Käufer will vom Kauf zurück treten?

4 Antworten

Privatverkauf, war jemand außer dir vor Ort?

Dann hast du eher gute Chancen, Rückgabe gibt es beim Privatverkauf nur wenn der Artikel anders wie beschrieben ist.

Da we sogar noch vor Ort getestet hat, ist der Punkt fast ausgeschlossen.

Bei so teuren Verkäufen das nächste Mal am besten Kaufvertrag aufsetzen mit gekauft wie gesehen.

Die Tipps wie beim nächsten Mal "gekauft wie gesehen" kannst Du getrost vergessen.

Du musst in der Verkaufsanzeige nur eine ehrliche Beschreibung der Ware (mit allen Mängeln) angeben, und dann mit einer rechtlich wirksamen Formulierung die Gewährleistung ausschließen.

Rückgabe und Garantie musst Du gar nicht ausschließen, weil es diese Rechte beim Verkauf von Privat an Privat sowieso nicht gibt.

Weise den Käufer auf den Ausschluss der Gewährleistung hin, und dass er das Rad bei Abholung geprüft hat, und es bei Verkauf von P an P kein Rückgaberecht gibt. Und dann ignorierst Du den Herrn einfach.

Vier Stunden später meldete er sich, er habe beim fahren doch Mängel festgestellt und wolle das Rad nun wieder zurück geben

Rückgaberecht gibt es nicht, selbst wenn Mängel vorhanden wären.

Jetzt droht er mit rechtlichen Schritten.

Soll er mal machen

Hat er rechtlich da eine Chance?

Nein

Er hat kein Rückgaberecht.

Jetzt droht er mit rechtlichen Schritten.

Typische Aussage von dummen Leute die am Ende gar nichts machen.