Termin beim JobCenter war nicht wahrgenommen?

13 Antworten

Geplatzte Termine werden von Seiten der Jobcenter ausnahmslos mit Sanktionen belegt. Dein Arbeitslosengeld II kann für 3 Monate um zehn/zwanzig/dreißig Prozent oder komplett gekürzt werden. Hängt vom Sachbearbeiter ab. 

Sofort anrufen, sich entschuldigen und um einen neuen Termin bitten! Vielleicht macht er/sie eine Ausnahme, das kann ich nicht wissen.

... stimmt, laut Ergänzung wurde er nicht wahr genommen.

Ich glaube da geht es vielen ähnlich und teilweise schlimmer. Offiziell bräuchtest du eine Krankschreibung, dich nach 2 Tagen noch rückwirkend krank schreiben zu lassen könnte aber schwierig werden. Du kannst aber mal versuchen mit deinem Sachbearbeiter zu reden, viele haben da Verständnis, wenn es nicht andauernd vorkommt. Wenn es die erste verpasste Vorladung ist musst du meistens auch keine Sanktionen fürchten.

Wenn das kein Fakebeitrag ist, dann bist Du eine Person, die es zu veranworten hat, daß ein Großteil der Bevölkerung ALG-2-Empfänger als faul und als Sozialabzocker ansehen, die die hart erarbeiteten Steuergelder verprassen.

Für unter 25-jährige kann schon beim ersten Pflichtverstoß der Regelsatz völlig gestrichen werden (die Unterkunftskosten werden weiterhin bezahlt); beim nächsten Pflichtverstoß kann die Leistung völlig eingestellt werden (§ 31a (2) i. V. m. § 22 SGB-II).

Davon sollte auch Gebrauch gemacht werden.

Laury95  24.03.2017, 22:43

Du hast keine Ahnung, zitierst aber Gesetzestexte.

Bei Einladungen gibt es eine 10 Prozent-Sanktion, diese wird dann immer um 10 Prozent weiter gestapelt, je mehr Terminen man unentschuldigt fernbleibt.

Was du da zitierst, gilt nur für u25, die z.B. eine Maßnahmezuweisung bekommen und an der Maßnahme nicht teilnehmen, dann wird der Regelsatz um 100 Prozent gestrichen und nur noch die Miete gezahlt.

Bei Terminen, wie bei dieser Frage, gibt es eine 10 Prozent Sanktion.

Mach dem FS also nicht unnütz Angst!

Was ist daran so schlimm, mal traurig zu sein, nicht aufstehen zu können.. Das hatte jeder schon mal und ist deswegen z.B. später zur Arbeit gekommen. Wo ist dein Problem??

markusher  24.03.2017, 23:45
@Laury95

du hast keine ahnung. natürlich gibt es beim ersten verstoß für u25 eine 100% sanktion. wo lebst du denn? es gibt keine stappelung in 10% schritten. deine antwort ist falsch.

beangato  05.05.2017, 09:17
@markusher

@markusher

DEIN Kommentar ist falsch.

Dagegen bleibt die erstmalige Verletzung von Meldepflichten bei ALG II-Empfängern unter 25 Jahren folgenlos.

Erst bei wiederholter Pflichtverletzung kommt es zu Sanktionen. Wie in den sonstigen Fällen werden die Regelbezüge mit jeder begangenen Pflichtwidrigkeit jeweils in Schritten von 10% gekürzt.

http://www.hartziv.org/hartz-iv-sanktionen.html

Laury95  05.05.2017, 15:16
@beangato

Genau, beangato. Aber bleibt die erste Pflichtverletzung wirklich folgenlos? Also kann u25 einen Termin sausen lassen, ohne eine Sanktion zu bekommen?

beangato  17.05.2017, 00:01
@Laury95

Sorry für die späte Antwort.

Das weiß ich nicht- war noch nie in so einer Lage.

Da hilft alles nichts, da musst Du den/die Sachbearbeiter/in anrufen und einen neuen Termin ausmachen.

Je nachdem wie oft das schon vorgekommen ist?
wird sie Dir einen Folgetermin schicken.
Ob eine Sanktion vorgenommen wird, wird die/der Sachbearbeiterin nach Ermessen entscheiden.

Wenn Du aber jetzt erzählst, das Du aus gesundheitlichen Gründen nicht hingegangen bist, wird sie/er ein Attest fordern - sollte der/die Sachbearbeiter/in konsequent sein. Und Du hättest den Termin telefonisch absagen können! Das kommt erschwerend noch dazu.

Ich wäre ehrlich, aber wegen dem fehlenden Attest bist du in ungünstiger Position.

Ich hätte wohl angerufen und hätte gesagt, das ich den Termin versäumt habe, weil ich den Termin falsch notiert habe, hätte um Entschuldigung gebeten und freundlichst um einen neuen Termin gebeten.

Den ohne Attest klingt es unglaubwürdig, zumal Du den Termin auch nicht abgesagt hast (trotz Traurigkeit und Hoffnungslosigkeit!) und es sollte tunlichst nicht nochmal vorkommen.