Wird der Unterhalt für Kind bei Ausbildungsbeginn reduziert?

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>Weiß jemand von euch, ob ich meine Unterhaltszahlungen kürzen oder gar einstellen kann?           

Falls ein Unterhaltstitel besteht, muss dieser bis zu einer Abänderung oder einem Verzicht/Teilverzicht bedient werden.
Verzichtet der Berechtigte nicht freiwillig, muss eine Abänderungsklage geführt werden. 

>Oder kann ich einen Termin beim Jugendamt machen, damit mir das dort berechnet wird?          

Viele Jugendämter bieten keine Unterstützung für die Pflichtigen an. Versuchen kannst du es aber trotztdem.         
Die Unterhaltsberechnung kann man aber auch recht problemlos selbst machen.         

Der jetzt gezahlte Unterhalt abzüglich 50% des Einkommens des Kindes.
Das Einkommen des Kindes dürfte etwa 556,-€ monatlich betragen. Je nach OLG-Bezirk wären dann noch ausbildungsbedingte Aufwendungen abzu ziehen. Viele OLG-Bezirke rechnen hier mit 90,-€ monatlich. 
Du könntest demnach den jetztigen Unterhalt um ca. 233,m-.€ verringern.
Genaue Zahlen kann man jedoch nur mit genauen Daten errechnen.
Sobald das Kind volljährig wird, ändert sich die Berechnung aber noch einmal komplett und du wirst dann vermutlich deutlich weniger zu zahlen haben.             

>Wenn ja, soll ich den Unterhalt bis dahin "unter Vorbehalt" an meinen Exmann überweisen? Müsste er mir zuviel bezahlten Unterhalt dann zurücküberweisen, wenn die Berechnung so wäre, dass ich weniger oder nichts mehr bezahlen muss?             

Das "unter Vorbehalt" bringt nichts. Gezahlter Unterhalt gilt grundsätzlich als verbraucht und kann daher auch nicht erfolgreich zurückgefordert werden.

Eifelmensch  22.07.2015, 09:16

Vielen Dank für das Kompliment!

Ich hatte doch geschrieben: "Genaue Zahlen kann man jedoch nur mit genauen Daten errechnen.", daher sind die 233,-€ ein, auf der grundsätzlich anzuwendenden Berechnungsmethode basierender, grober Anhaltswert (wobei der tatsächliche Wert hier nicht sehr stark abweichen dürfte).

Den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt kann man nur mit den genauen Daten errechnen.

Sobald die Tochter selbst ein Ausbildungseinkommen erzielt, muss sie dieses  - bis auf einen "ausbildungsbedingten Freibetrag" in Höhe von 90 Euro (Fahrtkosten, Schulbücher etc.) - für ihren eigenen Lebensunterhalt einsetzen. 

Da du bis zu ihrer Volljährigkeit die Hälfte ihres Unterhaltes in Form von  Barunterhalt für sie leistest (der Vater gewährt ja die andere Hälfte in Form von "Betreuung"...) reduziert sich dein Unterhaltsanteil dann um die Hälfte des Nettoeinkommens der Tochter (nach Abzug des Freibetrages).

Du könntest die Reduzierung des Unterhaltes mit dem Vater absprechen und ab Beginn der Ausbildung entsprechend weniger an ihn zahlen.

Gibt es aber einen Unterhaltstitel, so müsstest du diesen erst abändern lassen, um tatsächlich weniger zahlen zu "dürfen", also die Abänderung schnellstmöglich beantragen...

Bis dahin könntest du ggf. entsprechend weniger Unterhalt an den Vater überweisen - dieser ist dir ja auskunftspflichtig bezüglich des Ausbildungsvertrages und den daraus zu erwartenden Netto-Einkünften der Tochter... (Zu viel gezahlten Unterhalt muss er nicht zurückzahlen...)

Im Fall eines "Jugendamts-Titels" könntest du den Vater bitten/ auffordern, diesen entsprechend ändern zu lassen (denn du selbst hast als unterhaltspflichtiger Elternteil diesbezüglich keine Handhabe beim Jugendamt...)


Ab dem 18. Geburtstag der Tochter ist ja dann auch der Vater barunterhaltspflichtig, dann müssten die Unterhaltsanteile beider Eltern ggf. ohnehin neu berechnet werden... (wofür dann die Tochter selbst zuständig ist....)

Also meiner Meinung nach verringert sich der Unterhalt. Aber die Idee mit dem Jugendamt ist nicht schlecht denn da kann man dir genau sagen was zu tun ist.