Wie viel euro müsste ich bezahlen wenn ich beim skaten in Parkhäusern vonder Polizei erwischt werde?
Moin ich wollte demnächst zum Parkhaus meines vertrauens gehen und dort skaten.Nur ein paar meiner Freunde wurden dort schonmal vom Ordnungsamt abgefangen und jetzt wollte ich fragen wie viel ich bezahlen müsste wenn mich das Ordnungsamt/Polizei dort erwischt.
7 Antworten
Das kommt in aller erster linie darauf an ob das parkhaus öffentlich ist oder nicht, je nachdem könnte es sich dabei um hausfriedensbruch handeln, und das ist dann ein größeres delikt.
in der praxis bekommt man allerdings höchstens einen platzverweis, vorallem wenn es sich um das erste mal handelt.
ansonsten wäre ein hausverbot denkbar.
In der Regel wohl erst mal gar nichts. Gibt -sofern die Polizei oder das Ordnungsamt kommt- einen Platzverweis und ansonsten seitens des Betreibers Hausverbot.
Kann im Worst Case sofort, spätestens jedoch im Wiederholungsfall, ernste Folgen haben, da es sich hierbei bereits um Hausfriedensbruch handelt:
StGB § 123 - Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Üblicherweise wird zuerst nur eine Geldstrafe verhängt.
Grundlegend gar nichts. Parkhäuser sind Eigentum, demnach kannst du höchstens vom Eigentümer einen Platzverweis und oder Hausverbot bekommen.
Was anderes ist es natürlich wenn Sachbeschädigung dazu kommt, oder ihr durch "Umbauten" in den Straßenverkehr eingreift. Das kann Kosten sowie eine Anzeige nach sich ziehen.
Nichts. Das Parkhaus ist Privat, solange der Eigentümer nichts dagegen hat, kann das Ordnungsamt nix sagen
Parkhäuser sind Eigentum.
Auch öffentliche Parkhäuser gehören jemandem, nämlich im Allgemeinen der Kommune.