Wie lange kann man Kindergeld bei Wartesemestern bekommen?
Hi, ich bin nun fast ein Semester im Wartesemester und bekomme mit Ablehnungsbescheid momentan weiterhin Kindergeld. nun möchte ich aber noch ein weiteres Jahr pausieren. Nun zu meiner Frage: ich würde mich nun einfach nochmal bewerben und abgelehnt werden, den ablehnungsbescheid wieder der Familienkasse zukommen lassen und weiter Kindergeld bekommen. Geht das? und wenn ja wie lange? Theoretisch müsste es ja so bis ich 25 Jahre bin funktionieren (natürlich nicht meine absicht :D) aber praktisch kann ich mir nicht vorstellen, dass man damit durchkommt. gibt es da irgend eine Regelung? GIlt das dann auch für den Unterhalt?
Danke schon Mal für die Antworten :)
2 Antworten
Kopiert bei: nach-dem-studium.de ....
Wenn du für längere Zeit keine Ausbildung oder kein Studium antrittst, zum Beispiel aufgrund einer "Zwangspause" durch Wartesemester, solltest du dich frühzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Dort wirst du als „Ausbildung suchend“ verzeichnet - ein Begriff der deinen Status als „Studienplatz suchend“ einschließt. Andernfalls gefährdest du deinen Anspruch auf Kindergeld.
Während dieser Zeit als "Ausbildung suchender" musst du Bemühung nachweisen, dass du wirklich ein Ausbildungsverhältnis suchst. Wenn dir beispielsweise nachgewiesen werden kann, dass du bewusst auf einen Studienplatz verzichtet hast, kann die Familienkasse das ausbezahlte Kindergeld von deinen Eltern rückwirkend zurückverlangen.
Nein, im Prinzip steht doch überall, das das Geld Entfällt, wenn man sich nicht Bemüht.
das ist ja aber keine antwort auf meine Frage: die "Bemühungen" könnte ich ja weiter nachweisen, nur könnte ich dass bis 25 theoretisch durchziehen, immer bewerbungen zu schreiben wo ich weiß abgelehnt zu werden?
Folgendes sagt die Bundesanstalt für Arbeit..
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate
- ein Studium
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten Freiwilligendienst oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.
Wenn in den vier Monaten nach Schulende kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
ggf. zu Unrecht bezogenes Kindergeld muß zurückgezahlt werden
das ist ja aber keine antwort auf meine Frage: die "Bemühungen" könnte ich ja weiter nachweisen, nur könnte ich dass bis 25 theoretisch durchziehen, immer bewerbungen zu schreiben wo ich weiß abgelehnt zu werden?
es besteht aber ein Unterschied zwischen dem ,was Du meinst ist eine Bemühung und was eine echte Bemühung ist :)) wenn Du Dich zwanzigmal bei einem Ausbildungsbetrieb bewirbst, Du nicht dessen Mindestvoraussetzungen erfüllst ist das auch für den extremsten Idioten keine ernsthafte Bemühung einen Dir angemessenen Ausbildungsplatz zu erhalten
und genau das ist ja meine Frage: formal ist es nämlich genau das selbe, ich muss einfach nur einen ablehnungsbescheid schicken und schon gibts weiter kindergeld...naja ich seh schon hier kann nicht geholfen werden :D
kopiert bei kindergeld.org:
Zeitraum der Stellensuche nach der schulischen BildungSollte das volljährige Kind auf Arbeitsplatzsuche und arbeitslos gemeldet sein, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Befinden sich die volljährigen Kinder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, so kann das Kindergeld sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Hier muss jedoch stetig die Erfolglosigkeit der Bemühungen, einen Ausbildungsplatz zu finden, nachgewiesen werden.
alle seite sagen was anderes ich bin mir total unsicher :D