Wie viel bekomme ich maximal von meiner Steuer zurück?
Hallo,
ich bin Student und habe im Jahr 2015 Lohnsteuer und Soli gezahlt, bin allerdings noch unter dem Freibetrag, bekomme also die kompletten bezahlten Steuern auf jeden Fall wieder. Wie sieht es jetzt aus, wenn ich meine kosten für die Bewerbungen und Fahrtwege zur Arbeit und meinen Laptop den ich mir fürs Studium zugelegt habe absetze?
Bekomme ich dennoch nur die gezahlten zurück?
Als fikives Beispiel: Ich habe an Steuern sagen wir insgesamt 100 € gezahlt, setze nun noch das oben gennante mit ab, bekomme ich dann trotzdem nur die 100€ wieder oder mehr?
6 Antworten
Hallo,
die komplett bezahlten Steuern bekommst du nicht zurück. Du kannst aber Arbeitswege, Studienmaterial, das Notebook, den Fahrtweg, das Essen mit Dozenten, auch Unterkunft und Fahrtwege, sowie über 8 Stunden außer Haus mit Verpflegung absetzen. Bücher, Skripte und sonstiges Lernmaterial auch, sowie Ausflüge, wenn die beruflich orientiert sind ebenfalls. Auch kannst du Lernen mit einem Freund, der z.B. 100 km entfernt wohnst die Fahrtkosten absetzen! Hast du mehr an Steuern abzusetzen, als du gezahlt hast, könntest du im nächsten Jahr einen sog. Verlustausgleich evtl. geltend machen. Auch sind Arztbesuche, auch beim Heilpraktiker, oder falls du einen Hund hast, sogar Tierarztkosten (keine Medikamente) sondern die Untersuchung absetzbar. Nur zur Info, ist ja wahrscheinlich nicht gegeben. Oftmals bieten Steuerberater für wenig Geld für Studenten einen minimalen Preis. Hier würde ich mal bei einem Steuerberater erkundigen, was die Steuererklärung kosten würde. Für wenig Geld beim Steuerberater, z.B. 50 bis 70 Euro holen die ganz viel Geld raus. Danach kann man das auch allein machen.
LG Shoshin
Hallo, das mit dem Grundfreibetrag ist vor ca. 2-3 Jahren aufgehoben worden, den gibt es gar nicht mehr!!!!
Wo soll das gewesen sein? In Deutschland jedenfalls nicht, denn der Grundfreibetrag wurde in den vergangenen Jahren sogar stetig erhöht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland)
Und falls du Wikipedia mißtraust: Den Grundfreibetrag findest du in § 32 a Einkommensteuergesetz.
Hallo, ich kenne mich mit Steuern überhaupt nicht aus, aber ich kann lesen, Natürlich musste ich bei den steuerlichen Ausgaben das Gehalt meiner Tochter herunter rechnen als Dipl- Rechtspflegerin mit den ein- und ausgaben. Damalig übrig geblieben 7800 €. Der Betrag hatte sich dann erhöht. Und in der Tat im letzten Jahr der Ausbildung, musste der Nachweis nicht mehr erbracht werden. Zudem man kann natürlich nicht mehr absetzen als man bezahlt, aber auf das nächste Jahr übertragen.
Nein, überhaupt nicht kenne ich mich mit Steuern aus, ich komme aus dem medizinischen Fachbereich, aber ich kann lesen ;-)
LG Shoshin
Erstmal bekommst Du nur maximal das zurück, was Du auch gezahlt hast.
Wenn Du mehr an relevanten Ausgaben hattest, als Du überhaupt verdient hast, also quasi Verlust gemacht hast, dann kannst Du vom Finanzamt einen sogenannten Verlustvortrag bescheinigt bekommen, den Du in Folgejahren dann ansetzen kannst. Dazu musst Du mit Deinem zu versteuernden Einkommen allerdings nicht nur unter dem Freibetrag liegen, sondern sogar unter Null.
Bekomme ich dennoch nur die gezahlten zurück?
Das Finanzamt verteilt keine verspäteten Weihnachtsgeschenke.
Wenn die Werbungskosten allerdings größer sein sollten als der Gesamtbetrag der Einkünfte entsteht ein Verlustvortrag.
du bekommst nicht mehr zurück, als du gezahlt hast.
Du bekommst max. das zurück was du bezahlt hast.
Wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2015 waren das 8472 €) liegt, dann schon, und das meint der Fragesteller wahrscheinlich, wenn er schreibt: