Du hast da wohl kaum was zu erwarten, so wie du es hier beschreibst klingt es wirklich nach Notwehr.
ALlerdings solltest du umgehend Anzeige erstatten.
Du hast da wohl kaum was zu erwarten, so wie du es hier beschreibst klingt es wirklich nach Notwehr.
ALlerdings solltest du umgehend Anzeige erstatten.
Jeder der vom Eigentümer dazu ermächtig wurde (Was auch stillschweigend sein kann). Und das ist sicher kein Landfirendesbruch...
Sofern die abgebildetet Person der veröffentlichung nicht zugestimmt hat, wäre das eine Straftat nach dem Urhebergeset. Wird jedoch nur auf Antrag verfolgt.
Je nachdem was da genau zu sehen ist wäre u.U. auch noch andere Tatbestände denkbar.
Ich glaube du bist da über so einiges falsch informiert.
Du hast das Recht einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf dich abzuwehren. Dabei darfst du alles machen das erforderlich ist um den Angriff zu beenden, nicht mehr.
Was ist das jetzt für eine Frage? Die füllt ihn ab und er soll ein Problem haben?
Wenn überhaupt hätte sie ein Problem. Und auch da habe ich eine zweifel. Sooo besoffen das er nicht weiss was er tut und das noch hinbekommen... Naja, gut, muss er dem Richter verkaufen :D
Gesetzlicher Sachverhalt ist, das der Eigentümer einer Wohnung (Oder der Mieter) gem. §903 BGB jedem nach lust und laune verbieten kann sie zu betreten.
Das wäre rechtlich wohl nicht all zu bedenklich. Da müsste man schon mehr sehen...
Was du mit deinem Eigentum machst ist einzig und allein deine Sache (Meistens). Die Lehrerin kann natürlich nicht darüber verfühgen, du hingegen schon.
Siehe §903 BGB.
Nein, die Schweigepflicht dürfte sie nur brechen wenn du nicht entscheidungsfähig bist oder du es erlaubst oder höhere Rechtsgüter in Gefahr sind.
Wenn du willst darf sie, müssen tut sie nicht. Nur wenn du willst.
Kann man mehrere Wochen lang, wenn darauf getestet wird.
Das kommt auf die Untersuchung an, dabei sein darf deine Mutter, wenn du es willst. Anfassen darf dich die Ärztin, außer du veribetest es, aber da spricht ja auch nichts gegen. Sonst wird das untersuchen etwasch problematisch.
Legal? Gar nicht.
Ansonsten müsstest du wohl die Regierung stürtzden, die Diktatur ausrufen und hoffen das 82. Millionen Menschen und die Bundeswehr dabei zusehen. Und dann die Todesstrafe wieder einführen.
Oder gu liest mal weniger die Bildzeitung oder deine Lokalzeitung und schaltest deinen Verstand ein.
1949, als das GG in Kraft trat.
Wohl nur wenn jemand deswegen Anzeige erstattet.
Das kann sich der Veranstallter aussuchen. Müssen tut der nichts, man kann dich auch auch nicht zwingen jemanden in deine Wohnung zu lassen.
Nein, eine solche Vorschrift gibt es nicht. Letztendlich ist jder selbst dafür verantwortlich wie er in einer Bahn fährt. Natürlich sollte man bestimmten Personen den Plaz überlassen, das ist einfach nur höflich. Natürlich nur wenn es geht. Und wenn die Person nicht nett fragt, sondern frech wird, dann kann man da auch shonmal eine Ausnahme machen.
Grundsätzlich darfst du alles und jeden fotografieren.
Jedoch nicht wenn sich die Person in einem "höchspersönlichem Lebensbereich" befindet, wie z.B: der eigenen Wohnung. Das wäre dann eine Straftat. EIn Balkon gehört nach meiner ansicht nicht dazu, der ist ja nicht besonders gegen EInblicke geschützt. Außer du machst halt eine Sichtschutzwand o.ä. darum.
Ob die Person ein Kind ist oder ein Erwachsener macht keinen unterschied, warum auch?
Ob es so ein Gesetz gab weiss ich nicht, wenn dann war das vor 1949.
Und nein, das würde nicht reichen. Denn die Würde des Menschen ist kein Ehrenbürgerrecht sondenr ein Menschenrecht.
Solange die Eltenr das erlauben. Eine andere Regelung gbt es dafür nicht.
Das Zeichen kennzeichnet, in den richtigen Farben, den Zivilschutz. Aber ich dneke das meinen die nicht :D
Er hat zumindest billigend in Kauf genommen das jemand anders dabei getötet wird.
Für Mord wäre abe rnoch ein Mordmerkmal nötig, etwa Rache. Die beiden getöteten wurden aber mehr "aus versehen" getötet, daher dürfte es wohl Totschlag bzw. Körperverletzugn mit Todesfolge sein.
Was bitte willst du? Zustände wie in den USA wo jede rohne Anklage nach der Willkür der Regierung verschleppt werden kann? Wo es meistens Unschuldige trifft und Menschen nach 30 Jahrne aus der Todeszelle kommen weil ihr Unschuld festgesetllt wurde?
Du hast es doch erkannt, Folter und ihre androhung sind verboten. Wer gegen ads Verbot verstößt muss mit den Konsequenzen leben.
Und wie kommst du darauf das der Mörder beloht wurdeß Der wird den Rest seines Lebens im Knast verbringen, das ist keine Belohnung. Auch von den 3000€ hat er nichts, alleine die Prozesskosten liegne bei mehr als 70.000€
WIr leben nunmal in einem Rechtsstaat und da gelten Gesetze für alle. Wenn man anfängt Ausnahmen zu machen, dann führt das zu nichts guten. Was man besonders an der deutschen Geschichte sehen kann.