Kindergeld volljährig abgelehnt

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Das Kindergeld würde ihr nur durch den Antrag auf Abzweigung zustehen,wenn sie keinen Unterhalt in Höhe von min.dem Kindergeld bekommen würde,hier also 184 € !

Da du Unterhalt zahlst und dieser sicher über den 184 € liegt,musst du den Antrag auf Kindergeld stellen,wenn das Kind nicht mehr im Haushalt eines Elternteils lebt und die Mutter es nicht macht.

Darin kannst du dann auch die Bankverbindung der Tochter angeben,dann bekommt sie es direkt von der Familienkasse überwiesen.

Hat sie denn der Familienkasse überhaupt nachgewiesen ( Schulbescheinigung ) dass sie über das 18 Lebensjahr hinaus noch Anspruch hat ?

Wenn nicht,dann sollte das mit deinem Antrag in Kopie eingereicht werden,dass Kindergeld wird dann bei vorliegen der Anspruchsvoraussetzung bis zu 4 Jahre nachgezahlt.

Tommy21900 
Fragesteller
 15.03.2015, 10:34

Du hast Recht, mein zu zahlender Unterhalt liegt weit über den 184,--€. Das sie noch zur Schule geht hat sie nachgewiesen. Ich hatte mich eh gewundert, weil die Kasse nach Unterhalt von mir und Ihrer Mutter fragte. Ich denke, ich werde da Morgen früh soofrt anrufen. Ich hoffe, die beraten einen vernünftig diesmal, weil diesen Umstand hätten sie ja auch schon meiner Tochter sagen können. Aber vielen Dank, die Antwort macht mir etwas Hoffnung.

isomatte  15.03.2015, 15:52
@Tommy21900

Ich würde an deiner Stelle gar nicht anrufen,sondern gleich den Antrag stellen,wie gesagt,evtl.als Nachweis noch einmal die Schulbescheinigung in Kopie beifügen,das Kindergeld geht ja nicht verloren wenn der Anspruch besteht,wird ja dann bis zu 4 Jahre nachgezahlt !

Den Antrag findest du auch im Internet auf der Seite der Familienkasse der Agentur für Arbeit,den kannst du dir dann ausdrucken.

Das ist wie bei anderen Ämtern auch ( z.B. Jobcenter ),da kann man 10 mal anrufen und bekommt auf Nachfrage mitgeteilt,dass einem nichts zusteht und wenn man dann einmal einen Antrag gestellt hat,dann hat man plötzlich doch einen Anspruch.

Nur ist es in diesem Fall für den berechtigten eine finanzielle Belastung,weil man selbst bei Nachweis des Anspruches erst ab Antragstellung rückwirkend bis zum 1.des Antragsmonats Leistungen nachgezahlt bekommt.

Tommy21900 
Fragesteller
 17.03.2015, 06:40

Vorab an alle, vielen Dank für die Antworten. Habe mich gestern mit der Familiekasse in Verbindung gesetzt und es ist wirklich so, dass mir dieses Geld als Unterhaltszahler zusteht. Auch kann ich bei dem Antrag angeben, dass der Betrag sofort auf das Konto meiner Tochter überwiesen wird. Stelle heute den Antrag, dann soll es zwar einige Wochen dauern, aber sie bekommt das Geld rückwirkend.

Einzig etwas stören tut mich die Tatasache, dass man meine Tochter nicht sofort bei Ihrer Antragsstellung darauf hingewiesen hat.

isomatte  17.03.2015, 14:31
@Tommy21900

Aus den paar Wochen können dann ganz schnell ein paar Monate werden,mit 2 - 3 Monaten würde ich mal rechnen !

Danke dir für deinen Stern !

Kindergeld steht den Erziehungsberechtigten auf Antrag zu. Vielleicht hat die Mutter keinen Antrag mehr gestellt? Ein Erziehungsberechtigter kann einen Abtretungsantrag (Kindergeld wird an das Kind abgetreten) stellen, wenn es nicht mehr im eigenen Haushalt lebt. Das Kind kann nach meiner Kenntnis nicht selbst diesen Antrag stellen. Deine Tochter sollte also die Begründung der Kindergeldkasse gut durchlesen und mit der Mutter sprechen, ob die einen solchen Antrag stellen würde.

Tommy21900 
Fragesteller
 15.03.2015, 10:39

Ihre Mutter wird alles tun, aber sicher nicht das! Sie hat sei gestern übelst beleidigt, weill auch sie gestern wohl einen Brief bekommen hat, dass es kein Kindergeld ab jetzt mehr gibt. Auch wurde meiner Tochter mitgeteilt, dass sie und ihr neuer Mann ja angewisen wären auf das Kindergeld und meinen Unterhalt. Den musste meine Tochter nämlich abgeben bis auf 100,-- €. Ich weiß, meine EX ist krass

angy2001  15.03.2015, 10:46
@Tommy21900

Dann stellt sich halt die Frage, ob du als Vater diesen Abtretungsantrag stellen kannst. Geh doch mal mit der Tochter zur Kindergeldstelle und schaut, welche Mögöichkeiten es da gibt.

Tommy21900 
Fragesteller
 15.03.2015, 11:08
@angy2001

Ja, das werde ich sicher. Wobei ich erstmal anrufe, muss halt Morgen arbeiten. Es muss ja schließlich eine Möglichkeit geben, dass einer von uns beiden dieses Geld bekommt. Das kann ja nicht einfach wegfallen, nur weil sie bei Ihrer Mutter ausgezogen ist. Der Hammer wäre, ihr Mutter würde auch einen neuen Antrag stellen und der würde angenommen. :(

angy2001  15.03.2015, 12:03
@Tommy21900

Deine Tochter hat einen Unterhaltsanspruch an ihre Mutter, der ist mindestens so hoch, wie das Kindergeld ist. Das sollte ihr mal einer sagen, dann wird sie vielleicht eher bereit sein, einen Abtretung an die Tochter zu machen.

isomatte  15.03.2015, 16:02
@Tommy21900

@ Tommy21900

Ab dem 18 Lebensjahr steht dem Kind sein Unterhalt vom nicht mehr in der Wohnung lebenden Elternteil selber zu,da hat das andere Elternteil gar keinen Anspruch mehr darauf.

Das Elternteil kann dann zwar einen angemessenen Betrag für Unterkunft und Verpflegung verlangen,aber das Kindergeld müsste dann mit berücksichtigt werden.

Hier hat sie keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld,weil das Kind ausgezogen ist und gar keinen Unterhalt zahlt,aber dafür du,deshalb kannst du jetzt diesen Anspruch geltend machen.

Außerdem müsste der Unterhalt ab dem 18 Lebensjahr neu berechnet werden,denn ab da werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig und das Kindergeld wird dann voll auf den Unterhaltsanspruch des Kindes angerechnet.

isomatte  15.03.2015, 16:06
@angy2001

Er muss keinen Abzweigungsantrag stellen,sondern einen ganz neuen Antrag und Nachweise über die Zahlung des Unterhalts in Kopie beifügen,weil die Tochter ja nicht bei ihm wohnt,sonst hätte der Antrag und eine Meldebescheinigung ausgereicht !

Die Ablehnung der Familienkasse ist korrekt. Wenn du ihr noch Unterhalt in Hoehe von mindestens dem Kindergeld zahlst, steht ihr das Kindergeld selbst nicht zu, sondern nur dem zahlenden Elternteil und das bist du. Die Mutter hat ebenfalls keinen Anspruch, wenn das Kind nicht mehr bei ihr wohnt.

Du solltest also daher schnellstens einen Antrag auf Kindergeld fuer deine Tochter stellen, das Geld kannst du ihr ja dann mit dem Unterhalt weiter leiten.

Sicher hat sie Anspruch, wenn sie Schülerin ist. Das Ganze müsst ihr mal mit er Familienkasse klären. Am besten hingehen.

Tommy21900 
Fragesteller
 15.03.2015, 10:40

werde da Morgen als allererstes anrufen :)

Koifrau  15.03.2015, 11:30
@Tommy21900

Kann man auch machen. Immer aufschreiben, mit wem man gesprochen hat!

Wenn sie keine Ausbildung macht oder weiter zur Schule geht, entfällt das Kindergeld.

Atzec  15.03.2015, 07:25

Quatsch.