Zwei Bewerbungen die Woche ( laut AfA ) trotz laufenden Lta ( RV ). Bin ich dazu Verpflichtet?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Antrag auf LTA entbindet dich erstmal nicht von der Pflicht sich zu bewerben. Denn du bist verspflichtet jede Möglichkeit wahrzunehmen um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Wenn du dich nicht bewirbst kann dies zu einer Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen führen. Die Sperrzeit beträgt zwei Wochen. §159(5) SGBIII)

Der Vorteil bei den Eigenbemühungen ist, dass du dir die Stellen selbst aussuchen kannst. Daher kannst du dich ohne Probleme auf Tätigkeiten bewerben die nicht im bisherigen Bereich liegen. Zum Beispiel auf Helfertätigkeiten in der Produktion oder Ähnliches.

Bei einem Antrag auf LTA kann es sich um verschieden Dinge handeln ( Maßnahme, Arbeitsmittel wie Schuheinlagen oder spezielle Schreibtische, usw.) Daher bedeutet dies nicht, dass du nicht arbeitsfähig bist. Solange kein Arzt dich arbeitsunfähig schreibt musst du deine Pflichten gegenüber der Agentur für Arbeit erfüllen. Du kannst höchsten mit deinem Arbeitsvermittler sprechen ob die Bewerbungen unbedingt erforderlich sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die erste Aufgabe des JobCenters ist, dich wieder in Arbeit zu bringen.

Was soll daran falsch sein, von dir Bemühungen zu verlangen?

batman239 
Fragesteller
 07.10.2018, 12:31

Danke erstmal für die treffende Antwort. Meine Bedenken beruhen sich auf die Befürchtung in ein Arbeitsverhältnis zu geraten welches meine Alkoholabstinenz gefährdet da ich ja leider keine Qualifikation mitbringe und in der Gastronomie nicht mehr Arbeiten will.

DerHans  07.10.2018, 21:59
@batman239

Du wirst jetzt kaum für den Rest deines Lebens AlG 2 erhalten können. In irgendeinen Job kann man dich wohl vermitteln. In den meisten (fast allen) Betrieben, gilt schließlich Alkoholverbot

Solange du im Leistungsbezug bist hast du dich auch an deine Mitwirkungspflichten zu halten, du musst dich nicht auf alle angebotenen Stellenangebote bewerben, es müssen dann nur wichtige Gründe für die Ablehnung angegeben und ggf.nachgewiesen werden !

Alle angebotenen Stellen in der Gastronomie usw. könntest du durch deine Erkrankung normalerweise ohne eine Sperre oder Sanktion zu bekommen ablehnen, weil diese deiner Gesundheit schaden könnten, einem Veganer könnte man z.B. auch nicht zumuten in einer Fleischerei oder Schlachtbetrieb zu arbeiten.

Mir fehlen Informationen.

Wie alt bist du?

Bei Alkoholabhängigkeit solltest du eine Entziehungskur machen.

Einen Grund für Rentenbezug kann ich hier nicht erkennen.

batman239 
Fragesteller
 07.10.2018, 12:21

44 J. Seit einem Jahr dem Alkohol Entzogen. Lta Antrag gestellt zwecks Umschulung.

Wenn du beim Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, dann solltest du lesen was da drin steht, Daraus geht sicher hervor, welche Bemühungen du zur Minderung deiner Bedürftigkeit zu unternehmen hast.