Wie viele Stunden pro Urlaubstag habe ich?

4 Antworten

Die Berechnung des Urlaubsentgelts ist im Bundesurlaubsgesetz BurlG § 11 "Urlaubsentgelt" klar geregelt:

Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen [Anmerk.: Hervorhebung durch mich] vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

Du hast also pro Urlaubstag dasjenige an Urlaubsentgelt zu erhalten, was Du in den letzten 13 Wochen durchschnittlich arbeitstäglich verdient hast; also:

Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen ./. Anzahl der Arbeitstage der letzten 13 Wochen = Urlaubsentgelt je Urlaubstag

Der Arbeitgeber darf nicht von irgendwelchen theoretischen/fiktiven durchschnittlichen Tagesarbeitsstunden ausgehen.

Entgegen der oben genannten Bestimmung sind Überstunden dann mit zu berücksichtigen, wenn sie dauerhaft und regelmäßig angefallen sind, vom Arbeitgeber angeordnet wurden oder in der Zeit des Urlaubs auch anfallen würden, wenn Du keinen Urlaub hättest.

Um bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag auf 100 Stunden im Monat zu kommen, musst du durchschnittlich 3 Tage pro Woche arbeiten (100 : 8 Std : 4,35 Wo. = 2,87).

Das entspricht anteilig bei Mindesturlaub (20UT bei 5-Tage-Woche) 12 Tagen (20:5x3). Bekommst du mehr als den gesetzl. Mindesturlaub?

Wieso soll dir ein Urlaubstag mit 5 Studen berechnet werden, wenn ein regulärer Arbeitstag 8 Stunden dauert? Lass dir das bitte mal genau vorrechnen und dir gesetzlichen Bestimmungen dazu zeigen. Dann kannst du das von einem Anwalt prüfen lassen.

Das Urlaubsgesetz besagt, dass du 4 Wochen Urlaub hast.

Dabei wird die WOCHE genau so gezählt, als ob du gearbeitet hättest.

Mit den täglichen Arbeitsstunden hat das nichts zu tun.

MAUSVONKIND 
Fragesteller
 10.08.2017, 14:54

Also berechnen die das jetzt richtig? Ich arbeite mal 3 mal 4 Tage in der Woche so das ich im Monat auf 100 Std. komme . Ich gehe auch mal 5 Tage in der Woche arbeiten und hab dann auch mal eine Woche frei. Für mich war es logisch , dass ich 14x 8 Std. Urlaub im Jahr habe. Jetzt sagen die nach Teilzeitgesetz  wären es nur 14x5 Std. ich versteh dass nicht... wie kann ich das genau berechen, da ich ja nicht kontinuierlich 5Tage/Woche arbeite 

DerHans  10.08.2017, 16:23
@MAUSVONKIND

Wie gesagt der Anspruch wird in Wochen bemessen.

Dabei geht es dann danach, wie du durchschnittlich in den Wochen eingesetzt warst.

Familiengerd  11.08.2017, 14:04

Hier geht es aber nicht um die Höhe des Urlaubsanspruchs, sondern um die Berechnung des Urlaubsentgelts - und das kann etwas schwieriger werden, wenn es unregelmäßige Arbeitszeiten/-dauer gibt!

DerHans  11.08.2017, 14:13
@Familiengerd

Das kann ja nur aus dem Durchschnitt der bisher geleisteten Wochen berechnet werden? 

Familiengerd  11.08.2017, 14:21
@DerHans

... aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub; daraus ergibt sich die urlaubstägliche Entgelthöhe.

Und das hat mit der Höhe des Urlaubsanspruchs nichts zu tun.

Hallo,

es ist natürlich schwierig zu berechnen, wenn man mal eine Woche 5 Tage arbeitet und mal eine Woche gar nicht.

Wenn man von 5 Stunden ausgeht, würde bei 100 Monatsstunden ja auch eine 5-Tage-Woche vorausgesetzt. Dann stehen dir auch allerwenigstens 20 Tage Urlaub zu, das wäre bei 5-Tage-Woche das gesetzliche Minimum. Dann wäre es korrekt, dass für eine Woche Urlaub 5 Tage zu je 5 Stunden gerechnet werden.

Du könntest trotzdem 3x8 Stunden pro Woche arbeiten... erarbeitest an 3 Tagen Überstunden, die an den anderen beiden Tagen Freizeitausgleich ergeben.

Wenn man aber von 100 Monatsstunden bei einem 8 Stundentag ausgeht, sind das 3 Tage pro Woche. Dann müsste dir für eine Woche Urlaub 3 Tage zu je 8 Stunden Urlaub genommen werden und dann wären 14 Tage Jahresurlaub ok und sogar über dem gesetzlichen Minimum.

14 Urlaubstage bei 3 Tage-Woche würden 23 Urlaubstagen bei 5 Tage-Woche entsprechen. Wenn sie 5-Tage-Woche rechnen wollen, würde ich also dann auf korrekte Umrechnung und 23 Tage Urlaub bestehen.

LG, Chris

Familiengerd  11.08.2017, 14:06

Warum solche umständlichen Überlegungen, wenn die Frage des Urlaubsentgelts - denn darum geht es in der Frage, nicht um die Höhe des Urlaubsanspruchs!! - im Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 11 "Urlaubsentgelt" Abs. 1 klar geregelt ist??