Wie lange ist in Deutschland lebenslänglich?

6 Antworten

meistens leider nur 15 - 17 Jahre, es sei denn es wurde die besondere Schwere festgestellt , dann kann es schon mal was länger dauern.

Es wird viel erzählt darüber, vor allem viel Unsinn.

Lebenslänglich bedeutet zunächst mal mindestens 15 Jahre, das Ende ist in jedem Fall offen. Der Durchnitt in Deutschland liegt über 20 Jahre.

Nach 15 Jahren kann der gefangene den ersten Antrag auf vorzeitige Entlassung gem. § 57a StGB stellen, das ist jedoch in der Regel erfolglos.

Zu einer Veruteilung wegen Mordes für die zwingend lebenslänglich vorgesehen ist kann das verurteilende Gericht auch noch die "Besondere Schwere der Schuld" feststellen. Ist das geschehen so bedeute dass, dass der Gefangene nach 15 Jahren einen Antrag auf Festlegung der Mindestverbüssungsdauer stellen kann. Bei dieser Festlegung kommt in der Regel nichts unter 20 Jahren heraus. Er kann also die Bewährungsentlassun erstmals nach der festgelegten Mindestverbüssungsdauer stellen, was in der Regel ebenfalls erfolglos ist.

Es gibt in Deutschland durchaus Gefangene die schon 30 und mehr Jahre einsitzen, einige davon mit guter Aussicht den Strafvollzug nicht lebend zu verlassen. Einer der Bekanntesten darunter dürfte wohl Jürgen Rösner (Geiselnehmer von Gladbeck) sein, der bereits seit August 1988, also schon gut 33 Jahre, in Haft ist.

Algengruetze  10.01.2023, 04:23

Wie sieht es bei einer Sicherungsverwahrung aus bei besondere Schwere der Schuld, wann greift diese durch? Muss der Häftling dann nach der Mindestverbüßungsdauer eine Entlassung beantragen und erst wenn die Entlassung genehmigt wird kommt die Sicherungsverwahrung? (Schließlich wird bei der Sicherungsverwahrung jedes Jahr die Gefährlichkeit überprüft)

Und wie oft kann eine Entlassung beantragt werden? Frage, weil ich Jura studiere und bald auch das Thema habe.

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Artus01  10.01.2023, 09:02
@Algengruetze

Der Gefangen kann nach der Mindestverbüssungdauer eine Entlassung beantragen, er muss es nicht. Tut er es aber so wird, sollte seinem Antrag stattgegeben werden, gleichzeitig natürlich darüber entschieden ob die Sicherungsverwahrung noch notwendig ist. Es macht auch keinen Sinn jemanden für eine Bewährungszeit in Freiheit für reif zu erachten, ihn dann aber in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Davon dürfte das Bundesverfassungsgericht nicht sehr begeistert sein.

Dies ist alles natürlich möglich da die Bundesländer, z. B. NRW, Gefangenen mit angeordneter Sicherungsverwahrung (eben nicht nur Lebenslängliche) die Möglichkeit bietet bereits während der laufenden Strafhaft in besonderen Abteilungen untergebgacht zu werden. Dort wartet eine reichliches Angebot an therapeutischen Massnahmen auf sie und alles was der Geefangene in dieser Hinsicht tut wird genau Protokoll geführt. Am Ende steht dann die Entscheidung durch die StVK über den Antritt der Sicherungsverwahrung an. Er hat also alle Chancen gar nicht erst in die Sicherungsverwahrung zu müssen. Es wird in den anderen Budesländern ähnlich Vorgehensweisen geben.

Was die Beantragung eine Entlassung angeht so gibt es keine direkten Vorgaben, es wird aber, bei ablehnendem Bescheid, eine Zeit vorgegeben. In der Regel sind das zwei Jahre.

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Nach frühestens 15 Jahren Haft kann ein Antrag auf Aussetzung der Reststrafe gestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzung erfüllt sind, siehe § 57a Strafgesetzbuch. Durchschnittlich 'sitzen' zu lebenslanger Haft Verurteilte aber über 20 Jahre.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__57a.html

In Deutschland bedeutet das MINDESTENS 15 Jahre Haft - nach oben hin offen.

Frühestens nach 15 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlassung auf Bewährung erfolgen.

Wird eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, gibt es anschließend Sicherungsverwahrung. Das ist zwar keine Haft im üblichen Sinn, bedeutet aber trotzdem Freiheitsentzug (und hier nicht selten im wahrsten Sinn des Wortes lebenslänglich)

Artus01  14.12.2021, 17:42
Wird eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, gibt es anschließend Sicherungsverwahrung.

Nein, die besondere schwere der Schul bedeutet nicht automatisch Sicherungsverwahrung. Für die Sicherungsverwahrung gibt es eigenen klare Vorschriften im StGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__66.html

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gri1su  14.12.2021, 18:35
@Artus01

Hast recht, ich hab mich da vertan. Richtig muss es folgendermaßen heissen:
"Liegt eine besondere Schwere der Schuld vor, wird die Haft nach 15 Jahren keinesfalls beendet sein. In einem Fall, in dem der Täter bereits 15 Jahre abgebüßt hat, wird die Strafvollzugskammer darüber entscheiden, welches Strafmaß zuzüglich dieser 15 Jahre noch abzubüßen ist."
Sicherungsverwahrung ist noch wieder etwas Anderes.

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Artus01  14.12.2021, 19:58
@gri1su

Richtig, die Sache mit der besonderen Schwere ... habe ich in meiner Antwort oben genauer erklärt.

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nach 25 Jahren wird überprüft, und oftmals Freigang usw. ermöglicht.

Wirklich ein Leben lang bleibt man bei lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung, da wird man irgendwann in eine spezielle Einrichtung überstellt.