Wieso ist es nicht strafbar, auf z.B. den (Ex-) Partner einen Privatdetektiv anzusetzen?

6 Antworten

Ob dieses Vorgehen illegal ist hängt maßgeblich davon ab, was der Privatdetektiv so anstellt.

Einfach jemandem hinterher zu laufen oder Fotos in der Öffentlichkeit zu schießen ist erlaubt. In Betracht kommt da erstmal höchstens § 238 StGB - Nachstellung. Was das Belauschen angeht, so kommt man da sehr schnell in den Bereich einer strafbaren Handlung. Wie gesagt: Alles vom Einzelfall abhängig.

Fazit: Ein Detektiv hat auch nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger auch und muss sich ebenso an alle geltenden Gesetze halten.

Hallo Hamster :-)

Solange der Ermittler sich nicht strafbar macht, dürfte keine Handhabe vorliegen. Allerdings könnte man recht schnell eine einstweilige Verfügung erwirken um diese Handlungen zu unterbinden.

cricetus 
Fragesteller
 19.11.2010, 16:52

Hallo ;-)

Ja aber genau das ist das Problem, die "Verfolgten" merken ja meist gar nicht, dass sie beschattet werden... Viele erkennen das dann, wenn plötzlich unerwarteter Besuch aus der Vergangenheit vor der Tür steht... Ich finde das völlig irre... wo leben wir denn?

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FordPrefect  19.11.2010, 17:00
@cricetus

Die Grundlagen für die rechtmäßige Beauftragung einer Detektei finden sich in § 193 StGB. Wenn und nur wenn diese erfüllt sind, kann ein Detektiv rechtmäßig tätig werden, insbesondere in Hinblick auf § 29 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, Nr. 2 BDSG.

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FordPrefect  19.11.2010, 17:04
@Reiswaffel87

Ja. Dort (und m.W. nur dort, weswegen der § wichtig ist) wird nämlich der Begriff des "berechtigten Interesses" definiert. Zitat:
"Das berechtigte Interesse - Grundlage eines Detektivauftrages

Als berechtigtes Interesse im Sinne des § 193 StGB kommt jedes öffentliche, private, ideelle oder vermögensrechtliche Interesse in Betracht, das nicht in Widerspruch zu Recht oder Sittengrundsätzen steht oder dessen Verfolgung rechtlich schutzwürdig ist. Im Hinblick darauf, dass das berechtigte Interesse weniger als ein rechtliches Interesse verlangt und der Inhalt der Interessenwahrnehmung nicht abstrakt und generell, sondern im Wege einer Interessenabwägung zu beantworten ist, besteht zwischen § 193 StGB und § 29 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, Nr. 2 BDSG Übereinstimmung"
Quelle: http://detektiv-arbeitsgemeinschaft.de/links.html

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Das ist keines falls illegal, warum auch?

Natürlich kann das durchaus zu einer Staraftat werden (Nachstellung), aber dafür müsste schon ein bischen mehr passieren und auch über längere Zeit.

Man hat natürlich immer die möglichkeit auf unterlassung zu klagen.

Solange der beauftragte Ermittler sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält, ist dies nicht zu beanstanden. Das bedeutet aber auch, dass z.B. das Abhören von Gesprächen oder Telefonaten selbstverständlich illegal ist und dem Detektiv ggfs. eine Haftstrafe eintrüge. Privatsphäre bedeutet nicht, dass jeder uneingeschränkt ein Recht auf Unbeobachtetsein hätte. Es bedeutet vielmehr, dass jeder in seinem privaten unmittelbaren Umfeld nicht gestört/kontrolliert werden darf, es sei denn, dies wäre durch eine richterliche Anordnung gestützt.

cricetus 
Fragesteller
 19.11.2010, 16:59

Ja, das sehe ich schon auch so, aber ich bin doch weder ungestört, noch "unkontrolliert", wenn mir jemand nachläuft und seine Beobachtungen dann jemandem mitteilt, der diese Informationen für Stalking etc. nutzen kann?!

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FordPrefect  19.11.2010, 17:02
@cricetus

Ganz so einfach ist es ja nicht. Die rechtlichen Bestimmungen diesbezüglich finden sich in § 193 StGB und § 29 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, Nr. 2 BDSG. Sind diese nicht erfüllt, handelt es sich um Stalking.

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Reiswaffel87  19.11.2010, 17:03
@cricetus

Wie in meinem Beitrag geschrieben, dafür gibt es gegebenenfalls den § 238 StGB. Ansonsten kann man es genau so gut von der anderen Seite her sehen: Ich kann lang laufen wo immer es mir beliebt. Und dabei darf ich auch anderen Leuten folgen.

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Ihr schreibt hier soviel über die Moral der Dedektive usw. Leute die so einen Job machen, können nicht großartig den Moralapostel spielen. Für die ist das ein Beruf, eine Einnahmequelle, so wie auch wir unsere tägliche Arbeit verrichten. Haben wir moralische Bedenken wenn wir über andere schlecht reden, sie mies machen bei Dritten, oder auf übelste Art und Weise verunglimpfen ?

Dedektive oder Angestellte einer Dedektei, verdienen damit auf legale Art und Weise ihr Brot. Selbstverständlich sind auch sie an Gesetzesvorgaben gebunden die sie zwingend einhalten müssen, ohne selbst straffällig zu werden.