Will eine Entschädigung!?

5 Antworten

Du hast jetzt ganz einfach mal Pech gehabt.
Wenn Du ohne Einwilligung des Verkäufers irgendetwas machen lässt, dann geht das auf Deine Kappe. Und die Gewährleistung bzgl. dieser Angelegenheit hat sich auch erledigt.

Nach einer Woche war ich dann beim Baumarkt und habe mir den Tisch für um die 50€ reparieren lassen

Und damit sind sie raus!

Entweder sie bieten dir aus Kulanz nun einen Preisnachlass (da solltest du aber unbedingt unerwähnt lassen, dass du am Tisch selbst schon rum geschraubt hast) oder sie möchten den Tisch wieder abholen und ihn ersetzen. Dann würden sie allerdings sehen, dass du daran "gebastelt" hast...

Also solltest du freundlich nochmal nachfragen. Normalerweise sind auch solche Onlineläden an Kundenbindung interessiert und die Chance ist groß, dass du eine "kleine" Entschädigung bekommst. Nur wird die wohl nicht deine "selbstgemachten" Kosten decken.

Der Lieferant hat das Recht nachzubessern. Ein Preisnachlass wäre eine reine Kulanz gegenüber einem Onlinekunden der in diesem Shop nicht einmal eine schlechte Bewertung setzen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Planung/Gestaltung Büros Schulen Sitzmöbel Stauraum

"Ich will aber!" ist schon im Kindergarten eine wenig Erfolg versprechende Strategie.

Dein Rücktrittsrecht ist hier unwesentlich, da es um einen Sachmangel geht. Den zu beheben, wäre Aufgabe des Verkäufers gewesen. Da du ihm das abgenommen hast, ist er aus der Sache raus.

Selbst repariert? Da gibts nix ...