BEI ROT ÜBER DIE AMPEL - WAS NUN?

Hallo Community, ICH BRAUCHE DRINGEND EINEN GUTEN RAT VON EUCH! Ich war mit dem Fahrrad unterwegs (in Berlin) in einer ruhigen Nebenstraße. Bin bei gelb noch über die Ampel, bevor es rot wurde, kein Auto weit und breit. Da wurde ich dann von einem Typen im Schlamper-Look und mit Plastiktüten an den Fahrradgriffen, angehalten. Zuerst fuhr er nur so neben mir her, und meinte, das wäre ja eben ziemlich dumm gewesen, bei rot rüber zu fahren. Ich erwiderte, es wäre gelb gewesen und was ihn das eigentlich anginge. Dann blieb er wieder hinter mir zurück, um mich dann an der nächsten Straßenencke endgültig anzuhalten. Er zückte seinen Ausweis, grün und laminiert, als ich ihn mir genauer ansehen wollte, steckte er ihn wieder weg. Ich war dann ziemlich erschrocken, als er dann meinte, er wäre von der Polizei, bei Rot über die Ampel wäre ... Euro (weiß ich nicht mehr), mit Vorsatz dann 260 Euro (oder so ähnlich) + 20 (?) Punkte im Zentralregister (da ich kein Auto fahre, sagt mir das wenig). Ich gab ihm resigniert meinen Ausweis, den er abfotografierte. Auch mein Fahrrad fotografierte er. Dann fragte er mich noch, ob ich noch Stellung zu dem Vorfall nehmen wollte und dass ich dann Post bekomme. Dann fuhr er wortlos weg. JETZT MEINE FRAGEN: (1) Hat jemand von Euch schon mal einen ähnlichen Vorfall erlebt? Es war noch gelb, er aber meinte, es wäre schon rot gewesen. Wie kann man da Einspruch erheben? (2) Sind diese Typen normalerweise nicht zu zweit unterwegs? Wenn ich jetzt sage es war gelb und er sagt es war rot - steht doch Aussage gegen Aussage, oder? (3) Was ist, wenn ich mir einen Zeugen suche, jemand, der den Vorfall beobachtet hat? Hat jemand von Euch so etwas schon mal gemacht? Wird das Ganze dann vor Gericht gabracht? ICH WÄRE SUPERGLÄCKLICH WENN JEMAND VON EUCH WAS DAZU ZU SAGEN HAT. Allen Fahrrad- Auto und Rikschafahrern - Gute Fahr und dass Euch so ein Scheiß nicht auch passiert...

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In Berlin haben die Polizeidienstausweise Scheckkarten-Format und sie sehen auch aus wie eine Scheckkarte! Sie unterscheiden sich nach Art der Verwendung des Ausweisinhabers, die Kripo hat meines Erachtens rote Ausweise, die Schupo halt grüne, usw. Also, ich gehe davon aus, das dies kein echter Polizeibeamter war und genau aus diesem Grund, würde ich den Typen auch SOFORT anzeigen. Schließlich weiß er jetzt ja leider, wo Du wohnst. Also bitte handele, Amtsanmaßung ist kein Kavaliersdelikt!!!

Ich gehe mal davon aus, dass Du weiblich bist, schon das ist Grund genug jetzt Schritte einzuleiten. Stell Dir vor, der Typ kommt Dich besuchen.

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Also, es sind hier ja viele, viele der Meinung, dass die Spusi NUR von Polizeibeamten durchgeführt wird! Dies ist so nicht richtig! Innerhalb der Polizeidirektion Hannover z.B. sind dies Zivilangestellte, welche als Sachbearbeiter Kriminaltechnik bezeichnet werden. In Hannover sind diese organisatorisch der Kriminalfachinspektion 5 zugeordnet!

Also, man muss in Zeiten des Sparzwanges nicht zwingend Polizeibeamter sein, um bei der Spusi zu arbeiten. Eine förderliche Ausbildung oder Studium (z.B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Studium der Kriminalistik o.ä.) hilft aber natürlich um eine dieser Stellen zu erhalten.

Man beachte, dass in FFM sogar bereits Angestellte den Polizeidienst vollziehen und zwar in Form der Stadtpolizei, was viele nicht wissen ist, dass diese Angestellten in Ausübung ihrer Tätigkeit den Polizeivollzugsbeamten per Gesetz gleichgestelltsind!

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Selbstverständlich darf ich als FACHKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT (so heißt das nämlich, wenn man das richtig anerkannt gelernt hat) ein Hausverbot aussprechen und selbstverständlich darf ich dieses, wenn dem nicht nachgekommen wird, sogar mit GEWALT, auch durchsetzen!! Scheinbar muss ich diejenigen, die alle hier geantwortet haben, mal besuchen, mich in ihr Wohnzimmer setzen, und mich auf Verlangen nicht entfernen, sondern einfach auf die Polizei warten. Viele Menschen wissen gar nicht, was auf zivilrechtlicher Basis alles möglich und legal ist!

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Ein Hausverbot gilt! Ein Hausverbot ist zivilrechtlicher Natur. Du als Eigentümer, Besitzer kannst selbst entscheiden, wen Du in Deinen Räumlichkeiten duldest! Verlässt er Deine Räumlichkeiten nicht freiwillig, kannst Du oder ein von Dir Beauftragter das Hausrecht auch mit Gewalt durchsetzen. Anzuwendende Paragraphen wären hier die §§ 858, 859 und 860 BGB. Bei Nachfragen, stehe ich gerne zur Verfügung.

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Rechtsfrage Körperverletzung

Ich habe am Wochenende eine Körperliche Auseinandersetzung gehabt. Bei uns in der Stadt ist gerade Kirmes es war auch menge Alkohol im Spiel. Mein Freund wurde von zwei Typen angemacht, wir waren insgesamt zu viert. Da Alkohol im Spiel war und keiner mehr klar denken konnte hat mein Freund sich auf eine Schlägerei mit dem jeweiligen Typen eingelassen. Als die Rangelei anfing hat der zweite Typ mit auf einem Freund eingeschlagen so das zwei Personen gegen eine war. Mein Freund hatte keine Chance da er noch sein Gesicht verdeckt bekommen hat mit einem T-Shirt. Also Total wehrlos. Ich kam dazwischen hab dem einem zwei mal gegen den Hinterkopf mit der Faust gehauen damit er loslässt. Als er losgelassen hat schrie er mich an ob ich ihn verarschen wolle und wollte auf mich losgehen. Ich aber war schneller und hab Ihn ein Schlag aufs Kiefer gegeben das er zu Boden gefallen ist. Als er dann sofort wieder aufstehen wollte dachte ich er will erneut auf mich losgehen worauf ich Ihn einen zweiten Schlag ins Gesicht gegeben habe um sicher zu gehen das er mir nichts mehr tut. Es war
aus meiner Sicht Notwehr. So es hat ich herausgestellt das der Kerl den Kiefer angebrochen hat und einen Jochbeinbruch erlitten hat. Er liegt jetzt im Krankenhaus und wird die nächsten Tage operiert. Der Kerl ist auch sehr Polizei bekannt hat mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie Drogendelikte. und Waffenbesitz. Er saß auch angeblich schon im Jugendgefängnis/Untersuchungshaft. Jetzt droht er mir sich zu Rächen und er will mich Halb-Tot schlagen. Außerdem will er mich noch wegen Körperverletzung anzeigen. Ich aber habe noch nie mit der Polizei zu tun gehabt und habe nie eine Anzeige bekommen. Ich bin 21 Jahre alt. Ich habe 6 Zeugen die meine Geschichte oben bezeugen können. Wie sieht die Rechtslage aus?

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Folgendes, Du hast zunächst in der Absicht gehandelt, Nothilfe zu vollziehen, das ist die 2. Alternative des Notwehrparagraphen. Als er wieder aufstehen wollte, könnte man davon ausgehen, dass der Angriff von ihm noch nicht vorbei ist, wodurch Du weiter zur Notwehr berechtigt wärst. Redet er sich raus, oder versucht er dies, stütze Dich auf die Putativnotwehr, die Irrtümlich angenommene Notwehrsituation, diese ist zwar im Strafrecht kein Rechtfertigungsgrund, aber ein Schuldminderungsgrund. Demnach handelt derjenige ohne Schuld, welcher irrtümlich annimmt, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Dies ist in Deiner beschriebenen Lage aber definitiv zu begründen.

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Da es in den USA völlig anders ist, als hier in die Deutschland kann man nicht pauschal sagen, dass ein College-Abschluss benötigt wird. Erstmal das dazu. In den USA gibt es grundsätzlich Gemeindepolizeien, wenn man mal von der den Staatspolizeien, wie den State-Troopers oder der CHP absieht. Diese Gemeinde (Stadt) -polizeien, wie das LAPD oder County-Sheriff-Departments haben ihre eigenen Einstellungsvoraussetzungen, während die großen Departments in eigenen Akademien selber ausbilden, gibt es auch, unabhängige, eigenständige Akademien, die Du besuchen kannst um eine Polizeiausbildung zu absolvieren. Dann hast Du aber nach dem Abschluss noch lange keine Anstellung und die Akademie musst Du auch selber bezahlen. Bei den großen Departments dagegen erhälst Du einen Grundlohn und bist auch voll in das Department eingebunden, diese übernehmen Dich dann nach erfolgreichem Abschluss auch. In jedem Fall benötigst Du wohl aber eine Aufenthaltsgenehmigung, die sog. GreenCard und musst, meines Wissens bereits fünf Jahre in den USA leben. Später erhältst Du dann die US-Staatsbürgerschaft. Leichter ist es, wenn man bereits in Deutschland Polizeibeamter ist, hier gibt es dann die IPA = International Police Association, welche in allen Bereichen behilflich ist, wenn ein deutscher Beamter auswandern möchte. Zu letzt gebe ich zu bedenken, dass amerikanische Polizisten in aller Regel Angestellte sind und nicht wie bei uns Beamte. Wobei es in Hessen ja langsam in Richtung amerikanischer Verhältnisse geht.

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Gehe zur Kindergeldkasse, ist bei uns dem Arbeitsamt angegliedert. Die helfen Dir bei allem.

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Er besitzt das Hausrecht.

Aber ehrlich gesagt, mich könnte er mal ganz prächtig wo schmatzen.

Einen Schulabschluss macht man nur einmal im Leben.

Ich würde inoffiziell etwas vorbereiten, man kann ja beispielsweise auch die Etiketten von den Flaschen mit nem Wasserbad ablösen. Wer sagt dann, das da Sekt drin ist. :-)

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Du bist als Beamter/Beamtin genau so Mensch, wie jeder Andere.

Lediglich unterliegst Du als PVB dem Strafverfolgungszwang, was bedeutet, dass Du bei Straftaten, die besonders schwer sind einschreiten musst, selbst wenn Du in der Freizeit bist.

Natürlich sollte mann sich auch halbwegs benehmen, wenn man abends weggeht. Aber selbst wenn nicht, die Uniform habe ich in meiner Freizeit nicht an.

Also, keine Sorge, grundsätzlich ändert sich mit der Ernennung zum PVB nicht wirklich viel.

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  1. Nein, daher heißt es auch ANGESTELLTER und nicht BEAMTER.

  2. Schau mal nach der Tabelle TVÖD oder TVL. Da sind die Entgeltgruppen niedergeschrieben. Die Stellen, die früher dem mittleren Dienst zugeordnet waren beginnen bei Entgeltgruppe 5, die des ehemaligen gehobenen Dienstes bei Entgeltgruppe 9.

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Von mir aus können bestimmte Personen hier im Staat ruhig gerade gemacht werden!

Meines Erachtens hat die Polizei in Deutschland so wieso schon zu wenig Handhabe.

Bestimmte Bürger müssen mal lernen, mal wieder Respekt gegenüber der Staatsgewalt zu haben!!!

Ich denke, jeder der kriegt, wird es auch verdient haben!!

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Natürlich ist das rechtens. Du beziehst ja in diesem Monat schon Lohn, auch wenn dieser zum Monatsende erst ausgezahlt wird.

Dem Amt ist das egal, wie Du das überbrückst. Im gegenteil, sei froh, dass Sie Dir nicht Vorsatz unterstellen, ist mal nem Kumpel von mir passiert. Fürs nächste Mal, was hoffentlich nicht nötig wird, Du kannst Dir beim Amt nen zinsfreien Kredit holen, um die Zeit bis zur ersten Lohnzahlung zu überbrücken.

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Du bist rechtskräftig verurteilt.

Du musst lediglich die Haft gem. § 455 StPO vorerst nicht antreten.

Da verjährt nichts, wenn irgendwann ein Arzt Dich als haftfähig einstuft, wirst Du Haftstrafe antreten müssen.

Wie kommst Du darauf, Dir könnte Deine Haftstrafe erlassen werden?

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