Wird Deutschland wegen Personalmangel technologisch schwach?

8 Antworten

Das Problem sind nicht studierte Fachkräfte, sondern auch das Handwerk, Pflege, etc. Da herrscht ein deutlicher Mangel. Und man wird ganz andere Probleme als "fehlende Innovationen" bekommen, wenn man den nicht in den Griff bekommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Masterstudium Elektrotechnik - Schwerpunkt Embedded Systems
Marsreisender  26.06.2023, 09:36

Sehe ich auch so. Deshalb sind das für mich DIE studierten Fachkräfte, von denen alle reden und die sind mit allen ihren Zusatzausbildungen umfangreich durchstudiert. Diese ganzen studierten Sesselwärmer, für die in grossen Unternehmen oder städtischen Einrichtungen sogar unnütze Jobs geschaffen werden, brauch niemand von außerhalb.

0

Zwei Millionen Stellen in Deutschland bleiben unbesetzt

Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com › Politik › Konjunktur

FACHKRÄFTEMANGELZwei Millionen Stellen in Deutschland bleiben unbesetzt

Mehr als jedes zweite Unternehmen klagt über Personalengpässe. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer geht davon aus, dass ein Wertschöpfungspotenzial von fast 100 Milliarden Euro verloren geht.

https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/fachkraeftemangel-zwei-millionen-stellen-in-deutschland-bleiben-unbesetzt/28918854.html

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach Deutschland einwandern. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.

Was verändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert. Hier finden Sie die wesentlichen Neuerungen:

Fachkräfte: 
  • Definition Fachkraft: Diese Personen gelten als Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
  1. Personen, die entweder eine qualifizierte Berufsausbildung im Inland absolviert haben, für die in der Regel eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder Personen, die im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, die mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertig ist. Kürzere ausländische Berufsausbildungen können gleichwertig mit einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland sein, wenn die Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede aufweist oder diese ausgeglichen wurden.
  2. Personen mit einem Hochschulabschluss, der mit einem Hochschulabschluss in Deutschland vergleichbar ist.
  • Arbeitsmarkteinstieg: Der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird erleichtert: Die qualifizierte Fachkraft muss einen Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen. Die sog. Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) entfällt. Das bedeutet, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten Arbeitsplatz eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die BA bleibt weiterhin erhalten.
  • Beschäftigungsmöglichkeiten: Eine Fachkraft kann eine Beschäftigung ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Das bedeutet, dass eine Beschäftigung in verwandten Berufen ermöglicht wird. Darüber hinaus können Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nicht nur Beschäftigungen ausüben, die einen Hochschulabschluss voraussetzen. Sie können auch in anderen qualifizierten Berufen beschäftigt werden, die im fachlichen Kontext zur Qualifikation stehen und für die grundsätzlich eine berufliche, nicht-akademische Ausbildung vorausgesetzt wird. Helfer- und Anlernberufe sind hierbei ausgeschlossen, es muss sich in jedem Fall um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. Für die Blaue Karte EU ist stets eine der beruflichen Qualifikation angemessene Beschäftigung erforderlich, die üblicherweise einen akademischen Abschluss voraussetzt.
  • Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung: Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher, d.h. nicht-akademischer Ausbildung ist nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt. Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung erlaubt der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung auch diesen Fachkräften den Zugang zu allen Berufen, für die sie ihre Qualifikation befähigt.
  • Die Einreise zur Arbeitsplatzsuche: Auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung wird die Einreise zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate. Voraussetzung ist, dass die ausländische Qualifikation durch die zuständige Stelle in Deutschland anerkannt wurde, der Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist und der angestrebten Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse vorhanden sind. In der Regel sind dabei mindestens Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gefordert. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden in der Woche möglich. Dadurch können Arbeitgeber und ausländische Fachkraft testen, ob sie zueinander passen. Die Probebeschäftigung wird auch für Fachkräfte mit anerkannter akademischer Ausbildung ermöglicht, die wie bisher ebenfalls für bis zu sechs Monate zur Arbeitsuche einreisen dürfen.
  • Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen: Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden ausgebaut. Voraussetzung ist dabei grundsätzlich, dass ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland bei der zuständigen Stelle in Deutschland durchgeführt wurde, in dem Defizite der erworbenen ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden (Anerkennungsbescheid). Weitere Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sind u.a. der Qualifizierungsmaßnahme entsprechende Deutschkenntnisse. Dies sind in der Regel mindestens hinreichende Deutschkenntnisse (entspricht Sprachniveau A2). Die 18-monatige Aufenthaltserlaubnis kann nun beispielsweise zu diesem Zweck um sechs Monate auf einen Höchstzeitraum von zwei Jahren verlängert werden. Nach Ablauf des Höchstzeitraums der Aufenthaltserlaubnis kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der Erwerbstätigkeit erteilt werden. 
  • Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland: Ausländische Fachkräfte können bereits nach vier Jahren (vorher fünf Jahre) die Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten.
Auszubildende und Studierende:
  • Einreise zur Suche eines Ausbildungsplatzes: Für Studieninteressierte ist es bereits möglich gewesen, zur Studienplatzsuche einzureisen. Nach der neuen Regelung können auch Ausbildungsinteressierte einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Vorausgesetzt werden dabei Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, ein Höchstalter von 25 Jahren und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung.
  • Deutschsprachkurs zur Vorbereitung auf die Ausbildung: Mit einer Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung darf zur Vorbereitung ein Deutschsprachkurs oder ein berufsbezogener Deutschsprachkurs besucht werden.
  • Erweiterte Wechselmöglichkeiten für internationale Studierende in Deutschland: Internationale Studierende haben bereits die Möglichkeit, auch bevor sie ihr Studium abgeschlossen haben, in andere Aufenthaltstitel zu wechseln. Sie können zum Beispiel, anstatt ihr Studium fortzuführen, eine Berufsausbildung beginnen und dafür eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer beruflichen Ausbildung erhalten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz baut diese Wechselmöglichkeiten aus: Unter besonderen Voraussetzungen und nach Prüfung durch die BA, kann bereits während eines Studienaufenthalts oder eines Aufenthalts zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft angenommen werden. Damit einhergeht der Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.
  • Niederlassungserlaubnis für Absolventen einer Ausbildung in Deutschland: Ausländische Absolventen einer Berufsausbildung in Deutschland können durch das neue Gesetz, ebenso wie Hochschulabsolventen, bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Unternehmen:
  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen wird. Folgende Informationen bzw. Schritte sind dabei wichtig:
  1. Zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde muss eine Vereinbarung geschlossen werden, die unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretung) sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen beinhaltet.
  2. Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber, unterstützt ihn, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Diese bucht anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.
  4. Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.
  5. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.
  6. Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.

Erfahren Sie in der Rubrik "Einreise und Beschäftigung regeln" alles, was Sie über das Verfahren wissen müssen: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

Was muss ich tun, um als Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können?
  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Wichtig ist, dass Sie zunächst Ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen. Grundlegende Informationen zum Anerkennungsverfahren und zur Zuwanderung nach Deutschland erhalten Sie bei der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie im Bereich "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen". 
  • Sprachkenntnisse: Insbesondere für die Einreise zur Suche eines Ausbildungsplatzes oder zur Suche eines Arbeitsplatzes als Fachkraft mit Berufsausbildung, aber auch für den Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen sind Sprachkenntnisse erforderlich. Weitere Informationen zu Lernangeboten finden Sie im Bereich "Deutsch lernen".  
  • Ansprechpartner für Visum / Aufenthalt: Befinden Sie sich noch in Ihrem Heimatland, so sind für die Erteilung des notwendigen Visums die deutschen Auslandsvertretungen zuständig. Die Adressen der deutschen Institutionen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Weltkarte. Wenn Sie bereits in Deutschland leben, müssen Sie bei Fragen zu Aufenthalt und Visum die lokalen Ausländerbehörden kontaktieren.

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz?gad=1&gclid=Cj0KCQjw7uSkBhDGARIsAMCZNJtzR67twtuSSPqrVz2iChXZold45S_O0D42NXVpKwKH1NPU_mHtFTMaAptFEALw_wcB

Woher ich das weiß:Recherche

Es mangelt in Deutschland nicht an Ingenieuren und Technikern.

Es mangelt an einem innovationsfreundlichen Umfeld, das es ermöglicht neue Lösungen anzuwenden ohne auf gesetzliche Änderungen zu warten oder 10.000 Sondergenehmigungen einzuholen.

Und zum Teil mangelt es auch an der Bereitschaft der Arbeitgeber, hochqualifizierte Fachkräfte auch vernünftig zu bezahlen.

Es gibt in meinen Augen keinen Personalmangel. Die Firmen müssen mehr bieten, wenn sie was wollen. Besserer Ausgleich von Privat- und Berufsleben, Freizeit u. Gesundheit. Auch die Politik muss dazu etwas beitragen und dafür sorgen, das Deutschland als Standort nicht zu teuer, bürokratisch wasauchimmer wird.

anndhwarz827 
Fragesteller
 26.06.2023, 09:06

Beweis, dass es keinen Personalmangel gibt. Hast du die allen Fakten?

1
anndhwarz827 
Fragesteller
 26.06.2023, 09:11
@AugeDesHorus

Viele gehen in die Rente und es gibt keinen Nachwuchs. Wegen geringen Geburtenrate.

Wenig Kinder.

0
AugeDesHorus  26.06.2023, 09:12
@anndhwarz827

Nein, weil Betriebe nicht ordentlich zahlen, weil du dich kaputt ackerst für nichts und wieder nichts. Das mit der Geburtenrate mag stimmen, wird sich aber nicht ändern lassen, oder? Außer, die Politik würde Familien viel besser unterstützen.

1
anndhwarz827 
Fragesteller
 26.06.2023, 09:15
@AugeDesHorus

Das ist Mathematik.

Wenig Kinder seit 1990 bedeutet wenig Menschen bedeutet wenig Bewerber :D Schwer zu begreifen?

0
anndhwarz827 
Fragesteller
 26.06.2023, 09:18
@AugeDesHorus

Das ist Mathematik.

Wenig Kinder seit 1990 bedeutet wenig Menschen bedeutet wenig Bewerber :D Schwer zu begreifen?

0
AugeDesHorus  26.06.2023, 09:21
@anndhwarz827

Den Quatsch zu wiederholen, macht ihn nicht richtiger. Aber du kannst ja auch ins Handwerk gehen, mit gutem Beispiel voran?

1
Kristall08  26.06.2023, 12:23
@anndhwarz827
Das ist Mathematik.

Wie wir alle wissen, leidest du an einer eklatanten Matheschwäche. Versuch es also gar nicht erst, du blamierst dich nur.

1

Das Problem sind nicht die Ingenieure. Wir haben immer mehr Menschen mit akademischer Ausbildung. Auch im technischen Bereich. Im Handwerk oder in der Pflege brauchen wir aber dringend Leute.