Wie viele Tage vorm Termin muss das Jobcenter bescheid geben?
Ich bekam heute am 7.august eine Einladung für einen Termin am 10.August, darf das sein ?
Sonst waren es mindestens 5 Tage !
7 Antworten
Wo ist das Problem?
In der Arbeitslosigkeit lässt sich doch sicher der Termin wahrnehmen.
Innerhalb meiner Arbeitstätigkeit wäre eine Terminanpassung mit drei Tagen Vorlauf ein Gottesgeschenk
Sonnst waren es zumindestens 5 Tage ! Deine Aussage
Wenn mich die Aufforderung erst am Nachmittag per Post erreicht kann ich sie nicht am Morgen wahrnehmen. Aber dies ist ja einfach überprüfbar!
Was mir eher Gedanken macht ist die Häufigkeit der Terminvergabe ohne scheinbaren Vermittlungserfolg
Was mir eher Gedanken macht ist die Häufigkeit der Terminvergabe ohne scheinbaren Vermittlungserfolg
DA gibt mir auch zu denken, diesmal ist es wieder ein Termin um meine Bewerbungsaktivitäten zu überprüfen, und das wurde schon im Juni gemacht sonnst waren es immer mindestens 6 Monate bis zum nächsten Termin, das letzte mal vorm Juni war ich im Oktober !
Das kann ich verstehen,
entweder deine Bewerbungsaktiviäten müssen qualitativ oder quantitativ verbessert werden bzw. deine Qualifikation den Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes angepasst werden.
Immerhin bist du jetzt schon mindestens bald ein Jahr arbeitslos und das Ende des Alg 1 liegt nahe.
Woher willst du wissen wie lange ich arbeitslos bin ?
Ich bekomme außerdem Alg II !
das letzte mal vorm Juni war ich im Oktober !
Das ergibt wohl die Untergrenze und damit liegt das Jahr nahe!
Nun mit Alg 2 kann man noch deutlich höhere Anstrengungen von dir erwarten!
Insgesamt bin ich seit August 2009 aus der Lehre raus und seit dem Arbeitssuchend ! Die letzte Beschäftigung in Form einer Probearbeit liegt aber nur rund 6 Monate zurück, wenn ich nur 1 Jahr arbeitslos wäre würden die mich monatlich bestellen, so wie die es früher auch machten !
Na ja, es ist nichts worauf man stolz sein kann......
Habe ich auch (nicht) behauptet !
Da kein Wochenende dazwischen liegt, ist das wohl in Ordnung.
Da gibt es keine regln solange du nicht erst heuts angeschreiben wirt und morgen den termin hast!
Leider ja, da sind ja noch einige wenige Tage dazwischen
Gut das es nicht einen Tag früher ist, da habe ich nämlich einen Vorstellungstermin !
Wenn Du Leistungen beziehst, ist das Jobcenter Dein Arbeitgeber!
Man könnte Dich theoretisch sogar anrufen und kurzristig einbestellen, wenn es etwas Dringendes ist.
Also ab zum Termin!
Einmal kam auch ein Brief am Termintag, und da riefen die an und wollten wissen wo ich bin !