechten Arbeitsplatz melden. was natürlich utopisch ist, mit 60 und 40 Jahre aufm LKW unterwegs ;-)

Wenn du 6 Jahre in einem bestimmten Beruf gearbeitet hast, gilt das so als ob du eine Ausbildung in diesem Beruf hättest. Dann kann man sich sogar extern zur Prüfung anmelden. (das MUSS man aber nicht)

Wenn du allerdings nach 1960 geboren bist, gilt der Begriff "berufsunfähig" für dich gar nicht mehr bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Dann gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente, die auf die Restfähigkeit angelegt ist.