Wie viel Lautstärke darf ich in meiner Wohnung produzieren?
Ich höre tagsüber (nicht jeden Tag) gerne für eine gewisse Zeitspanne relativ laut Musik über meine Lautsprecheranlage.
Heute bin ich meiner ältere Nachbarin, welche unter mir wohnt, im Hausflur begegnet (ca. 60 Jahre alt).
Sie sprach mich mit unfreundlichem Ton und ernster Miene darauf an, dass sie 1. aus meiner Wohnung "gepolter" und das "Verrücken von Möbelstücken" hört während ich meine Wohnung aufräume und fragte mich, ob das denn sein muss.
Außerdem möchte sie, dass ich den Bass von meiner Soundanlage runter drehe, da sie das "Wummern" in ihrer Wohnung hört.
Darf ich nicht für einen kurzen Zeitraum lauter Musik in meiner Wohnung hören? Und warum beschwert sich jemand darüber, dass in einer Wohnung Stühle oder Tische verschoben werden?
Ich fühle mich jetzt echt Unwohl in meiner Wohnung weil anscheinend jeder Schritt den ich tätige mitgehört wird.
Warum kann sie sich nicht einfach etwas entspannen? Das mit der Musik ist ja eine Sache, aber das mit den Möblen.. Naja, ich weiß nicht.
11 Antworten
Nicht wirklich. Zimmerlautstärke ist angesagt, wenn der Nachbar gestört wird. Laute Musik ist nun mal vermeidbar.
Gesetzlich gibt es keine Definition von Zimmerlautstärke. Es ist rechtlich also nicht genau festgelegt, was das eigentlich ist. Im Allgemeinen und nach dem größten Teil der gängigen Rechtsprechung bedeutet es, dass Mieter bei dem vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache nicht durch laute Geräusche der Nachbarn beeinträchtigt werden.
Doch auch außerhalb dieser Zeiten haben Mieter aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zwar darf jeder Fernseher, Stereoanlage und ähnliche Tongeräte grundsätzlich rund um die Uhr nutzen.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wann der Nachbar Musik hören darf. Allerdings muss er dabei immer die Zimmerlautstärke einhalten.
Das bedeutet, dass Geräusche aus Stereoanlage, Fernseher und ähnlichen Tonwiedergabegeräten beim Nachbarn nicht oder nur unwesentlich zu hören sein dürfen. Folglich stellte laute Musik vom Nachbarn auch tagsüber eine Ruhestörung dar.
Na ja, wegen dem Stühle verrücken kann sie nichts haben. Denn das gehört zum Putzen dazu.
Aber wegen der lauten Musik darf sie sich beschweren, denn die darfst Du nur auf Zimmerlautsrärke hören, so daß andere nicht belästigt werden.
Sollte es lauter sein, dann besorge Dir einen Kopfhörer.
Das ist übrigends auch der Grund weshalb ich ein Haus habe daß ich mit meiner Familie alleine bewohne. Da kann mir niemand was sagen.
In einem MFH mußt Du Dich halt anpassen, wenn Du keinen Ärger willst.
Exakt so viel, dass sich andere nicht gestört fühlen. :o)
Die gesetzlichen Ruhezeiten (Nachtruhe 22-6 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig) sind grundsätzlich einzuhalten, wenn sich jemand gestört fühlt. Gleiches gilt für eine in der Hausordnung festgelegte Mittagsruhe (i.d.R. 13-15 Uhr).
Generell gilt aber, dass Du max. in Zimmerlautstärke Musik hören darfst.
Die einzige Ausnahme betrifft Hausmusik, denn diese ist werktäglich für je 2 Stunden erlaubt. Und da ist es egal, ob Du Akustikgitarre oder Posaune spielst. Das müssen die Nachbarn aushalten lernen.
Was "Möbelrücken" betrifft, so kann ich das verstehen, wenn es sich um einen Holz- oder Laminatboden handelt und der Trittschall besonders hoch ist. Zumindest in den Ruhezeiten solltest Du dann nicht unbedingt wischen und saugen und dabei Tische und Stühle hin- und herrücken.
Die nachbarn darfst du mit deiner Musik nicht Belästigen, das ist leider so
Besorge dir Kopfhörer am besten Richtig Gute Over Ears für zu Hause dann störst du niemanden mehr