Wird der Strompreis für die PV-Anlage auch angepasst?

2 Antworten

Nein, das wird nicht passieren.

Für die gesetzliche Vergütung gilt der Monat der Inbetriebnahme. Der damals gültige Satz gilt für die gesamten 20 Jahre. Die nun auftretende Differenz zwischen dem Preis am Spot-Markt und dem Vergütungssatz wird zur Kompensation der weggefallenen EEG-Umlage verwendet.

Es gibt für Anlagenbetreiber jedoch trotzdem Möglichkeiten:

  • Durch eine Änderung/Erweiterung an der Anlage auf den aktuellen Satz zu wechseln (falls dieser höher sein sollte).
  • Den Strom selbst vermarkten, ist halt sehr aufwändig.
  • Einen alternativen Vermarkter beauftragen.
  • Den Eigenbedarf in die Höhe fahren.

Die Anpassung erfolgt eher nach unten. In der Vergangenheit verringerte sich die Einspeisevergütung von Monat zu Monat. Ab Februar 2024 verringert sich die Einspeisevergütung für alle PV-Anlagen alle sechs Monate.