Wieso werden eigentlich Attentäter in Deutschland nicht sofort erschossen?

8 Antworten

Vielleicht kennst du das Prinzip der Gewaltenteilung nicht.

Dann möchte ich es ganz einfach erklären.

  • Die Legislative (Politik) beschließt Gesetze.
  • Die Judikative (Gerichte) urteilt auf Basis der Gesetze
  • Die Exekutive (Sicherheitsbehörden, Polizei) setzt die Gesetze um.

Wenn jetzt ein Polizeibeamter einen Attentäter sofort gezielt erschießen würde, obwohl er andere geeignete Einstzmittel hat (RSG, DEIG) wird es schwierig.

Der Polizeibeamte beschließt, das Recht zu töten, er verurteilt den Menschen zum Tode und er richtet ihn hin - er ist also Politiker, Richter und Henker in einer Person

Genau das untersagt das deutsche Recht.

Wir haben keine Selbstjustiz und keine Todesstrafe

Selbst wenn wir letztere hätten, müsste der mutmaßliche Täter erst gefasst und rechtskräftig verurteilt werden, bevor er durch staatliche Kräfte hingerichtet wird.

Das Ziel des Polizeivollzugsbeamten ist also niemals ein Tötungsvorsatz - "Ich werde diesen Menschen töten" - sondern die Gefahrenabwehr.

Dabei ist jenes Mittel zu wählen, dass geeignet, erforderlich und angemessen ist - es muss also das mildeste Mittel gewählt werden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

Wenn dass drei Schüsse aus der Dienstwaffe sind, wird er schießen. Aber er hat niemals eine Hinrichtungsabsicht.

Daher gibt es hier auch keine staatlich angeordneten Erschießungen.


superseegers  08.06.2025, 03:52

Naja, abgesehen vom sog. Finalen Rettungsschuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich ist. Der ist in die Polizeigesetzen verankert und ermöglicht es tatsächlich, dass Polizisten bei akuter Gefahr einen präzisen Kofschuss setzen dürfen.

TheBlueLiner  08.06.2025, 22:29
@superseegers

Das ist aber immer noch eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr und nicht der außergerichtliche Freibrief zur Hinrichtung, sondern eben die finale Maßnahme, wenn keine andere Option mehr gesehen wird.

Das ist etwas anderes als der Fragesteller in den Raum stellt.

superseegers  09.06.2025, 10:33
@TheBlueLiner

Ja, richtig, Gefahrenabwehr. Hat nix mit Todesurteil zu tun.

Da gebe ich Dir recht, die Frage lässt Spielraum.

Gegenfrage: Warum sollte man das tun?

Man kann ihn dann nicht mehr zur Rechenschaft ziehen. Ausserdem kann man so auch mal den Falschen erwischen.


356256236 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 20:00

Weil Attentäter eine Gefahr darstellen?

annie80  06.06.2025, 20:05
@356256236

Wenn aktute Gefahr im Verzug ist, dann kann man den Attentäter bereits jetzt direkt kaltstellen, meines Wissens.

annie80  06.06.2025, 20:58
@356256236

Weil die Sachlage und Umstände selten so einfach und eindeutig sind, wie du dir das vorstellst.

Weil bei einem Attentat in der Regel niemand sofort zur Stelle ist. Vor allem niemand bewaffnetes.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

In Europa sind die Leute weichherzig. Da bringt man schwere Straftäter nicht um; man schickt sie ewig ins Gefängnis und zahlt ihnen de facto kostenlos den Lebensunterhalt mit der naiven Hoffnung, dass diese nicht rückfällig werden.

Es wäre zwar pragmatisch sinnvoller, Gefängnisse abzuschaffen und stattdessen schwere Straftäter einfach umzubringen, aber Pragmatismus endet eben oft da, wo dieses Gedankenkonstrukt namens Moral beginnt.

Wir sind eben in Europa so sagen wir gedrillt, dass das Leben etwas heiliges ist, was um jeden Preis erhalten werden muss. Das sehe ich generell auch so ähnlich, aber nicht eben um jeden Preis.

z.B. nehmen wir schwerst kranke Personen ohne jegliche Aussicht auf eine auch nur annähernde Genesung. Hier wäre es oft besser, sie von ihren leiden zu erlösen.

Klingt hart, ist aber für alle besser.

  • die Angehörigen können einen schlussstrich ziehen
  • dringend gebrauchte, notwendige Kappazitäten in der Medizin bzw. Pflege könnten Patienten, die eine Chance haben zu gute kommen.
  • die Kranken selbst leiden nicht unnötig.

Mittlerweile ist man auch von dem Gedanken abgekommen, nur weil es teschnisch möglich ist aussichtslose Fälle am Leben zu erhalten.

Aber kommen wir zum eigendlichen Thema. WENN! es duch das Töten eines Attentäters ein schlimmeres Ausmaß eines Attentates verhindern kann, so habe ich dafür Verständnis. aber im Nachhinein einen solchen zum Tode zu verurteilen und das dann auch zu vollstrecken, das geht mit meinem Glauben nicht überein.

der Mensch hat einfach nicht das Recht über das Leben eines Mitmenschen zu richten.

Hier muss man aber ganz klar differenzieren. Biegt ein Autofahrer in die Fußgängerzone ein, dann darf man ihm nicht einfach in den Kopf schießen. weil er vielleicht eine Amokfahrt plant. Wenn er sich allerdings nicht aufhalten lässt, z.B. durch klare Ansprachen, Warnschüsse und oder Schüsse in den Kühler oder auf die Reifen, dann kann man es schon als Notwehr werten, wenn man ihn schlussendlich erschießt.

DAS aber muss in jedem einzelnen Fall ein erfahrener Richter oder besser gesagt mehrere erfahrene Richter nach einer ausgiebigen Bewertung der Sachlage jedes mal neu entscheiden.