Wie stellt das Grundgesetz die Gewaltenteilung sicher?

3 Antworten

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Zufolge der Tatsache, daß hierzulande bestimmte nachstehend notierte Gesetze verabschiedet worden sind, wonach es derzeit in Deutschland keine von der Legislativen sowie der Exekutiven unabhängige richterliche Gewalt gibt, ist Deutschland kein Rechtsstaat, wie dies der Europäische Gerichtshof in einem Urteil festgestellt hat:

https://www.anti-spiegel.ru/2019/urteil-des-europaeischen-gerichtshofes-justiz-in-deutschland-ist-nicht-unabhaengig/

http://www.institut-fuer-menschenrechte.eu/deutschland-ist-kein-rechtsstaat/

https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/

Die Paragraphen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes im Wortlaut:

https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__146.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__147.html

Woher ich das weiß:Recherche
PatrickLassan  31.08.2020, 20:14

§§ 146, 147 GV beziehen sich auf Staatsanwälte, nicht auf Richter.

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Rizini  31.08.2020, 20:17
@PatrickLassan

Sofern ein Staatsanwalt gemäß den o. g. Paragraphen gehindert wird, vor Gericht Klage einzureichen, vermag kein Richter in dieser Sache ein Urteil zu sprechen.

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PatrickLassan  31.08.2020, 20:41
@Rizini

In dem Urteil geht es um die Ausstellung von Haftbefehlen, und die werden in der Regel von Richtern ausgestellt.

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Boltze  31.08.2020, 20:21

Es gibt keine solche Entscheidung des EuGH. Und im Übrigen sind die Staatsgewalten nie völlig unabhängig voneinander. Sie müssen sich ja bei Bedarf gegenseitig Grenzen setzen.

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dataways  31.08.2020, 20:53

Anti-Spiegel Leser wissen weniger.

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Indem Jede wichtige Aufgabe von wem anders ausgeführt wird. Dann können sich die einzelnen Teile der Macht gegenseitig auf die Finger schauen. Oder auf die Finger hauen. Theoretisch.

Nein, die unabhängigen Gerichte urteilen über den Gesetzeszustand..