Wie steht ihr zum Thema Besc*neidung bei kleinen Jungs? Und wie geht ihr damit um?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Nur mit Zustimmung des betroffenen im volljährigen alter. 69%
Besc*neidung weiterhin erlaubt lassen 31%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nur mit Zustimmung des betroffenen im volljährigen alter.

Bei mir wurde das im jungen Alter gemacht, ohne meine Mitbestimmung.

Mein Vater fand das einfach sauberer und damit war die Sache geregelt.

Ich bin immernoch traurig darüber und manchmal auch richtig sauer.

Bin jetzt 17 und ich habe mich dadurch ehrlich gesagt immer anders gefühlt, weil bei meinen Kumpels in der Kabine nach dem Fußball und so sah es ja immer anders aus, weil die net beschnitten waren.

Man fühlt sich no joke einfach komisch, weil alle anderen Freunde nicht beschnitten sind.

Freundin hat es bis jetzt net gejuckt.

Aber ich bin trotzdem noch enttäuscht dass das bei mir einfach so gemacht wurde.

Das einzige was ich machen kann, ist wenn ich mal Kinder habe sie nicht beschneiden zu lassen.

LG

abooooooo

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

NightstickerV7 
Fragesteller
 28.02.2024, 21:36

Bei mir war es medizinisch bedingt. Bin aber trotzdem traurig darüber aber immerhin war es nicht einfach so.

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abooooooooo  29.02.2024, 10:41
@NightstickerV7

Ja manchmal ist sowas notwendig wie bei einer vorhautverengung.

Bei mir hat es halt einfach mein Vater entschieden, weil er das wollte. notwendig war es nicht.

Sowas sollte man verbieten. Ich konnte mich dagegen nicht wehren. Deshalb sollte man in Deutschland das regeln, dass man bis zum 18 Geburtstag wartet und der Betroffene selbst entscheidet.

LG

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jungerboy13und1  16.03.2024, 18:33

Das heisst also, alle die nicht beschnitten sind, sind unsauber??????

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Nur mit Zustimmung des betroffenen im volljährigen alter.

Das ist einfach etwas, worüber kein anderer außer der Betroffene selbst, zu entscheiden hat


abooooooooo  28.02.2024, 18:23

Richtig man 🥹🥲

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Nur mit Zustimmung des betroffenen im volljährigen alter.

Das sollte bei Jugendlichen grundsätzlich verboten und auch aus religiösen Gründen in Deutschland nicht erlaubt sein.

Nur Volljährige sollten selbstbestimmt darüber für sich frei entscheiden können.

Nur mit Zustimmung des betroffenen im volljährigen alter.

Ohne Zustimmung ist eigentlich der Straftatbestand der schweren Körperverletzung (§226 StGB) erfüllt, weil die Beschneidung eine Behinderung des Fortpflanzungsapparats hervorruft und nicht rückgängig gemacht werden kann.

Nur mit Zustimmung des betroffenen im volljährigen alter.

Solange es keine medizinische Notwendigkeit ist es eine Körperverletzung.

Es wird auch nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt, da es die Religionsfreiheit des Kindes einschränkt und man nur für sich selbst Religionsfreiheit beanspruchen kann.

Religionsfreiheit erlaubt nicht, etwas anderen Leuten anzutun.