Wieviel fremdflirten ist in einer Beziehung erlaubt?
Hallo:)
Hab mal ne Frage und zwar hab ich mich gestern mit einer Freundin darüber unterhalten, ob flirten in einer Beziehung ok ist. Wir waren da geteilter Meinung. Ihrem Freund wird nämlich nachgesagt, er könnte die Augen nicht von einer jungen Dame lassen. Er flirtet mit ihr und gafft sie ständig an. Das soll schon seit Wochen so gehen. Er soll auch schon vorsichtige Annäherungsversuche gemacht haben, indem er sie am Rücken und Arm berührt hat. Auf jeden Fall fällt es auch anderen Leuten auf, dass es da gefunkt haben soll. Einmal ist er anscheinend fast gegen ne Tür gerannt, weil er sie anstarrte. Wie sehr ihr das? Ist das noch harmlos?
8 Antworten
Das was Du da beschreibst, ist für mich schon ein bischen mehr als nur flirten.
LG.
Einmaliges Flirten mit einer Person z.B. im Club ist während einer Beziehung völlig okay.
Sollte das aber wie beschrieben auf Dauer gehen, ist es zu viel. Da gehts ja dann nicht mehr ums Flirten an sich sondern um eine bestimmte Person und das geht zu weit.
Keine Frage, mit Absprache geht alles.
Klang jedoch in der Frage nicht so, als sei solch eine Absprache getroffen worden oder gewünscht.
Flirten ist ok, wenn es entsprechend kurzgehalten ist.
Wenn man schon mehrere Wochen mit einer Person flirtet, ist das sicherlich schon mehr als ein harmloser Flirt..
Glaube nein, harmlos geht anders. Hier wäre ein ernsthaftes Gespräch nicht das Schlechteste!
lg mike
Ich finde es jetzt nicht so dramatisch, solange ich nicht dabei bin und es nicht soweit geht wie in deiner Beschreibung.
Da steckt ja scheinbar schon mehr dahinter als nur bisschen flirten.
und zu der Sache wenn ich dabei bin... das finde ich halt extrem unhöflich :D hört sich komisch an, ist aber so. Was denkt die "Andere" wenn du als Freundin dabei bist und dein Freund aber mit ihr flirtet... das ist der Freundin gegenüber einfach total respektlos finde ich.
Ist aber natürlich nicht nur auf Männer bezogen, Frauen sollten das genauso lassen finde ich.
LG
So würde ich das auch sehen, aber wenn beide sich dabei einig sind kann man das sowohl in die eine Richtung als auch in die andere ausdehnen. Es sollte aber immer gelten: Gleiches Recht für alle.