Verstehe ich das richtig, es handelt sich hierbei um einen privaten Kredit der nichts mit dem Verein zutun hat? Und dieser Kredit soll aus der Vereinskasse (also den Vereinsbeiträgen) gezahlt werden?
Dies könnte man nach § 266 StGB als Untreue auslegen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html
Hierzu müsste man allerdings wissen, aus welchem Geld genau der Kredit gezahlt werden soll, und zu welchen Bedingungen ihm das Geld anvertraut worden ist. Sind es normale Mitgliedsbeiträge des Vereins? Was steht im Vertragswerk des Vereins zu den Mitgliedsbeiträgen, wozu dürfen die verwendet werden?
Ich bezweifle dass da drinsteht "für private Kredite an Einzelpersonen", allerdings müsste man den genauen vertraglich vereinbarten Zweck der Gelder kennen, aus denen der Kredit gezahlt werden soll.
Ein finanzieller Schaden entsteht dem Verein sicherlich, wenn der Kredit zinsfrei gewährt wird bzw. wenn überhaupt Geld aus der Kasse entwendet & zweckentfremdet wird.
Meiner Meinung nach könnte man das als Untreue auslegen und es wäre somit strafbar. Um es juristisch hieb- und stichfest zu machen fehlen allerdings noch die oben genannten Informationen.