Gefängnis Lebenslang-Lebenslänglich welcher Unterschied?

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"Lebenslang" und "Lebenslänglich" haben letztendlich die selbe Bedeutung:

Die härteste Strafe im Deutschen Strafrecht ist die lebenslange Freiheitsstrafe. Allerdings bedeutet “lebenslänglich” heute nicht mehr, dass ein Verurteilter bis zu seinem Tode in Haft sitzt. Ein Verurteilter kann die Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von 15 Jahren Haft beantragen. Wird diese abgelehnt, kann er alle zwei Jahre einen neuen Antrag stellen.

Ist bei dem Verurteilten die “besondere Schwere der Schuld” bei der Verurteilung festgestellt worden, ist eine Aussetzung nach 15 Jahren auch bei bester Führung und Sozialprognose ausgeschlossen. Dem Verurteilten bleibt nur die Möglichkeit nach Ablehnung alle zwei Jahre einen neuen Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zu stellen.

Nach einer Studie wird die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland durchschnittlich 22 Jahre vollstreckt.

aus: http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossar/lebenslaenglich/

LG

tintoretto  07.04.2012, 13:42

danke für den Stern!

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Da gibt es in Deutschland keinen Unterschied das erklärt sich wie folgt

Jugendstrafrecht = Lebenslänglich = maximal 10 Jahre

Erwachsenenstrafrecht = Lebenslang = mindestens 15 Jahre je nach Bundesland unterschiedlich im Schnitt in ganz Deutschland zu Zeit bei 21, 3 Jahre erster Antrag auf Bewährung kann nach 15 Jahren gestellt werden

Erwachsenenstrafrecht = Lebenslang + Sicherrungsverwahrung ( SV ) = wie oben mindestens 15 Jahr es kann keine Bewährungsantrag gestellt werden nach 15 Jahren sondern es findet im Schnitt dann alle 5 - 10 Jahre eine Überprüfung der Situation statt. Diese Menschen ziehen dann das ist Ihr Recht vom Gefängnis um in eine eigene Abteilung für SV Gefangene, hier ist ein Leben wie in einer WG möglich, die meisten von Ihnen kommen nie mehr frei aus diesem Grund schreib unser Grundgesetz diese verbesserten Lebensraum vor

ich hoffe ich konnte dir helfen

Gruß dann freue ich mich über eine Bewertung

flirtheaven  05.04.2012, 11:22

soweit ich weiß, gibt es den begriff lebenslänglich weder im jugendgerichtsgesetz, noch im StGB. im jugendstrafrecht liegt die maximalstrafe bei 10 jahren freiheitsentzug, deine ausführungen sind bis auf dieses kleine detail aber vollkommen richtig

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DahleRieger  05.04.2012, 11:29
@flirtheaven

da hast Du recht aber ich wollte nicht schon wieder erst den Herrn Google nachragen

ja es heißt Freiheitsentzug

werde beim nächsten Mal daran denken

danke

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Pappe, das eine knüppelharte Frage...

In Deutschland haben wir generell keine lebenslangen Haftstrafen.

Nur, wenn ein Straftäter für so gemeingefährlich erachtet wird, dass er unserer Gesellschaft nicht mehr zugemutet werden kann - dann gibt es das Rechtsmittel der (unter Umständen) sogar auf Lebensdauer angelegten Sicherheitsverwahrung.

In den USA sind sie da (je nach Bundesstaat) ruppiger: ein eingefleischter Killer kann sich im Verlauf seiner Haft nachweislich zu einem Lamm verwandeln - eine Aussicht auf Entlassung gibts für so einen trotzdem nicht.

Ich bin froh, dass wir hier in Deutschland mittlerweile ein gepflegtes Justizwesen haben.

Amerikanische Auswüchse lässt dass nämlich zum Glück nicht zu.

Aber ja, manchmal bringt unsere Justiz auch recht eigenartige Urteile zustande, und lässt die meisten von uns kopfschüttelnd dastehen.

Aber weißt du, es gibt da diesen Spruch: "Gerechtigkeit gibt es im Himmel, auf der Erde aber gilt das Gesetz!"

Diese Erkentnis kann man natürlich unbefriedigend finden.

Und dennoch: ich bin froh, genau in diesem Deutschland zu leben, das sich zum ersten Mal in seiner Geschichte als wahrer Rechtstaat erweist.

Und siehst du, langer Rede kurzer Sinn: ob jemand wirklich "für immer" eingesperrt gehört, das ergibt immer die Einzelfallprüfung.

Gott sei Dank: Die Stalinisten und N.azis haben wir inzwischen abgeschüttelt!

Grüß dich sehr lieb! Wuff

Lebenslänglich bedeutet in Deuschland: 15 Jahre

Lebenslang bedeutet: bis an das Ende des Lebens, auch wenn das 80 Jahre dauern sollte.

flirtheaven  05.04.2012, 11:16

lebenslang und lebenslänglich sind absolut identisch. im durchschnitt sind das in deutschland mehr als 20 jahre. nach 15 jahren kann erstmals ein antrag auf aussetzung der reststrafe zur bewährung gestellt werden.

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flirtheaven  05.04.2012, 11:24

im StGB taucht der begriff "lebenslänglich" übrigens nicht auf. er wird umgangssprachlich aber für "lebenslange freiheitsstrafe" verwendet

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fs112  05.04.2012, 11:24

Lebenslänglich bedeutet in Deuschland: 15 Jahre

lol

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Die lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in der BRD auch lebenslang! Sonst würde im Gesetz stehen, 15 Jahre oder 10 Jahre.

Jedoch muss einem Verurteilten die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wieder zu erlangen, dies hat seine Wurzeln im Rechtstaatsprinzip und der Achtung der Menschenwürde.

So ist es möglich im Erwachsenen-Strafrecht nach 15 Jahren verbüßter Freiheitsstrafe einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zustellen.

Dieser Antrag wird dann aber auch erst geprüft.

Im Jugendstrafrecht ist dies nach 10 Jahren bereits möglich.

Es gibt jedoch aber keine automatische Haftentlassung nach 10 oder 15 Jahren, geschweige denn ein Recht hierauf.

Eine Ausnahmesituation ist jedoch die folgende: Wenn im Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, hier wird eine vorzeitige Haftentlassung erst viele Jahre später möglich, wenn überhaupt.

Die SIcherungsverwahrung ist noch einmal ganz anders geregelt und hat auch nichts mit der lebenslangen Freiheitsstrafe zu tun.