wie lange hat man zeit ein ärztliches Gutachten zu machen bis man seinen Führerschein nicht mehr wieder bekommt?

1 Antwort

Hallo Dav147e,

wenn Dir die Fahrerlaubnisbehörde die Auflage gemacht hat, dass vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten oder die MPU mit positiven Ergebnis vorzuweisen ist, musst Du diese Auflage nur erfüllen.

Mit Erfüllung der Auflage kannst Du jederzeit eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du die Auflage der Fahrerlaubnisbehörde:

  • fünf Wochen oder  
  • fünf Monate oder
  • fünf Jahre

nach erhalt der Auflage erfüllst. Entscheidend ist nicht wann Du die Auflage erfüllst, sondern nur dass Du diese erfüllst.

Die einzige Einschränkung die ich hier nur machen muss ist, dass wenn Du über viele Jahre nicht im Besitz der Fahrerlaubnis warst, dass die Fahrerlaubnisbehörde zwei weitere Auflagen macht. Und zwar folgende:

  • Ablegung der theoretischen Prüfung und/oder
  • Ablegung der praktischen Prüfung

Das macht vor allem dann Sinn, wenn Jemand seit 10 Jahren kein Fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug geführt hat. 

Schöne Grüße
TheGrow

siggibayr  26.08.2015, 10:18

Hallo TheGrow,

ich möchte dich auf einen Aufsatz zu diesem Thema hinweisen. Darin wird festgehalten, dass die Verwaltungsbehörde sehr wohl eine Frist setzen muss, um ein Gutachten beizubringen. (siehe hierzu auf Seite 126, linke Spalte, 2. Absatz)

http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_11_04.pdf

TheGrow  26.08.2015, 11:47
@siggibayr

Hallo siggibayr,

Dein Einwand geht an der Fragestellung vorbei.

Bei dem von Dir angeführten Artikel geht es und ich zitiere hier einmal den Text:

Da es darum geht, mögliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer abzuwenden, ...

Sprich es geht da drum, festzustellen, ob dem Fahrerlaubnis Inhaber die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

Darum geht es aber nicht in der Fragestellung, denn der Fragesteller schreibt:

bis man seinen Führerschein nicht mehr wieder bekommt?

Sprich dem Fragesteller ist bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden und somit besteht für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahr mehr.

Der Fragesteller hat für Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis blos eine Auflage bekommen.  

Wenn er also eine neue Fahrerlaubnis beantragt, muss er die geforderte Auflage erfüllen, dafür gibt es aber keine Frist, sondern das kann er innerhalb von Wochen, Monaten, Jahren oder auch Jahrzehnten machen. Aber solange er keine neue Fahrerlaubnis beantragt, muss er die Auflage auch nicht erfüllen.

Welche Folge sollte es auch haben, wenn es eine Frist gebe und er die nicht einhalten würde? Die Fahrerlaubnis kann ihm nicht entzogen werden, denn er hat ja wie aus der Fragestellung ersichtlich keine Fahrerlaubnis mehr.

Schöne Grüße
TheGrow

siggibayr  01.09.2015, 10:10
@TheGrow

Ich stolpere aber über die Erläuterungen in der Zusammenfassung. Dort wird von der Versagung der FE bei nicht fristgerechter Beibringung eines Gutachtens gesprochen. Versagt werden kann auch eine Neuerteilung nach Entzug. (Versagung: am häufigsten vorkommende Form der Weigerung einer Verwaltungsbehörde, einen beantragten Verwaltungsakt zu erlassen).

(deine Begründung ist voll einleuchtend, trotzdem kann man im Aufsatz etwas anderes herauslesen)