Wie weit darf ich als Mieter gehen wenn Fremde im Haus bevorzugt werden?
Per Zufall hat sich unser Verdacht bestätigt und es handelt sich um eine Person die kein Deutsch spricht und offensichtlich vom Frauenhaus hierher vermittelt wurde ohne Mietvertrag oder sonstiges und uns im wahrsten Sinne des Wortes in der Nachtruhe ,,stört".
Sprich Ruhestörung bis 02 Uhr nachts laut und pennetrant mit Dingen die laut Gesetz zu unterlassen sind zu diesen Zeiten.
Des weiteren nimmt sie auch Pakete von uns an die unten abgestellt werden, mit Einsicht auf sämtliche Daten von uns auf dem Kleber beistehend, was ich seitens vom groß bekannten Zustelldienst auch nicht nachvollziehen kann, und nicht einmal vernünftig zugestellt, oder zur Abholung weiter geleitet werden, sondern einfach auf offenem Bereich abgestellt werden ohne diese Anweisungen.
Mittlerweile reicht es mir wirklich weil wir auf Kriegsfuß mit dieser Unbekannten Frau sind und gar schon dank ihr gekündigt wurden, weil wir ihren nachmittags Schlaf gestört haben durch einmaliges Musik hören am helllichten Tag und paar male bei ihr klopften mit dem Lärm aufzuhören.
Da wir nun offensichtlich wissen wer bzw welches Verein sie vermittelt hat, wollte ich euch fragen ob ich mich als Frau nun auch an dieser Stelle beschweren gehen darf, bzw ob ich Rederecht habe und mich äußern darf zu diesem Anliegen?
Ebenfalls bekam ich durch dritte das Angebot und Flyer schon im voraus mich sogar dorthin zu wenden bezüglich Mietschutz, Anliegen etc.
Aber wirklich diesen Stör Faktor bzw den Auslöser auch anzusprechen ist das rechtens?
Uns droht hier am Ende eine unberechtigte Obdachlosigkeit.
3 Antworten
Wie wäre es denn wenn du dich mit diesem Problem an die Hausverwaltung wendest bzw. an den Vermieter. Alles andere scheint hier wohl wenig zielführend zu sein.
M / 19
Sprich Ruhestörung bis 02 Uhr nachts laut und pennetrant mit Dingen die laut Gesetz zu unterlassen sind zu diesen Zeiten.
Was sind denn das fuer Dinge, die laut Gesetz zu unterlassen sind?
Wegen der naechtlichen Ruhestoerungen kannst du die Polizei rufen. Ausserdem kannst du ein Laermprotokoll fuehren, mit dem du den Vermieter auf den Missstand hinweisen und evtl. eine Mietminderung begruenden kannst.
Alles andere ist Pillepalle und geht dich im Grunde auch gar nichts an.
Wenn ich mir deine frueheren Fragen zum gleichen Thema allerdings anschaue, habe ich den Eindruck, dass das Problem hier eher bei dir liegt und du ein grundsaetzliches Problem mit Auslaendern hast.
Du kannst dich bei jedem über alles beschweren, klar. Ob dich das weiterbringt ist eine andere Frage.
Sinnvoll wäre, eventuelle Vergehen bei Vermieter und Behörden anzuzeigen und sich beraten zu lassen, welche Schritte hier unternommen werden können.