Wird das Niveau in Deutschland in der Zukunft sinken?
Ich bin bisher zufrieden mit den Gerichten in Deutschland, obwohl ich manchmal verliere.
Die Richter haben ausreichend Intelligenz und sind sehr kritisch. Also man bekommt sein Recht. Ich habe oft durchgesetzt.
Ich befürchte, dass das Niveau wegen Personalmangel in der Zukunft sinken wird. Es gibt nicht ausreichend kluge Menschen, um die Positionen zu besitzen.
Also man wird nicht leicht gute Personal finden.
Dann wird es wie in Schwellenländern aussehen.
4 Antworten
Deine Meinung ueber DE mit den klugen Leuten ist vernichtend.
Du beziehst dich jetzt nur auf die Gerichtsbarkeit, aber der Überschrift nach ist das so. DE befindet sich ringsum gesehen in der Rezession und dazu zählt dann alles, inclusive, auch wenn es nur als vorübergehend deklariert wird. Diese Verniedlichung wird sich allerdings nicht bestätigen, denn dieser Vorgang wird andauern.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/destatis-rezession-deutschland-100.html
Wenn jemand die Qualität der Gerichte davon abhängig macht wie oft er gewinnt, dann wage ich zu bezweifeln, dass dieser Jemand die Qualität der deutschen Justiz jetzt oder in Zukunft wirklich beurteilen kann.
Außerdem: Willkommen zurück, Achmed
Das hat nichts mit einer 'naiven' Ansicht zu tun, sondern mit einer anderen Auslegung des zugrundeliegenden Gesetzes. Es gibt auch Gerichtsurteile, die aus Sicht von jemandem, der den entsprechenden Beruf studiert hat sehr an den Haaren herbeigezogen und praktisch einfach nicht umsetzbar sind.
UND es gibt Streitfälle, in denen sich auch Gerichte nicht einig sind. Was aber, wie gesagt, nichts mit der Qualität des Richters zu tun hat, sondern mit unterschiedlicher Rechtsauffassung.
Vorwiegend waren die Richter die besten. Es gibt Auswahl und Auslese.
Oh Achmed, my sweet sweet summer child...
Dir ist doch hoffentlich auch klar, dass die Qualität eines Richters im Arbeitsalltag danach beurteilt wird, dass er seine Fälle wegschafft und möglichst wenig in die Rechtsmittelinstanz geht und von der wieder zerlegt wird.
Anders gesagt: Wenn du als Zivilrichter JEDEN deiner Fälle innerhalb von 10 Minuten im Vergleich beendest und entsprechend viel wegschaffen kannst, weil da dann die Urteilsbegründung entfällt, dann bist du durchaus ein guter Richter.
Besser als derjenige, der jeden Fall fein säuberlich aburteilt, sich in 100.000 Entscheidungen einliest und ein Urteil schreibt, das selbst den BGH stolz machen würde... dafür aber halt eben nicht die Masse bearbeiten kann, die er zu bearbeiten hat.
Ich vertraue lieber jemandem, der klug und gut ist.
Nur weißt du nicht, ob deine Richter 'klug und gut' sind. Es gibt auch denkbar schlechte Richter. Es gibt nebenbei auch denkbar schlechte Notare, bei denen man als Rechtspfleger Brechreiz kriegt, wenn man den Namen nur liest, weil die keine Ahnung von Grundbuchrecht haben.
Ich will keinen Richter, der sein Studium mit Ach und Krach abgeschlossen hat.
Und was bringt dir jemand, der im Studium top war aber letztlich als Notar keine Ahnung von z.B. Grundbuchrecht hat?
Was bringt dir jemand, der vor 30 Jahren im Studium vielleicht top WAR?
Erstaunlich für jemanden, der kurz davor steht, ausgewiesen zu werden.
wenn man deinen Text liest drängt sich der Verdacht auf, das Niveau ist schon gesunken.
Nichts für ungut, aber es wird Juristen weiter geben und Richter zu sein ist wohl weiterhin ein erstrebenswerter Beruf. Da bin ich nicht pessimistisch. In anderen Bereichen aber schon, insbesondere was die deutsche Sprache und Rechtschreibung angeht.
Rechtsprechung ist keine Sache des Zufalls, sondern des Gesetzes.
" Also man bekommt sein Recht. Ich habe oft durchgesetzt."
das ist keine Angelegeheit des "durchsetzens!" sondern immer nach dem Gesetz.
Deine Aussagen verstehe ich nicht und sind faslch !
Den kannst du nicht verstehen: weit über 2000 Profile hatte er hier schon. Allein in den letzten 24 Std waren es mindestens 4. Der kerl ist ein Ägypter der mit einen Studentenvisum nach D kam und dann meinte er müsse sich hier anstatt zu studieren mit kriminellen Dingen wie Sozialbetrug über Wasser halten. Seit einigen Monaten wurde er wiederholt zur Ausreise aufgefordert, Mittler steht er auf der Abschiebeliste
Oft hat der Sachbearbeiter eine naive Ansicht, obwohl er ja Verwaltung studiert hat.
Dann geht man zum Richter und er beurteilt es umfangreich und besser.
Man brauch immer eine kluge starke Seite.
Oft hat der Sachbearbeiter eine naive Ansicht
Nur weil jemand nicht die selbe Rechtsauffassung teilt wie Du ist er nicht naiv.
obwohl er ja Verwaltung studiert hat
Auch das trifft im Übrigen i. d. R. nicht zu, Urkundsbeamte und Sachbearbeiter der Justiz sind in den meisten Fällen Justizbeamte des mittleren Dienstes mit abgeschlossener interner Ausbildung. Man muss hierfür nicht öffentliche Verwaltung studieren.
Dann geht man zum Richter und er beurteilt es umfangreich und besser.
Es ist nicht der Job von Sachbearbeitern umfangreiche Begründungen zu verfassen. Und erneut: Anders heißt nicht besser.
Ich kenne einen Vermieter, der meinte: Ich habe laut dem Vertrag Anspruch, deine Wohnung zu betreten, dann darf ich das. Das ist naive Sicht, obwohl die Sicht ja logisch aussieht. Viele werden sagen: JA Er hat Recht. Du hast unterschrieben, dass er dein Zimmer nach Ankuendigung betreten darf.
Siehe wie der Richter es hier beurteilt:
Der Vermieter hat nach entsprechender Vorankündigung einen Anspruch auf Gewährung des Zutritts zur Wohnung, um diese zu besichtigen, wenn er von Zeugen erfährt, dass in der Wohnung Kartons, Kleidung etc. bis zu 30 cm unter die Decke reichend in einem Umfang gestapelt sind, dass vom Eingang zu Bad und Küche nur noch ein ca. 30 cm schmaler Gang vorhanden ist. Er hat jedoch nicht das Recht, sich selbst Zugang zu der Wohnung zu verschaffen und ist auch nicht berechtigt, Einrichtungsgegenstände und Kartons sowie deren Inhalt zu überprüfen und zu fotografieren.
Lediglich der vage, nicht näher begründete Verdacht der Vermieterin, dass von den in der Wohnung vorhandenen Gegenständen eine Gefahr ausgehen könnte, berechtige sie jedenfalls nicht zu einer Art der Durchsuchung, bezüglich welcher sogar „für Polizei- und Ordnungsbehörden selbst bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bzw. beim Verdacht auf Straftaten strenge Beschränkungen gelten“ .
Die Vermieterin beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, wonach der Mieter dulden sollte, dass sie die Wohnung „zur Durchführung einer statischen Überprüfung und einer Brandschau an Werktagen zwischen 7 Uhr und 18 Uhr betreten, besichtigen, die Einrichtungsgegenstände und Behältnisse überprüfen und Lichtbildaufnahmen der Einrichtungsgegenstände und Behältnisse nebst Inhalt fertigen darf“ . Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat die einstweilige Verfügung wie beantragt erlassen und trotz Widerspruch des Mieters mit Urteil vom 3. September 2015 aufrechterhalten. Die Berufung des Mieters hatte teilweise Erfolg. Das Landgericht Berlin änderte die einstweilige Verfügung ab und verurteilte den Mieter lediglich, „einem bevollmächtigten Vertreter und einem Beauftragten der Vermieterin nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 7 Tagen an einem Werktag in der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr Zutritt zu der Wohnung (…) zu gewähren“ . Es stellte zunächst klar, dass die Vermieterin grundsätzlich kein Recht habe, sich selbst Zugang zu der Wohnung zu verschaffen, der Mieter habe daher lediglich dann den Zutritt aktiv zu gewähren, wenn ein konkreter sachlicher Grund vorliege.
Ich habe laut dem Vertrag Anspruch, deine Wohnung zu betreten, dann darf ich das. Das ist naive Sicht, obwohl die Sicht ja logisch aussieht. Viele werden sagen: JA Er hat Recht. Du hast unterschrieben, dass er dein Zimmer nach Ankuendigung betreten darf.
Damit hat der Vermieter ja auch durchaus Recht.
Und das Urteil, das da gesprochen wurde ist nebenbei NICHT zu deinem Fall.
Von Eigenmacht steht da aber nichts.
Der Vermieter sagt in deinem Beispiel nur, er habe einen Anspruch darauf die Wohnung, entsprechend der vertraglich vereinbarten Regelungen, zu betreten. Im Vertrag steht in der Regel, dass der Mieter in diesem oder jenem Fall nach Vorankündigung Zutritt zur Wohnung zu verschaffen hat.
Ich kenne einen Vermieter
Das ist schön, eben war aber noch die Rede von Sachbearbeitern der Justiz.
Siehe wie der Richter es hier beurteilt:
Was du hier zitierst ist ein Blogbeitrag einer Rechtsanwältin und keine Urteilsbegründung eines Berufsrichters. Die Entscheidungen, auf die Bezug genommen wird, sind nicht öffentlich einsehbar.
Im Übrigen hat auch dies nichts mit dem Thema deiner Frage zu tun; dein Kommentar ist unverständlich.
von Hasso Suliak
Lesedauer: 6 Minuten
Top-Absolventen für die Justiz zu gewinnen, wird immer schwieriger: Ihre Zahl schrumpft, gleichzeitig werden andere Juristenjobs immer attraktiver. In einigen Ländern wurden die Einstellungsvoraussetzungen deshalb gesenkt.
Der Deutsche Richterbund (DRB) macht aus seiner Besorgnis um den Nachwuchs keinen Hehl: "Es wird immer schwieriger, junge Juristen für eine Laufbahn als Richter oder Staatsanwalt zu gewinnen", klagt DRB-Besoldungsfachmann und Präsidiumsmitglied Marco Rech. Es drängt die Zeit: "Die Justiz braucht gerade in den nächsten Jahren verstärkt Nachwuchs, weil eine gewaltige Pensionierungswelle auf Gerichte und Staatsanwaltschaften zurollt", beschreibt Rech die zunehmend dramatischer werdende Situation. Ob es der Justiz allerdings gelingen wird, wie früher noch üblich die Jahrgangsbesten zu rekrutieren, ist mehr als fraglich. Nicht nur sinkt die Zahl der Jurastudenten kontinuierlich, viele von ihnen streben nach dem ersten Examen schon gar nicht mehr das zweite an. Mit der Zahl der Volljuristen schrumpft auch die der Top-Absolventen: Gerade einmal 1.500 Juristen pro Jahr beenden laut DRB ihr zweites Examen mit Prädikat, also mit einem "Vollbefriedigend" oder besser. Und um die konkurrieren Justiz, Anwaltschaft, Ministerien und Wirtschaft. Dabei hat die Justiz bei vielen von ihnen offenbar die schlechtesten Karten. Einer der Hauptgründe dafür dürfte die Bezahlung sein: Wer heute als lediger Richter oder Staatsanwalt in den Beruf einsteigt, erhält nach Angaben des DRB im bundesweiten Durchschnitt rund 48.000 Euro brutto im Jahr. Ein vergleichbarer Prädikatsjurist in einem Unternehmen verdient nach einer Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum im Auftrag des DRB dagegen im Mittel 87.000 Euro jährlich. Ein Anwalt in einer Großkanzlei verdient danach auf der ersten Karrierestufe im Schnitt sogar 118.000 Euro pro Jahr. Und diese Schere, so DRB-Mann Rech, entwickle sich auch im weiteren Berufsleben immer weiter auseinander, "da sich die Gehälter bei Anwälten und Unternehmensjuristen mit zunehmender Erfahrung um ein Vielfaches stärker entwickeln als bei Richtern und Staatsanwälten."
Achmed du hast nach wie vor keine Ahnung von unserem Rechtssystem. Aber das brauchst du auch nicht mehr, dein Flug geht ja in ein paar Stunden
Oft hat der Sachbearbeiter eine naive Ansicht, obwohl er ja Verwaltung studiert hat.
Dann geht man zum Richter und er beurteilt es umfangreich und besser.
Man brauch immer eine kluge starke Seite.