Wird der Bundestag aufgelöst und Neuwahlen angesetzt?
8 Antworten
Nein, zur Not genügt auch die relative Mehrheit. Die ist Merz sicher. Und Steinmeier wird ihn dann bestimmt benennen.
Nein, das wird frühstens nach zwei weiteren Wahlgängen überhaupt erwogen werden, wahrscheinlich noch viel später.
Es ist außerdem anzunehmen, dass Merz gewählt werden wird.
Nein, zumindest nicht in den nächsten Wochen....
Details siehe https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/kanzlerwahl-regeln-ablauf-bundestag-100.html
Bis es Neuwahlen geben könnte, wäre noch ein langer Weg.
Zuerst müssten die 14 Tage der zweiten Wahlphase vorbei sein und während dieser Zeit kein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt worden sein. Denn wenn jemand mit absoluter Mehrheit gewählt wird, muss der Bundespräsident diese Person zum Kanzler ernennen.
Erst wenn in der dritten Wahlphase ein Kandidat nur mit relativer Mehrheit gewählt wird, könnte es Neuwahlen geben. Das entscheidet dann aber der Bundespräsident. Er kann alleine entscheiden, ob er den Kandidaten zum Bundeskanzler ernennt, oder ob er den Bundestag auflöst.
Nein. Bevor das passiert, gibt es noch mindestens 2 Wahlgänge. Beim zweiten reicht sogar die einfache Mehrheit.
Stimmt. Der Artikel 63 des Grundgesetzes existiert gar nicht.
Doch, aber dort steht "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen"...
= beliebig viele Wahlgänge möglich!
Das stimmt nicht