Sohn verprügelt worden, Ohrfeige aus Notwehr und jetzt eine Anzeige

Hallo, ich habe eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen und möchte nachfragen was ich da zu erwarten habe. Vllt. wisst ja ihr bescheid oder habt Erfahrung?!?!

Zu mir: Ich bin 27 Jahre alt, Bürokaufmann, nicht vorbestraft (hatte noch nie großartig was mit der Polizei am Hut) und habe einen neun Jahre alten Sohn.

Zum Vorfall: Mein Sohn war vorletzten Freitag auf dem Bolzplatz, wo er sonst auch hin geht immer, er ist leidenschaftlicher Fußballer. Dort kam ein 17 oder 18 Jähriger auf ihn zu und verprügelte ihn (auch mit einer PET Flasche auf den Kopf) so stark, dass er diverse blaue Flecken davon trug. Ein Anderer hat mit dem Handy ein Video gemacht (sollte nach Aussage von meinem Sohn in Youtube gestellt werden).

Ich fand meinen Sohn heulend auf dem Bolzplatz vor, dieser wusste auch wo der Schläger sich aufhielt. Dort bin ich hin und hab geklingelt. Der Junge erwachsene kam ans Fenster und ich rief hoch er solle doch einmal nach unten kommen, da ich mit ihm zu seinen Eltern gehen wollte um die Sache zu klären.

Gesagt, getan, der Typ kam dann auch runter, er rannte aus der Haustüre mit einem Schlagstock in der Hand, direkt auf mich zu (der Schlagstock ist ca. 50 cm lang und es steht "Liverpool" drauf, also ein richtiger Knüppel). Aus Reflex gab ich dem Kerl dermaßen eine Ohrfeige, dass dieser mit samt Schlagstock zu Boden ging. Den Schlagstock habe ich ihm dann weggenommen und es kam noch zur verbalen Auseinandersetzung (jedenfalls von meiner Seite, ich konnte mich nicht beruhigen). Das ganze haben noch zwei Nachbaren von mir gesehen, welche dies auch bezeugen würden.

Jetzt ist mir eine Anzeige wegen Körperverletzung ins Haus geflattert. Nicht dass der so dreist ist und mich mit einem Schlagstock schlagen will, nein er zeigt mich noch an. Irgendwo hat der auch noch einen Zeugen (seinen Kumpel) aufgetrieben, welcher auch noch vor der Polizei seine Geschichte ausgesagt hat.

Ich habe den Schlagstock und ein Attest vom Kinderarzt (blaue Flecken bei meinem Sohn) als Beweis.

Jetzt meine Frage: Was habe ich evtl. zu erwarten, der Junge lief eine Woche mit einem blauen Gesicht rum und ich habe ehrlich gesagt angst, dass ich dafür bestraft werde (obwohl mir nichts anderes übrig blieb, war definitiv Notwehr). Und falls ich bestraft werde, mit was habe ich dann zu rechnen? Wie gesagt, bin polizeitechnisch noch nie in Erscheinung getreten.

Ich habe vor zur Polizei zu gehen (habe lt. Brief 14 Tage Zeit mich zu äussern), auszusagen, die Beweise welche ich habe vorzulegen (Schlagstock) und eine Anzeige zu erstatten, wegen Körperverletzung an meinem Sohn (mit dem Attest). Ist das so der richtige Weg, oder was meint ihr?

Ich wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort, denn mir raubt das ganze schon wieder die Nacht.

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Du hast da wohl kaum was zu erwarten, so wie du es hier beschreibst klingt es wirklich nach Notwehr.

ALlerdings solltest du umgehend Anzeige erstatten.

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Sofern die abgebildetet Person der veröffentlichung nicht zugestimmt hat, wäre das eine Straftat nach dem Urhebergeset. Wird jedoch nur auf Antrag verfolgt.

Je nachdem was da genau zu sehen ist wäre u.U. auch noch andere Tatbestände denkbar.

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Ich glaube du bist da über so einiges falsch informiert.

Du hast das Recht einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf dich abzuwehren. Dabei darfst du alles machen das erforderlich ist um den Angriff zu beenden, nicht mehr.

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Was ist das jetzt für eine Frage? Die füllt ihn ab und er soll ein Problem haben?

Wenn überhaupt hätte sie ein Problem. Und auch da habe ich eine zweifel. Sooo besoffen das er nicht weiss was er tut und das noch hinbekommen... Naja, gut, muss er dem Richter verkaufen :D

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Gesetzlicher Sachverhalt ist, das der Eigentümer einer Wohnung (Oder der Mieter) gem. §903 BGB jedem nach lust und laune verbieten kann sie zu betreten.

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Das wäre rechtlich wohl nicht all zu bedenklich. Da müsste man schon mehr sehen...

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Was du mit deinem Eigentum machst ist einzig und allein deine Sache (Meistens). Die Lehrerin kann natürlich nicht darüber verfühgen, du hingegen schon.

Siehe §903 BGB.

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  1. Nein, die Schweigepflicht dürfte sie nur brechen wenn du nicht entscheidungsfähig bist oder du es erlaubst oder höhere Rechtsgüter in Gefahr sind.

  2. Wenn du willst darf sie, müssen tut sie nicht. Nur wenn du willst.

  3. Kann man mehrere Wochen lang, wenn darauf getestet wird.

  4. Das kommt auf die Untersuchung an, dabei sein darf deine Mutter, wenn du es willst. Anfassen darf dich die Ärztin, außer du veribetest es, aber da spricht ja auch nichts gegen. Sonst wird das untersuchen etwasch problematisch.

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Legal? Gar nicht.

Ansonsten müsstest du wohl die Regierung stürtzden, die Diktatur ausrufen und hoffen das 82. Millionen Menschen und die Bundeswehr dabei zusehen. Und dann die Todesstrafe wieder einführen.

Oder gu liest mal weniger die Bildzeitung oder deine Lokalzeitung und schaltest deinen Verstand ein.

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Das kann sich der Veranstallter aussuchen. Müssen tut der nichts, man kann dich auch auch nicht zwingen jemanden in deine Wohnung zu lassen.

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Nein, eine solche Vorschrift gibt es nicht. Letztendlich ist jder selbst dafür verantwortlich wie er in einer Bahn fährt. Natürlich sollte man bestimmten Personen den Plaz überlassen, das ist einfach nur höflich. Natürlich nur wenn es geht. Und wenn die Person nicht nett fragt, sondern frech wird, dann kann man da auch shonmal eine Ausnahme machen.

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Grundsätzlich darfst du alles und jeden fotografieren.

Jedoch nicht wenn sich die Person in einem "höchspersönlichem Lebensbereich" befindet, wie z.B: der eigenen Wohnung. Das wäre dann eine Straftat. EIn Balkon gehört nach meiner ansicht nicht dazu, der ist ja nicht besonders gegen EInblicke geschützt. Außer du machst halt eine Sichtschutzwand o.ä. darum.

Ob die Person ein Kind ist oder ein Erwachsener macht keinen unterschied, warum auch?

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Ob es so ein Gesetz gab weiss ich nicht, wenn dann war das vor 1949.

Und nein, das würde nicht reichen. Denn die Würde des Menschen ist kein Ehrenbürgerrecht sondenr ein Menschenrecht.

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Er hat zumindest billigend in Kauf genommen das jemand anders dabei getötet wird.

Für Mord wäre abe rnoch ein Mordmerkmal nötig, etwa Rache. Die beiden getöteten wurden aber mehr "aus versehen" getötet, daher dürfte es wohl Totschlag bzw. Körperverletzugn mit Todesfolge sein.

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Was bitte willst du? Zustände wie in den USA wo jede rohne Anklage nach der Willkür der Regierung verschleppt werden kann? Wo es meistens Unschuldige trifft und Menschen nach 30 Jahrne aus der Todeszelle kommen weil ihr Unschuld festgesetllt wurde?

Du hast es doch erkannt, Folter und ihre androhung sind verboten. Wer gegen ads Verbot verstößt muss mit den Konsequenzen leben.

Und wie kommst du darauf das der Mörder beloht wurdeß Der wird den Rest seines Lebens im Knast verbringen, das ist keine Belohnung. Auch von den 3000€ hat er nichts, alleine die Prozesskosten liegne bei mehr als 70.000€

WIr leben nunmal in einem Rechtsstaat und da gelten Gesetze für alle. Wenn man anfängt Ausnahmen zu machen, dann führt das zu nichts guten. Was man besonders an der deutschen Geschichte sehen kann.

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