Erstellt mein Orthopäde auch mein ärztliches Gutachten für die Unfallversicherung?

2 Antworten

Ist es ein Gutachten für eine Forderung einer gegnerischen Versicherung oder die eigene Unfallversicherung?

Bei einer Schadensersatzforderung würde ich einen Anwalt empfehlen. Da wäre es natürlich gut, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung da wäre.

Royce 
Fragesteller
 22.02.2016, 08:33

Hi Hans,
danke für deine Antwort!
Das Gutachten ist für meine eigene Unfallversicherung

DerHans  22.02.2016, 11:31
@Royce

Ein Gutachten um den Invaliditätsgrad festzustellen, wird selbstverständlich erst nach Abschluss der Heilbehandlung erstellt.

Das ist meist nicht vor Ablauf von 12 Monaten möglich.

Das ist auch durchaus im Sinne des Versicherten.

Der Gutachter sollte neutral sein (ist er im allgemeinen auch) Meist bekommst du sogar mehrere genannt und kannst dir einen aussuchen.

Ob überhaupt ein Gutachter erstellt wird, ist von
Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich.

Oft wird überhaupt kein
Gutachten erstellt. Der zuständige Sachbearbeiter erstellt aufgrund Aktenlage
ein Angebot und schätzt den
Invaliditätsgrad.

Oder…

Der Sachbearbeiter schickt Sie zum Gutachter der von dem Versicherungsunternehmen bestimmt
wurde.  

TIPP:
Bestehen sieh steht ´s auf ein Gutachten  UND lassen Sie sich NICHT von den „Angstscheiben“ die vermutlich folgen werden einschüchtern.

Tipp 2:
Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine  Abfindungserklärung unterschreiben.

Royce 
Fragesteller
 14.01.2016, 11:28

Danke, das ist schon mal sehr aussagekräftig.
Ich habe heute mit dem Versicherer telefoniert. Die Aussage war, dass mir Unterlagen zugeschickt werden und ich innerhalb der Frist ein Gutachten einreichen soll.
Was genau meinen Sie mit "Angstschreiben"?

MoechteAWissen  14.01.2016, 14:30
@Royce

Damit meine ich ….

Einige Versicherungsunternehmen  verzichten bewusst auf die Gutachtenerstellung und unterbreiten ihren Kunden  ein Angebot.

Wie bereits erwähnt, wird zuvor von dem Sachbearbeiter ein
Invaliditätsgrad geschätzt.

Dem Kunden wird dann eine Regulierungssumme vorgelegt.

Der Kunde hat dann zwei Möglichkeiten.

    a)
    Er nimmt das Angebot an

    b)
    Er besteht auf ein Gutachten und lehnt das Angebot ab.

Sollte der Kunde sich für die Variante „B“ entscheiden, folgt
erfahrungsmäßig ein  „ Angstschreiben“..

In dem Schreiben wird dem Kunden mitgeteilt, dass sofern
sich nach Begutachtung ein niedrigerer Invaliditätsgrad ergibt, er auch weniger Geld bekommt.   

Es wird also „ Verunsicherung“  gestreut…

Was dem Kunden jedoch „ vergessen“ wird zu sagen ist, dass bisher
keine fundierte Prüfung durch einen Arzt erfolgte  und dass die Schätzsumme meist sehr niedrig angesetzt wird….

Doch leider nehmen viele Kunden die Angebote der Versicherungsunternehmen an um zu verhindern dass die  Regulierung niedriger ausfällt.

Leider !

Meist stellt sich nach Gutachtenerstellung raus, dass der
Sachbearbeiter erheblich mit seiner Schätzung daneben lag (auffällig oft sogar)

Deshalb bestehen Sie bitte  auf ein Gutachten!