Wie wird ein Zug für das Ausland zugelassen?
An alle Eisenbahnexperten hier: Es gibt ja grenzüberschreitende Züge. Wie funktioniert genau die Zulassung? Welche technischen Komponenten braucht ein Zug, der grenzüberschreitend ins Ausland fahren soll? Welche Tests braucht es, damit die ausländische Zulassung erfolgen kann? Als Beispiele: Die neuen Nightjet Züge dürfen in Deutschland fahren. Wie kam es zur Zulassung für Deutschland? Was muss passieren, damit die neuen Nightjets in Italien, der Schweiz und der Niederlande fahren können? Wie erfolgte die Zulassung des ICE Velaro D für Frankreich und des ICE 3 Neo für die Niederlande und Belgien? Wie wird so ein Zug für das Ausland zugelassen?
2 Antworten
Also, bei reinen Wagen also welchen ohne Antrieb, etc. ist das normalerweise kein Problem. Bei Lokomotiven oder Triebfahrzeugen ist das etwas komplizierter. Da gibt es hauptsächlich 2 Komponenten die wichtig sind. Nämlich das Stromsystem und das Zusicherungssytem. Da müssen diese Züge dann so ausgelegt sein, dass sie mit den Stromsystemen aus allen Ländern zurecht kommen und alle notwendigen Zugsicherungssysteme an Bord haben. Das muss dann auch vor der Zulassung von den zuständigen Behörden der jeweiligen Länder überprüft werden, inklusive Testfahrten und ähnliches.
Die zulassung für D A CH ist an allen wagen angeschrieben und ebenfalls die eignung für alle versorgungsspannungen. Ich gehe davon aus, dass die energieversorgung nicht geändert wurde und die (noch?) nicht zulassung für andere länder an anderen dingen hängt. Neue vorschriften über brandschutz, notausstiege, was weiß ich ...
Bedeutet allerdings auch, dass züge, die in andere länder wie Polen, Niederlande, Frankreich und Italien fahren, nur ältere liegewagen führen.
Heute wird das in den "Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität" (TSI) festgelegt. Dazu gibt es eine reihe EU-verordnungen, die jeweils die normen zusammenfassen, die die züge einhalten müssen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Spezifikationen_f%C3%BCr_die_Interoperabilit%C3%A4t
Beispiele für technische voraussetzungen sind: Einhaltung der fahrzeugumgrenzung, der maximalen gleiskräfte, kompatibilität mit stromsystem und signalsystem der befahrenen länder, auch der nachweis, dass die fahrzeuge keine störenden auswirkungen auf diese systeme haben ...
Was nun alles getestet und nachgewiesen werden muss, würde den rahmen der antwort sprengen. Darüber wurden lange fachbücher geschrieben und es gibt viele personen, die sich hauptberuflich damit befassen.
Offenbar ist es auch bei wagen ohne antrieb nicht so einfach. So haben die ÖBB abteilwagen Bmz mit energieversorgung 1000 bis 1500 V bei 16 2/3 bis 50 Hz bzw. 1500 oder 3000 V gleichspannung in liegewagen Bbcmvz umgebaut, die jedoch im gegensatz zu den spenderwagen nur in Österreich, Deutschland und Schweiz zugelassen sind, obwohl die energieversorgung nicht eingeschränkt wurde. Womöglich weil die normen in anderen ländern zu unterschiedlich sind.