Wird der 18-jährige Sohn jemals freiwillig in Kontakt mit seiner Mutter bleiben wollen, wenn diese versucht seine Liebesbeziehung zu zerstören? (siehe Link)?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Nein, seine Mutter wird für ihn gestorben sein! 33%
Vielleicht! 33%
Ja, aber er wird den Kontakt zur Mutter aufs Nötigste beschränken 17%
Solche Mutter braucht kein Mensch! 17%
Nein! 0%
Ja! 0%
Meine Meinung dazu: 0%

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Solche Mutter braucht kein Mensch!

Und die Lehrerin, die zwar momentan gerade auf Kaution frei ist, wird auf jeden Fall eine Freiheitsstrafe erhalten und nie wieder unterrichten duerfen. Weder im NC, noch in einem anderen Staat.

Mal abgesehen davon, dass die Lehrerin unverantwortlich gehandelt und vorsaetzlich ihren Job aufs Spiel gesetzt hat, finde ich von ihrem jugendlichen Lover ausgesprochen daemlich, dass er, nachdem seine Flamme auf Kaution freikam, in der Gegend herumposaunte, dass er mit ihr "durchbrennen" wolle, woraufhin ihr nun auch noch die Demuetigung der elektronischen Ueberwachung zuteil wurde.

Nicht zu fassen! Das kommt davon, wenn man sich mit einem hirnlosen Teenie einlaesst!

Den unmoeglichsten Part spielt allerdings die Mutter des Bengels, die ihm eine Tracking App auf sein Phone installiert hat. Mit 18 gehen Soehne nun schonmal Wege, von welchen Muetter nicht immer was wissen muessen und welche sie - wie auch hier - letztendlich nicht verhindern koennen .

Aber nicht nur deshalb finde ich die Aktion dieser Frau total asozial: die Polizei zu rufen, war so ziemlich das Allerletzte. Schliesslich befand sich ihr Sohn nicht in Lebensgefahr, sondern hat , wie in diesem Alter ueblich, erste sexuelle Erfahrungen gesammelt.

Was fuer ein Hype, deshalb das Leben einer jungen, wenn auch wenig umsichtigen Frau zu zerstoeren! Wie asozial, die Sache - und damit auch ihre eigene Familie - landesweit ins Licht der Oeffentlichkeit zu zerren! Wie krank ist das denn?

Es haette genug Optionen gegeben, dieses Verhaeltnis zu unterbinden, ohne die Weltoeffentlichkeit einzubeziehen. 🤮

Das Verhaeltnis Sohn/Mutter duerfte fuer immer irreparabel sein; das traumatische Erlebnis fuer ihn zu gravierend.

Nein, seine Mutter wird für ihn gestorben sein!

Man weiß nie, das Wesen der Zukunft ist, dass sie sich noch nicht ereignet hat. ;)

Aber die Aktion war gleich in mehrfacher Hinsicht ein eigentlich irreparabler Vertrauensbruch allererster Ordnung.

Erinnert mich an diesen "14 & 46"-Fall in Deutschland: Auch nach ihrer Flucht kehrte die Tochter nie wieder nach Hause zurück, sie ließ ihren Elten das Sorgerecht entziehen und hat jeden Kontakt abgebrochen.

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute glücklich und zufrieden ...

... also Tochter und Freund. Ohne die bösen (Stief-)Eltern. ^^

PS: "In North Carolina sind sexuelle Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülern nur in der Ehe erlaubt."

Yeah, go Confederates, go! In God we trust!

Was'n irres "shithole country" ...

Sterntaler927  16.12.2023, 21:09

🙂 Du vergisst, dass auch in Deutschland Beziehungen zwischen Lehrern und Schuelern strafrechtlich verfolgt werden.

Sexuelle Interaktion zwischen Lehrer und Schüler stellen einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und eine potentielle gefährliche Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses dar und sind gemäß § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) strafbar.

Einvernehmlichkeit 

Die Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs gemäß § 174 StGB fällt bei Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen weg, sofern der Schüler älter als 14 Jahre ist. Die Einvernehmlichkeit muss jedoch, gerade hinsichtlich des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Lehrer und Schüler genau geprüft und zweifelsfrei bewiesen werden.

Dies spielt für das Beamtenrecht, das nicht die sexuelle Selbstbestimmung des Schülers, sondern die Institution Schule schützt, jedoch keine Rolle. Der Distanzverstoß zwischen Lehrer und Schüler bliebt auch bei gegenseitigem Einvernehmen ein schweres Dienstvergehen.

2. Strafbarkeit nach Beamtenrecht

Der Lehrer ist nicht nur Erzieher nach staatlichem Recht, sondern auch Repräsentant des Schulsystems und der Institution Schule ganz allgemein, und hat Ansehen und Würde dieser Institution in seiner Person zu wahren. Ein sexuelles Verhältnis mit einem Schüler stellt nicht nur einen leklatanten, die Integrität der Institution Schule schädigenden Distanzverstoß dar, sondern wird vor allem durch das bestehende Abhängigkeitsverhältnis untolerierbar.

Welche Strafen drohen für eine sexuelle Beziehung zwischen Lehrer und Schüler?

Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen wird gemäß § 174 StGB mit Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten, und bis zu 5 Jahren bestraft. Der Versuch ist bereits strafbar.

Und: Selbst wenn der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs fallen gelassen wird, und unabhängig von Alter und Umständen der Tat, wird sexueller Kontakt zwischen Lehrer und Schüler als schweres Dienstvergehen gemäß § 13 Abs. 2 BDG mit der disziplinarischen Höchstmaßnahme, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, geahndet.

Ein Lehrer muss damit rechnen, nicht nur die Anstellung an seiner Schule, sondern die Erlaubnis überhaupt zu unterrichten, zu verlieren.

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Libertinaerer  16.12.2023, 22:49
@Sterntaler927

Behalt dein ... ... für DICH!

  1. Es geht hier um einen volljährigen Schüler. Eine Lehrerin in Deutschland würde sich entsprechend NICHT strafbar machen.
  2. Ein beamtenrechtliches Dienstvergehen ist keine Straftat. Und eine Lehrerin ist auch nicht zwingend verbeamtet, sondern ggf. angestellt. Und wenn sie verbeamtet ist und daraus entlassen wird, kann sie immer noch als angestellte Lehrerin arbeiten.
  3. Mein besonderr Spott galt dem religiös-hinterwäldlerischen: "Sexuelle Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülern nur in der Ehe erlaubt." So etwas kennt man aus Saudi-Arabien oder anderen muslimischen Staaten. Aber in der aufgeklärten, westlichen Welt? Nur in der Ehe? Fallen dir dazu deutsche Gesetze ein?
  4. Sex zw. Lehrkräften und volljährigen Schülern gibt es auch in Deutschland. Aber dass eine Mutter ihren zumal volljährigen Sohn mit einem heimlich installierten Tracker überwacht, ist hierzulande, im Gegensatz zum Sex, strafbar. Dass SIE die Lehrerin denunziert, menschlich kaum vorstellbar.

Fazit: Ich sehe da gravierende rechtliche und "moralische" Unterschiede. Und was ich davon halte, sollte deutlich geworden sein ...

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Sterntaler927  17.12.2023, 03:37
@Libertinaerer

Du hast Dir nicht wirklich die Muehe gemacht,alles durchzulesen, sonst haettest Du mitgekriegt, dass sich ein/e Lehrer/in auch dann strafbar macht, wenn er/sie sich mit einem volljaehrigen Schiuelerin/ Schueler einlaesst. In Deutschland,wie auch anderswo in Europa.

Und: Das ist nicht "MEIN ... ...", sondern ich habe ganz bewusst die entsprechenden Gesetzestexte und relevanten Paragraphen fuer Dich herausgesucht.

Nur darum ging es mir.

Das Verhalten dieser Mutter hat damit ueberhaupt nichts zu tun und stand nicht einmal in Deiner Antwort zur Debatte

Ich hingegen habe dazu bereits in meiner Antwort ausfuehrlich Stellung genommen.

Was legst Du Dich also - und dazu noch auf so beleidigende Weise mit mir an? Ignorant und unsachlich?

Du haettest ueberhaupt nicht reagieren muessen. Aber Du gehoerst wohl auch zu denen, die ausrasten,wenn man ihnen nachweist, dass sie auf dem Holzweg sind...

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Libertinaerer  17.12.2023, 07:48
@Sterntaler927
Du hast Dir nicht wirklich die Muehe gemacht,alles durchzulesen

Doch, habe ich.

Und das nicht des Erkenntnisgewinns in der Sache wegen (DU kannst mir bei dem Thema garantiert NICHTS beibringen 8-)), sondern weil ich wissen wollte, was für ein manipulatives ... Du bist, das hier wohl mich, die Fragestellerin und/oder die GF-User:innen im Allgemeinen verarschen möchte. 8-(((

Und deswegen habe ich mir nicht nur den Text gelesen, den Du irgendwoher ohne Quellenangabe und ohne es überhaupt als fremdes Zitat zu kennzeichnen dreist geklaut und hier gepostet hast, sondern sogar noch das deutlich längere mutmaßliche Original, und was Du so alles (ohne Auslassungen deutlich zu machen) weggelassen hast. 8-)

sonst haettest Du mitgekriegt, dass sich ein/e Lehrer/in auch dann strafbar macht, wenn er/sie sich mit einem volljaehrigen Schiuelerin/ Schueler einlaesst.

Tja, das behauptest Du, ist aber falsch.

WAS hier WANN strafbar ist, kann man im § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB nachlesen - sofern sie konkret die Lehrerin dieses Schülers war. Die Schlüsselstelle im sehr überschaubaren Gesetzesteil, lautet "unter achtzehn Jahren".

Sollte es sogar nur eine Lehrerin an der Schule sein, die ihn nicht persönlich oder nur vertretungsweise unterrichtet, dann betrifft das den Abs. 2, wo das absolute Mindesalter bei 16 liegt.

Mit diesem, im Vergleich zu deinem zusammengeklauten Stückwerk doch recht überschaubaren Text, ist die absolute Strafbarkeit in so einem Fall vollständig beschrieben und, dank Link auf das Gesetz selbst, für jeden nachlesbar.

Aber darum ging es dir wohl NICHT.

In Deutschland,wie auch anderswo in Europa.

Steile These. Für Deutschland, s.o., schon falsch, und für z.B. die Schweiz auch (es gibt laut Art. 188 ab 16 bis zur Volljährigkeit nur eine bedingte aber keine absolute Strafbarkeit, wie es sie in Deutschland auch im § 174 Abs. 2 StGB gibt: Strafbar ist dabei nur der Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses für den Sex, nicht der Sex als solches).

Und: Das ist nicht "MEIN ... ...", sondern ich habe ganz bewusst die entsprechenden Gesetzestexte und relevanten Paragraphen fuer Dich herausgesucht.

Bestenfalls hast Du es versucht und bist dabei krachend gescheitert. Mein Eindruck ist eher, dass Du bewusst einen falschen Eindruck erzeugen wolltest.

Denn zu behaupten, etwas wäre strafbar, einen Paragrafen zu nennen, nach dem es angeblich strafbar sei, den Strafrahmen daraus (als ungekennzeichnetes Zitat) zu "zitieren", aber zu "vergessen", dass das nur für Schüler "unter achtzehn Jahren" (Zitat aus dem § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB) gilt, ist mehr als dreist. das nenne ich "selektiv"

Und noch selektiver wurdest Du beim zweiten Teil "deiner" Behauptungen. Nicht nur, dass eben Dienstvergehen von Beamten keine Straftaten sind (sondern Straftaten sind Straftaten und das hat dann, neben den strafrechtlichen, ggf. auch dienstrechtliche Konsequenzen, wie auch Handlungen dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, die nicht strsfbar sind), und dass Lehrer keineswegs immer Beamte sein müssen noch sind, nein, auch hast Du selektiv ausgelassen, dass es zwar auch beim Sex mit volljährigen Schülern für - verbeamtete - Lehrer ein Dienstvergehen sein KANN, aber NICHT sein MUSS.

Anders als bei minderjährigen Schülern, kommt es bei volljährigen jeweils auf den konkreten Einzelfall an. So oder so ist aber ein Dienstvergehen, ärgerliche Konsequenzen hin oder her, keine Straftat.

Das Verhalten dieser Mutter hat damit ueberhaupt nichts zu tun und stand nicht einmal in Deiner Antwort zur Debatte

In meiner Antwort schon.

Was legst Du Dich also - und dazu noch auf so beleidigende Weise mit mir an?

So wie Du es mit deiner äußerst selektiv zusammengestückelten, nicht als Zitat gekennzeichneten und ohne Quellenangabe versehenen Meinungsmache mit falschen Behauotungen verdient hast.

Da hast Du dich, da mir die tatsächliche Rechtslage bestens bekannt ist, mit dem Falschen angelegt! 8-)

Aber Du gehoerst wohl auch zu denen, die ausrasten,wenn man ihnen nachweist, dass sie auf dem Holzweg sind...

"Ein Blick ins Gesetz, erspart Geschwätz." (Juristenweisheit)

Schönen Tag noch ...

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