Wieweit muss eine Lieferung in den Briefkasten gesteckt werden?
ist es zulässig dass ein lieferdienst z.b. einen grossen umschlag weil er nicht in den briefkasten passt nur zu einem fünftel oder so mit der ecke reinsteckt so dass jeder ihn einfach rausziehen kann?
3 Antworten
Guten Morgen.
Bei der Post ist es jedenfalls nicht zulässig. Sollte es nicht in den Briefkasten passen muss der Postbote klingeln. Sollte er Niemand erreichen muss die Sendung benachrichtigt werden.
Eine Ergänzung habe ich noch. Die Ausnahme wäre eventuell wenn Du einen Ablageort bestimmt hast.
Mit freundlichen Grüßen.
Dürfen darf er das. Denn es würde mich sehr wundern, wenn in irgendeinem Gesetzt steht, dass die Postsendung ganz im Briefkasten verschwunden sein muss. (Ich lerne aber immer gerne dazu! :-) ) Wenn die Sendung so zugestellt wird, ist es aber denkbar, dass sich daraus zivilrechtliche Ansprüche gegen die Zustellungsfirma ergeben. Und ich dachte immer, ich hätte von den größten Sorgen dieser Welt schon gehört...
der lieferer behauptet es wäre an den briefkasten geliefert worden. der briefkasten ist aber nachweislich zu klein um den riesen umschlag aufzunehmen. also VERMUTE ich dass er ihn zu einem fünftel reinbekommen hat und der rest raushing weil das mit derselben firma schonmal hatte. wenn es also ausreichend ist dass der zusteller behauptet dielieferung wäre im briefkasten dann könnte er ja ohne probleme lieferungen dieser art behalten und einfach nur behaupten er hätte sie zugestellt ?
Nur zulässig wenn du eine entsprechende Abstellerlaubnis mit "Briefkasten" so hinterlegt hast. Korrekterweise muss das Ding zur Poststelle zur Abholung (Es sei denn das sind jetzt echt nur 1-2 Zentimeter. Rausziehen könnte man die meisten Dinge ja auch in der Größe wenns komplett drinnen ist)
Ich hab leider auch das Problem....Briefkasten draußen, schlecht einsehbar. Brauch mich nicht drauf verlassen, dass das Zeug in dem Fall noch da ist.
Manche Briefkästen sind leider auch ziemlich klein und nicht mal auf Großbriefformat ausgerichtet, dann beginnt die Streiterei mit der Deutschen Post...
Und wo steht das, dass das nicht zulässig ist? Nur so für die Allgemeinbildung.
es wurde von dhl parcel aus belgien geschickt. es ist ein umschlag, aber gross. braucht der dafür eine genehmigung für den briefkasten? mich interessiert vor allem ob es als "im briefkasten zugestellt" überhaupt gültig ist wenn er es nur grob reingesteckt hat weil es nicht passte und dann 4/5 hinausschauten.
Hallo, was heisst denn "benachrichtigt werden" ? Meinst du es muss zum Paketshop? Zur Abholung bereitgehalten werden ?
Danke
W.