Wie Privatrecht und öffentliches Recht unterscheiden?
Liebe Community,
Ich habe das Prinzip der Beiden zwar verstanden (in PRecht ist das Verhältnis Bürger-Bürger in ÖRecht Staat-Bürger, dabei ist die Allgemeinheit betroffen) aber zB bei dem Fall: Die Stadt verlangt von Frau meier Hundesteuer, eigentlich würde ich das dem Privatrecht zuordnen aber Steuerrecht gehört zu ÖRecht. Also, meine Frage wie unterscheidet man jetzt bei Fällen und wozu gehört dieser Fall?
4 Antworten
Ist die Stadt ein Bürger? Handelt Frau Meier die Höhe der Hundesteuer mit der Stadt aus? Kann Frau Meier frei entscheiden, ob sie Hundesteuer zahlen will oder doch lieber nicht?
Nein? Wie kommst Du dann auf Privatrecht?
Ein wichtiger Unterschied ist die Anspruchsgrundlage. Das öffentliche Recht basiert auf Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen, die von einer Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Kreis, Land oder Bund) erlassen und durchgesetzt werden. Das private Recht basiert auf einer vertraglichen Grundlage, wobei der Vertragspartner auch eine Gebietskörperschaft sein kann (z. B. Kaufvertrag der Stadt über Büromaterial, Arbeitsvertrag der Stadtbeschäftigten).
Steuerrecht kann nicht mehr öffentlich rechtlich sein, weil die Steuern subordinationsrechtlich festgesetzt und verlangt werden.
Privatrecht: Bürger gegen Bürger
Öffentliches Recht: Staat gegen Bürger / Bürger gegen Staat