Wie lange muss ich auf den Bus warten, wenn viel Schnee liegt?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Müssen die Eltern die Fahrt zur Schule gewährleisten ?

In verbindung mit Wettereinflüssen, Streiks im ÖPNV und anderen Dingen steht diese Fragestellung nicht selten vor Eltern und Erziehungsberechtigten.

Ich denke es geht hier nicht darum "X-beliebige" Meinungen wiederzugeben. Mit einem "Ja", oder "Nein" ist einem Fragesteller / einer Fragestellerin nicht konkret geholfen.

Mein Hinweis:

Unterricht bei "außergewöhnlichen Umständen"

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schülerinnen und Schüler,

da wir an die Vorgaben unseres Dienstherrn gebunden sind (§ 33 Abs. 5 übergeordnete Schulordnung), müssen wir auch unter widrigen Umständen ein schulisches Angebot bereit halten.

Sie müssen als Eltern entscheiden, ob Ihrem Kind der Schulweg zumutbar ist.

Der Gesetzgeber hat diese Entscheidung bewusst in Elternhand gegeben, weil es für Schulen unmöglich ist, die konkrete Verkehrslage bei Ihnen vor Ort einzuschätzen.

Sind die Kinder in der Schule, entscheiden wir, mit der folgenden Regelung, die im Benehmen mit dem Schulelternbeirat und der Schülervertretung aufgestellt wurde.

„Falls durch außergewöhnliche Umstände, die im Laufe der Unterrichtszeit eintreffen, der Rücktransport der SchülerInnen mit dem öffentlichen Nahverkehr zu den Wohnorten im Einzugsgebiet zu erheblicher Gefährdung führt und zunehmend unzumutbar wird, kann die Schulleitung einen früheren Unterrichtsschluss veranlassen, wenn dadurch die SchülerInnen voraussichtlich unter Vermeidung außergewöhnlicher Gefahren nach Hause gelangen können.

Sollte ein Rücktransport nicht mehr möglich sein, stellt die Schule die Aufsicht sicher.“

In dem Fall, dass uns schon am Vortag bekannt ist, dass ein Schülertransport seitens der Verkehrsbetriebe nicht gewährleistet wird, werden wir Ihnen dieses bekannt geben.

Die übergreifende Schulordnung sagt in §33 Absatz 5 aus:

"Erschweren außergewöhnliche Umstände den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.

Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit darüber unterrichtet werden.

Die Grundsätze regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulelternbeirat (§ 40 Abs. 5 Nr. 8 SchulG) und der Vertretung für Schülerinnen und Schüler."

Ich denke das ist eine grundlegende Antwort, die nicht weiter kommentiert werden muss von mir.

Mit freundlichen Grüßen Michael

Ich wüsste nicht, dass es dazu eine Rechtssprechung gibt...wie wäre es, wenn ihr das mal konkret im Sekretariat nachfragt?? Die meisten Rektoren haben da durchaus realistische Vorstellungen, bei uns war es eine halbe Stunde

CZERO  21.12.2010, 17:36

wäre auch zu schön lol. :-) Der Tenor wäre lustig ^^

Auf den Fahrplan steht eine Telefonnummer, einfach mal Anrufen und Fragen ob noch ein Bus kommt,dann braucht mann gar nicht Warten ,den die Leitstelle steht in Verbindung mit Ihren Fahrpersonal .

du glaubst doch nicht im ernst, dass so etwas gesetzlich geregelt ist..!!

Da gibt es kaum eine Rechtslage.

Früher aufstehen und einen früheren Bus nehmen. Wenn der zu spät ist, kommst Du noch immer pünktlich.

Das Wetter ist keine Ausrede.

mac82  21.12.2010, 18:07

und wenn der frühere bus nicht kommt? ansich hast du recht, aber man kann nicht immer der höheren gewalt ausweichen...wenn ich zur arbeit fahre und auf ner autobahn im stau lande, dann nutzt mit alles früher los gefahrene nix mehr...und ganz ehrlich, in der schule wäre ich deswegen auch nicht noch früher aufgestanden, davon geht die welt nicht unter...p.s. es gibt allerdings tatsächlich eine 'regelung' wegen bus und schule, man muss weder unbegrenzt warten noch 10 stunden früher aufstehen...was aber nicht heißt, dass nun zufällig 3 wochen lang kein bus kam ;)