Wieviel Vermögen darf man haben im Altenheim
Meine Eltern sind beide seid kurzum im Altenheim.Sie müssen 800€ aus ihrem Vermögen zuzahlen.Außerdem besitzen sie eine kleine Eigentumswohnung. Meine Frage ? Wieviel Vermögen dürfen sie noch behalten bevor das Amt oder wir einspringen müssenSe
6 Antworten
wie oft fragst du noch? Die Antwort ist immer gleich. Das Amt spingt erst ein, wenn das Vermögen deiner Eltern aufgebraucht ist und auch ihr nicht zahlen könnt. deine Eltern müssen die Lücke zunächst mit ihrem Vermögen schließen. Als Freibeträge dürfen sie rund 90 Euro monatlich als „Taschengeld“ und ein Kontoguthaben von 2.600 Euro als „Notgroschen“ behalten. Ihr gesamtes sonstiges Vermögen müssen die Betroffenen für die Heimkosten verwenden, also etwa auch ihr Haus verkaufen oder ihre Lebensversicherung vorzeitig auflösen
Tut mir leid bin noch nicht so fit auf diesen Gebiet.Mache das heute zum erstenmal
ruf doch mal beim sozialamt an, die können dir genau bescheid geben.
die eigentumswohnung brauchen sie sicher nicht zu verkaufen, denn das ist sicher ihre altersvorsorge, wenn sie vermietet ist.
dort können sie auch mal nen extra-groschen gebrauchen
sie können ihre Eigentumswohnung nur behalten, wenn die Mieteinnahmen die Heimkosten decken. Und das wird wohl nicht so sein
ja, das mit dem extragroschen mag so sein aber dem sozialamt ist das ziemlich egal.
außerdem: bevor das sozialamt zahlt werden die kinder zur kasse gebeten
da beide für die eigentumswohnung keine verwendung haben muss diese verkauft werden um von dem geld den eigenanteil zu bezahlen
Ich würde sagen wenn das Vermögen aufgebraucht ist müßen deine Eltern die Eigentumswohnung verkaufen. Meißtens darf man nur soviel behalten vom Ersparten das man eine normale Beerdigung bezahlen kann!
Ich glaube da gibt es keine Grenze, wenn es weg ist, springen die Kinder oder das Amt ein.
Zu 100% sicher bin ich mir aber nicht.
altersvorsorge? die beiden sind im altersheim