Wie sieht es rechtlich aus wenn jemand bei Kleinanzeigen in der Beschreibung keinen Rücktausch ausschließt und der Käufer es dann fordert?

5 Antworten

Rechtlich hat der nichts zu melden, außer der Artikel ist nachweislich falsch oder mangelhaft und dies wurde verschwiegen. Sozial....blocken und ignorieren, keine Lebenszeit mit Debatten verschwenden, wenn alles seine Ordnung hatte.

Wenn die Sache Mängel hat, hat er Rechte, sonst nicht.

Bei einem Privatverkauf gibt's generell kein Umtausch oder Rückgaberecht


miezepussi  05.07.2025, 07:41

Es seindenn, die Ware entspricht nicht der Beschreibung

Es gibt kein Recht auf Rückgabe, sowas müsste im Vorfeld freiwillig angeboten werden.

wenn die beschreibung falsch war - oder des produkt eben nicht der beschreibung entspricht, dann hat er nen rechtlichen hebel. wenn ers einfach nimmer will, die größe nicht passt usw - dann hat er keine rechte.